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Mobilität

Landesmobilitätsgesetz

Das Landesmobilitätsgesetz (LMG) ist ein neuer Rechtsrahmen für Mobilität in Baden-Württemberg. Das Gesetz definiert Leitlinien für eine klimafreundliche, leistungsfähige und verlässliche Mobilität. Die Instrumente des Gesetzes helfen, mehr Klimaschutz im Verkehr und Lebensqualität sicherzustellen. Der rechtliche Gestaltungsspielraum des Landes wird durch das Gesetz erstmals genutzt.

Mit dem Gesetz können neue Instrumente angewendet werden. Es zeigt auf, wann die Instrumente eingesetzt werden können.

  • Ein wichtiges Instrument ist der Einsatz von Radkoordinatorinnen und Radkoordinatoren. Das Gesetz stellt eine Finanzierung dieser Stelle in jedem Stadt- und Landkreis sicher. Radwege werden dadurch in Baden-Württemberg systematisch weiter ausgebaut. Ziel ist, mit dem RadNETZ ein sicheres und lückenloses Wegenetz für den Radverkehr zu erhalten. Die Radkoordinatorinnen und Radkoordinatoren stellen das RadNETZ fertig.
  • Außerdem setzt das Gesetz Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes um. Das Land stellt dabei sicher, dass künftig mehr saubere Fahrzeuge durch die öffentliche Hand beschafft werden.
  • Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz den Einsatz von Scan-Fahrzeugen für die Kontrolle des Parkraums. Durch effektivere Kontrolle können Busspuren sowie Rad- und Gehwege freigehalten werden. Der Verkehr wird dadurch sicherer. Baden-Württemberg ist damit bundesweiter Vorreiter und greift auf eine international bewährte Kontrollmethode zurück.
  • Das Gesetz ermöglicht Kommunen die Einführung einer Abgabe in Form des Mobilitätspasses. Die Abgabe ist durch Einwohnerinnen und Einwohner oder Kraftfahrzeug (Kfz)-Halterinnen und Kfz-Halter zu leisten. Sie erhalten im Gegenzug in gleicher Höhe ein Guthaben für den Kauf von öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)-Zeitkarten. Dadurch werden mehr Mittel für den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV generiert. Die Kommunen können dieses Geld in Bus und Bahn investieren. Der öffentliche Nahverkehr wird dadurch zu einer verlässlichen und leistungsstarken Alternative.
  • Mit MobiData BW® betreibt Baden-Württemberg ein IT-System für Mobilitätsdaten. Für viele Verkehrsmittel werden hier Daten zusammengeführt und für die Nutzung durch Kommunen, Unternehmen und weitere Interessierte offen über Schnittstellen zur Verfügung gestellt. Das System bekommt durch das Gesetz eine rechtliche Basis.

Das Gesetz gibt den Verwaltungen zudem Orientierung bei Entscheidungen zum Thema nachhaltige Mobilität. Das Gesetz schafft so an vielen Stellen mehr Klarheit. Antrags- und Genehmigungsprozesse, beispielsweise in der Abstimmung zwischen Kommunen und Regierungspräsidien, werden erleichtert. Bei Planungen und Entscheidungen mit Verkehrsbezug soll die öffentliche Hand unter anderem folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Bei der Weiterentwicklung der Straßeninfrastruktur spielt der Busverkehr eine größere Rolle.
  • Bei den Verkehrsbedürfnissen sind barrierefreie Angebote wichtig – nicht nur, aber auch für ältere Menschen.
  • Die eigenständige sichere Mobilität von Kindern und Jugendlichen wird zum Maßstab für Verkehrsplanung.

Darüber hinaus werden spezifische Behörden zu Handlungen aufgefordert. Drei Beispiele sind:

  • Nach einem Unfall mit Toten soll die Straßenverkehrsbehörde unverzüglich Maßnahmen prüfen.
  • Der Radverkehr soll vom Fußverkehr getrennt werden – und bei hohen Geschwindigkeiten auch vom Autoverkehr.
  • Innerorts soll der Verkehrsraum von parkenden Fahrzeugen entlastet werden.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

: Information für Verbände und Organisationen

Verbände und Organisationen, die von der Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.

Entwurf Landesmobilitätsgesetz (PDF)

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren:

Landesmobilitätsgesetz: Zahl der Beiträge und Bewertungen

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