Gesundheit

Online-Kommentierung

Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.

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Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.

Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.

Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.

In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.

Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.

Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

217. Kommentar von :Eu

Erinnerung: 2024 gab es schon einmal Online-Kommentare – mit 700 Beiträgen und 75 % für einen strengeren Nichtraucherschutz

Formal war 2024 die Kommentarfunktion für die Festlegung der Themenlandschaften, da sollte aber nicht davon abhalten, die Kommentare nicht pro Nichtraucherschutz zu werten!

216. Kommentar von :Gute Luft

Auf meine Aufforderung im Kommentar Nr. 203, die Argumente für die Negativbewertung meines Kommentars Nr. 201 zu nennen, kam niemand nach. Warum wohl?

Die Vermutung liegt nahe, es gibt keine schlüssigen Argumente! Es ist wie beim Ertapptwerden in Rauchverbotszonen, man bekommt keine Antwort. Man versteckt sich hinter der Anonymität. Auch zu meiner Aufforderung im Kommentar Nr. 203 gibt es reichlich Negativbewertungen. Dieses Verhalten ist einfach schmählich und feige! Man könnte annehmen, dass

Die Vermutung liegt nahe, es gibt keine schlüssigen Argumente! Es ist wie beim Ertapptwerden in Rauchverbotszonen, man bekommt keine Antwort. Man versteckt sich hinter der Anonymität. Auch zu meiner Aufforderung im Kommentar Nr. 203 gibt es reichlich Negativbewertungen. Dieses Verhalten ist einfach schmählich und feige!

Man könnte annehmen, dass die ersten Downvoter zu Nr. 201 meinen Kommentar Nr. 203 nicht gelesen haben, aber die Downvoter zu diesem Kommentar - also 203 - wussten darum und hätten darauf eine öffentliche Antwort geben können. Aber auch hier: Fehlanzeige!

215. Kommentar von :Gute Luft

Bester Kommentar in diesem Forum: Die Ewiggestrigen, Nr. 209, von FRISCHLUFT FÜR ALLE BÜRGER

Der Kommentator hat stringent argumentiert, die Verlogenheit vieler Pseudoargumente von Raucherinnen und Rauchern und ihrer bewussten und unbewussten Helfer zu Fall gebracht und gut zusammengefasst. Mir hat er viele neue Argumente gebracht. Ja, wir brauchen Frischluft statt Tabak-, Cannabis-, E-Dampf oder sonstigem Gestank und giftigen Abgasen

Der Kommentator hat stringent argumentiert, die Verlogenheit vieler Pseudoargumente von Raucherinnen und Rauchern und ihrer bewussten und unbewussten Helfer zu Fall gebracht und gut zusammengefasst. Mir hat er viele neue Argumente gebracht.

Ja, wir brauchen Frischluft statt Tabak-, Cannabis-, E-Dampf oder sonstigem Gestank und giftigen Abgasen süchtiger Menschen.

Danke an Sie, FRISCHLUFT FÜR ALLE BÜRGER!

214. Kommentar von :Jo

Wir brauchen ausnahmslosen Nichtraucherschutz - drinnen wie draußen

Der bislang im Gesetzentwurf vorgesehene Nichtraucherschutz ist vollkommen unzureichend. Wir brauchen Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen in der gesamten Innengastronomie, auch in allen Behörden, Gerichten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. Alle Arbeitnehmer und alle Bewohner und Besucher solcher Einrichtungen haben das Recht, umfassend vor

Der bislang im Gesetzentwurf vorgesehene Nichtraucherschutz ist vollkommen unzureichend. Wir brauchen Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen in der gesamten Innengastronomie, auch in allen Behörden, Gerichten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc.

Alle Arbeitnehmer und alle Bewohner und Besucher solcher Einrichtungen haben das Recht, umfassend vor Passivrauch geschützt zu werden. Das gilt ganz besonders für vulnerable Gruppen, wie Kinder, Schwangere und Asthmatiker. Es ist nicht akzeptabel, dass dieser Schutz vielen Menschen vorenthalten werden soll.

Außerdem brauchen wir Nichtraucherschutz im Freien an allen Orten, an denen Menschen eng zusammenkommen. Ganz besonders in der Außengastronomie. Warum sollten wir alle an solchen Orten regelmäßig in einer Wolke aus Feinstaub und Schadstoffen sitzen?

213. Kommentar von :ohne Name 137405

Wirtschaftliche Nachteile der Gastronomien

Vor allem in der Gastronomie zeigt sich, wie ungerecht dieses Gesetz wirkt. Kneipen, Bars und Restaurants leben von einer Atmosphäre, die oft auch das Rauchen einschließt. Viele Gäste verbinden ein Glas Wein, ein Bier oder ein langes Gespräch mit einer Zigarette. Indem das Rauchen in solchen Räumen verboten wird, nimmt man nicht nur den Rauchern

Vor allem in der Gastronomie zeigt sich, wie ungerecht dieses Gesetz wirkt. Kneipen, Bars und Restaurants leben von einer Atmosphäre, die oft auch das Rauchen einschließt. Viele Gäste verbinden ein Glas Wein, ein Bier oder ein langes Gespräch mit einer Zigarette. Indem das Rauchen in solchen Räumen verboten wird, nimmt man nicht nur den Rauchern ein Stück Lebensqualität, sondern schadet auch den Betreibern, die Gäste verlieren und wirtschaftliche Nachteile erleiden.

212. Kommentar von :ohneName137399

Nichtraucherschutzgesetz

Die Intention, Nichtraucher zu schützen, ist grundsätzlich nachvollziehbar und verdient Unterstützung – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Kinderspielplätzen oder Einrichtungen für Jugendliche. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine weitere Ausweitung des Gesetzes tatsächlich notwendig ist. Die Bevölkerung ist heute mündig genug, um

Die Intention, Nichtraucher zu schützen, ist grundsätzlich nachvollziehbar und verdient Unterstützung – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Kinderspielplätzen oder Einrichtungen für Jugendliche. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine weitere Ausweitung des Gesetzes tatsächlich notwendig ist.

Die Bevölkerung ist heute mündig genug, um selbst zu erkennen, wo das Rauchen – ob klassisch oder mittels E-Zigarette – angebracht ist und wo nicht. In der Praxis zeigt sich, dass bereits ein hohes Maß an Rücksichtnahme gegenüber Nichtrauchern besteht. Oft genügt ein kurzes Gespräch, um eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Eine weitere Verschärfung des Gesetzes würde nicht nur zusätzliche Bürokratie erzeugen, sondern auch das Vertrauen in die Eigenverantwortung der Bürger untergraben. Gerade in Zeiten, in denen der Abbau von Bürokratie ein erklärtes Ziel ist, erscheint eine solche Maßnahme kontraproduktiv.

Statt immer neuer Regulierungen sollten wir auf Dialog, gegenseitige Rücksichtnahme und den gesunden Menschenverstand setzen – Werte, die in unserer Gesellschaft bereits fest verankert sind.

211. Kommentar von :ohne Name 136232

Nichtraucherschutz

Bitte Nichtraucherschutz ohne ausnahmen

210. Kommentar von :Stefan

Gleiche Stoffe: Disko-Nebel und Vape

Die Pläne, auch Vapes (= Verdampfer) zu verbieten, gehen eindeutig zu weit. Gründe: Unterschied zu Tabakrauch: Vapes werden von Medien, Politik und Teilen der Bevölkerung immer wieder mit Tabakrauchen gleichgesetzt. Dabei ist wissenschaftlich belegt, dass Dampfen deutlich weniger schädlich ist als Tabakkonsum. Kein Schaden für Dritte:

Die Pläne, auch Vapes (= Verdampfer) zu verbieten, gehen eindeutig zu weit.

Gründe:

Unterschied zu Tabakrauch:
Vapes werden von Medien, Politik und Teilen der Bevölkerung immer wieder mit Tabakrauchen gleichgesetzt. Dabei ist wissenschaftlich belegt, dass Dampfen deutlich weniger schädlich ist als Tabakkonsum.

Kein Schaden für Dritte:
Bislang gibt es keinerlei wissenschaftliche Belege, dass Passivdampf die Gesundheit Dritter beeinträchtigt. Ein Verbot auf Basis bloßer Vermutungen ist daher nicht gerechtfertigt.

Grundrecht auf freie Entfaltung:
Nach dem Grundgesetz darf jeder Mensch in Deutschland seine Persönlichkeit frei entfalten, solange er die Rechte anderer nicht verletzt. Da beim Dampfen nach aktuellem Stand der Forschung keine Rechte Dritter betroffen sind, stünde ein Verbot im klaren Widerspruch zur Verfassung.

Vergleich mit Disko-Nebel:
Nebelmaschinen in Clubs und auf Veranstaltungen nutzen die gleichen Stoffe wie E-Liquids (Propylenglykol, Glycerin und ggf. Aromen). Dort gilt der Dampf als unbedenklich. Warum sollte der identische Dampf aus einer E-Zigarette verboten werden? Diese Widersprüchlichkeit verdeutlicht die Realitätsferne des Gesetzesentwurfs. Übrigens: Auch Nikotin gilt für Dritte nicht als gesundheitsgefährdend – ein Fakt, den viele nicht kennen.

Fazit:
Die Freiheit der Bürger darf nicht ohne fundierte, wissenschaftlich belegte Gründe eingeschränkt werden. Nach aktuellem Wissensstand seriöser Studien ist das Dampfen für Dritte harmlos. Statt einer pauschalen Gleichstellung von Vapes mit Tabakrauch braucht es eine differenzierte Betrachtung und seriöse Forschung – anstatt vorschnell eine deutlich weniger schädliche Alternative zu verbieten.

Daher ein klares NEIN zum Verbot und zur Bevormundung auf Vorrat, NEIN zum Gesetzesentwurf!

209. Kommentar von :Frischluft für alle Bürger

Die Ewiggestrigen

Ziel des Nichtraucherschutzgesetzes ist es nicht, eine „hilflose Gruppe“ zu gängeln. Vielmehr schützt es die Allgemeinheit, die jahrzehntelang unter den Folgen des Passivrauchens leiden musste. Einige Raucher fordern „gegenseitige Toleranz“ und verstehen darunter eine Einbahnstraße. Doch was genau toleriert der Raucher im Gegenzug? Dass

Ziel des Nichtraucherschutzgesetzes ist es nicht, eine „hilflose Gruppe“ zu gängeln. Vielmehr schützt es die Allgemeinheit, die jahrzehntelang unter den Folgen des Passivrauchens leiden musste.

Einige Raucher fordern „gegenseitige Toleranz“ und verstehen darunter eine Einbahnstraße. Doch was genau toleriert der Raucher im Gegenzug? Dass Nichtraucher die Luft so hinterlassen, wie sie sie vorgefunden haben? Dass sie die Umwelt nicht verschmutzen? Oder dass sie sich an geltendes Recht halten und auf Spielplätzen einen Schritt zurücktreten? Das ist kein Zeichen besonderer Großzügigkeit, sondern schlicht das Mindeste.
Oft wird von „Wahlfreiheit“ gesprochen, wo man sich in der Öffentlichkeit aufhalten möchte. In Wahrheit gilt diese Freiheit jedoch nur für Raucher. Nichtraucher sind gezwungen, sich ihre Nischen zu suchen – wenn es sie überhaupt gibt.

Auch der Hinweis, dass Spielhallen oder Raucherkneipen erst ab Volljährigkeit betreten werden dürfen, löst das Problem nicht. Denn die Beschäftigten dort atmen den Rauch Tag für Tag ein. Niemand hat grundsätzlich etwas gegen Raucherkneipen, und der Gesetzesentwurf sieht sogar Ausnahmen vor. Aber wie in jedem anderen Betrieb gilt auch hier: Arbeitsschutz ist Pflicht. Dazu gehören Luftfiltersysteme, zusätzliche Pausen zum Durchatmen und gegebenenfalls eine Gefahrenzulage.

Die Mär, Rauchpartikel würden sich „in Luft auflösen“, hält sich hartnäckig. Doch seit der Industrialisierung ist bekannt, dass dies schlicht falsch ist. Rauchpartikel verteilen sich, sinken zu Boden oder haften an Oberflächen. Dass man selbst in zehn Metern Entfernung noch den Geruch wahrnimmt, zeigt deutlich, dass man auch dann noch Schadstoffen ausgesetzt ist – lange genug, bis die nächste Zigarette brennt.

Rauchen ist kein „Lifestyle“, wie die Tabaklobby es gerne verkauft. Es ist ein Abhängigkeitsgefängnis. Mit der ersten Zigarette hat der Raucher seine Freiheit längst aufgegeben – auch wenn es schwerfällt, das einzugestehen.

208. Kommentar von :K36

wieder ein neues Verbot

die Neufassung des Nichtraucherschutzgesetztes ist wieder ein Beispiel für die Verbotswut des Politik. Natürlich gibt es Situationen die ein striktes Rauchverbot rechtfertigen. Kinderspielplätze, Einrichtungen in und an denen Jugendliche und Kinder verkehren. Ich frage mich aber in diesem Zusammenhang doch, warum in Spielhallen, in denen nur

die Neufassung des Nichtraucherschutzgesetztes ist wieder ein Beispiel für die Verbotswut des Politik. Natürlich gibt es Situationen die ein striktes Rauchverbot rechtfertigen. Kinderspielplätze, Einrichtungen in und an denen Jugendliche und Kinder verkehren.

Ich frage mich aber in diesem Zusammenhang doch, warum in Spielhallen, in denen nur erwachsene und mündige Bürger verkehren, dieses Verbot auch gelten muss. Hier kann doch jeder selbst entscheiden, ob er sich dort aufhalten will oder nicht. Ist es jetzt schon soweit, dass es diesen Menschen abgesprochen wird über sein Tun selbst zu entscheiden.

Auch hört bei mir das Verständnis auf, das Rauchen an der frischen Luft zu verbieten.

ein ehemaliger starker Raucher