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Direkte Demokratie

Volksbegehren und Volksabstimmung

Helfer zählen Wahlzettel aus. (Bild: dpa).

In den Bundesländern können die Bürgerinnen und Bürger mit Volksbegehren eine Volksabstimmung initiieren. Sie können damit eigene Gesetzesentwürfe in das Parlament einbringen und eine Abstimmung erzwingen. Um jedoch ein Volksbegehren zum Erfolg zu führen, müssen die Initiatoren in einer bestimmten Frist eine festgelegte Zahl an Unterschriften Wahlberechtigter vorlegen.

Wie bringt man ein Volksbegehren auf den Weg?

1) Sie können einen Zulassungsantrag beim Innenministerium einreichen. Gegenstand dieses Antrags kann ein Gesetz, die Änderung der Landesverfassung oder die Auflösung des Landtags sein. Der Zulassungsantrag muss von mindestens 10.000 Bürgerinnen und Bürgern, die in Baden-Württemberg wahlberechtigt sind, auf einem dafür vorgeschriebenen Formblatt unterschrieben werden. Ist der Zulassungsantrag verfassungskonform und zulässig, setzt das Innenministerium einen Zeitraum für das Volksbegehren fest.

2) Seit Dezember 2015 ist es möglich, dass ein Volksbegehren auch per Volksantrag beantragt werden kann. Ein Volksantrag richtet sich an den Landtag und kann neben einem Gesetz auch einen allgemeinen Gegenstand der politischen Willensbildung zum Gegenstand haben. Innerhalb eines Jahres müssen 0,5 Prozent (ca. 39.000) der Wahlberechtigten den Volksantrag unterzeichnen, damit sich der Landtag damit befassen muss. Lehnt der Landtag den Antrag ab und beinhaltet der Volksantrag ein Gesetz, dann können die Vertrauensleute innerhalb von drei Monaten ein Volksbegehren beantragen.

Wie funktioniert das Volksbegehren?

Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterstützt wird (das sogenannte Zulassungsquorum). Die Unterschriftensammlung ist frei, das heißt, überall kann gesammelt werden. In einem dreimonatigen Zeitraum innerhalb der Sammlungsfrist können sich Bürgerinnen und Bürger, die das Volksbegehren unterstützen wollen, auch in den Kommunen eintragen. Entsprechende Eintragungslisten werden in den Gemeinden durch die Vertrauensleute des Volksbegehrens ausgelegt.

Wann kommt es zur Volksabstimmung?

Ist das Volksbegehren erfolgreich und stimmt der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zu, findet anschließend eine Volksabstimmung statt. Bei der Volksabstimmung über ein Gesetz entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, außerdem muss mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Vorlage zustimmen (das sogenannte Zustimmungsquorum). Bei einer Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung oder die Auflösung des Landtags ist die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten erforderlich.

Übersicht über bisherige Verfahren:

Volksanträge und Zulassungsanträge, Volksbegehren, Volksabstimmungen seit 2011: Es werden alle Verfahren dargestellt, die mit ausreichender Zahl an Unterschriften eingereicht wurden.
Jahr Inhalt Verfahren Ergebnis
2011 Ausstiegsgesetz zu S21 Volksabstimmung In der Volksabstimmung abgelehnt.
2018-2020 „Gebührenfreie Kitas“ Zulassungsantrag Volksbegehren wurde von Innenministerium als unzulässig abgelehnt. Der VerfGH hat die Unzulässigkeit bestätigt.
2019-2020 „Rettet die Bienen“ Zulassungsantrag, Volksbegehren Erforderliche Quorum im Volksbegehren nicht erreicht.
2019-2020 „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ Volksantrag (ohne Gesetz) Unterschriftenzahl erreicht, wurde im Landtag behandelt. (V-136161)
2021- G9 Jetzt Volksantrag (mit Gesetz) Eingereicht. Wird derzeit im Landtag verhandelt.
2023 „XXL-Landtag verhindern!“ Zulassungsantrag Antrag wurde eingereicht. Für unzulässig erklärt.
2023 „Stoppt Gendern in BW“ Zulassungsantrag Antrag wurde eingereicht. Für unzulässig erklärt.
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