Gesundheit

Stellungnahme des Ministeriums

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Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration bedankt sich für das rege Interesse am Entwurf zur Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes und die zahlreichen Kommentierungen im Beteiligungsportal Baden-Württemberg.

Die Kommentierungen setzen sich differenziert mit dem Gesetzentwurf auseinander und stellen mehrheitlich den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Mittelpunkt. Die Kommentierungen decken sich damit in großen Teilen mit Aspekten, die im Rahmen der zum Gesetzesvorhaben durchgeführten Verbändeanhörung sowie im Rahmen des Bürgerforums eingebracht wurden. Die Stellungnahmen im Rahmen der Verbändeanhörung, die Empfehlungen des Bürgerforums vom 29. Juli 2025 wie auch die eingegangenen Kommentierungen im Beteiligungsportal sind in die weitere Abstimmung innerhalb der Landesregierung eingeflossen.

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung wurde dem Landtag für das parlamentarische Verfahren zugeleitet. Die weiteren Beratungen zum Gesetz obliegen nunmehr den Abgeordneten im Landtag. Genauere Erwiderungen zu den Einwendungen und Kommentaren finden sich in der Gesetzesbegründung (ab Seite 26) (PDF).

Schreiben an das Bürgerforum

Schreiben von Minister Manfred Lucha an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerforums zum Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg vom 25. November 2025:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass der Gesetzesentwurf zur Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes am heutigen Dienstag, den 25. November 2025, vom Ministerrat beschlossen wurde und nunmehr in den Landtag zur Durchführung des parlamentarischen Verfahrens eingebracht wird.

Mit dem Gesetzesvorhaben stärken wir den Gesundheitsschutz aller Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie insbesondere von unseren Kindern und Jugendlichen sowie weiteren vulnerablen Gruppen.

An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen ganz herzlich für Ihren persönlichen Einsatz und Ihr großes Engagement im Rahmen des Bürgerforums bedanken. Ihre Diskussionen haben deutlich gezeigt, wie intensiv, sachorientiert und konstruktiv Sie sich mit dem Landesnichtraucherschutzgesetz aus unterschiedlichen Blickwinkeln auseinandergesetzt haben. Bei der Auftaktsitzung konnte ich mir ein persönliches Bild davon machen. Ihre Stellungnahme mit Empfehlungen hat nicht nur meinem Haus, sondern auch allen weiteren berührten Ressorts der Landesregierung im Rahmen der regierungsinternen Abstimmung vorgelegen und ist somit in den weiteren Gesetzgebungsprozess eingeflossen. Mit dieser Vorgehensweise haben wir gemeinsam Geschichte geschrieben. Sie waren die maßgeblichen Beteiligten am ersten Bürgerforum, das unmittelbar im Rahmen eines regulären Gesetzgebungsverfahrens des Landes Baden-Württemberg durchgeführt wurde. Dies ist ein Meilenstein unserer Politik des Gehörtwerdens und Stück gelebter Demokratie und Bürgerbeteiligung.

Demokratie bedeutet stets Kompromissfindung durch konstruktiven Dialog und einen Ausgleich von Werten und Interessen. Im Rahmen Ihrer Diskussion im Bürgerforum haben Sie sich mit den unterschiedlichen Perspektiven und sich teilweise widerstreitende Interessen mit Blick auf den Nichtraucherschutz intensiv auseinandergesetzt, diese gemeinsam abgewogen und sich auf eine gemeinsame Stellungnahme verständigt.

Wir danken Ihnen für Ihre konstruktive Diskussion in der Sache. Sie haben sich in das Thema eingearbeitet und sachkundige Empfehlungen abgegeben. Die Landesregierung hat sich dann mit Ihren Vorschlägen auseinandergesetzt und Teile davon aufgegriffen. Den vorliegenden Gesetzentwurf hätte es in dieser Form ohne die Stellungnahme mit Empfehlungen des Bürgerforums wohl nicht gegeben.

Der ursprüngliche – von Ihnen im Bürgerforum diskutierte – Gesetzentwurf sah bereits ausnahmslose Rauchverbote auf öffentlichen Kinderspielplätzen, auf Schulhöfen und in Kindertageseinrichtungen sowie an Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs vor. Die Landesregierung hat die Empfehlung des Bürgerforums für eine weitere Ausweitung der rauchfreien Außenbereiche, die von Kindern und Jugendlichen stark frequentiert werden, aufgegriffen: Es sind nunmehr auch Rauchverbote in Freibädern, Freizeit- und Vergnügungsparks sowie in Zoos im Gesetz vorgesehen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind in den drei letztgenannten Bereichen, wie vom Bürgerforum mehrheitlich gewünscht, Raucherzonen zuzulassen. Von der Einbeziehung weiterer Außenbereiche wie etwa Badeseen und Sportanlagen haben wir Abstand genommen. Hier erachten wir Regelungen der Kommunen vor Ort als zielgerichteter umsetzbar.

Darüber hinaus haben wir auch die Empfehlung des Bürgerforums nach Erhöhung der Bußgeldobergrenzen übernommen.

Im Bereich der Gastronomie sind wir den Empfehlungen des Bürgerforums in der regierungsinternen Abstimmung in Teilen gefolgt. Die Landesregierung ist hier in Teilen bei der Gesamtabwägung der verschiedenen Güter, Interessen und Bedürfnisse zu einem etwas anderen Ergebnis gekommen. Dabei haben wir insbesondere die schwierige wirtschaftliche Situation gastronomischer Betriebe berücksichtigt.

Gleichwohl haben wir auch in der Gastronomie gewisse weitere Schärfungen im Sinne des Gesundheitsschutzes vorgesehen, indem nunmehr bereits am Eingang einer Gaststätte da-rauf hinzuweisen ist, dass ein Rauchernebenraum vorhanden ist. Entgegen der bisherigen Rechtslage ist des Weiteren der Zutritt zu Rauchernebenräumen nur noch volljährigen Personen gestattet. Dies stärkt den Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. Aus Gründen der verfassungsrechtlichen Gleichbehandlung müssen Rauchernebenräume in Spielbanken und Spielhallen ermöglicht werden, ebenso wie rauchfreie Nebenräume zum Verzehr von warmen Speisen in Shisha-Bars.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes glauben wir als Landesregierung einen guten Kompromiss mit Augenmaß gefunden zu haben, der den Gesundheitsschutz stärkt und verschiedene Interessen und Perspektiven in einen guten Ausgleich bringt. Dabei haben die Vorschläge des Bürgerforums einen wertvollen Beitrag geleistet.

Der Gesetzentwurf wird nach Beschluss im Ministerrat nun dem Landtag von Baden-Württemberg zugeleitet. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens werden sich die Abgeordneten mit dem Gesetzesentwurf befassen. Etwaige Änderungen am Gesetzesvorhaben sind nun den Fraktionen im Landtag vorbehalten. Nach derzeitigem Stand ist mit Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und Gesetzesbeschluss Anfang Februar 2026 zu rechnen.

Abschließend möchte ich Ihnen für Ihre aktive Mitwirkung im Rahmen des Bürgerforums zum Landesnichtraucherschutzgesetzes im Namen der Landesregierung herzlich danken. Das ist gelebtes Aktivbürgertum und ein Dienst an unserem Gemeinwesen!

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Lucha MdL