Radverkehr
Teil 2, Abschnitt 1: Radverkehr
- Die Stadt- und Landkreise nehmen Aufgaben im Zusammenhang mit der Koordinierung bei Ausbau und Erhaltung der in der Straßenbaulast der Gemeinden und Landkreise liegenden Abschnitte der Radverkehrsnetze wahr. Jeder Stadt- und Landkreis hat hierzu eine Kreiskoordinatorin oder einen Kreiskoordinator für die Radverkehrsnetze zu bestellen. Sie wirken auf durchgängige und sichere Radverkehrsnetze auf ihrem Gebiet hin.
- In den Landkreisen obliegen den nach Absatz 1 Satz 2 bestellten Kreiskoordinatorinnen oder Kreiskoordinatoren insbesondere die folgenden Aufgaben:
1. Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei Planung, Ausbau und Erhaltung der in ihrer Baulast liegenden Abschnitte der Radverkehrsnetze,
2. Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei Fragen im Zusammenhang mit auf Bundes- oder Landesebene bestehenden Förderprogrammen insbesondere zum Ausbau von Radverkehrsinfrastruktur,
3. Abstimmung der in der Straßenbaulast der Gemeinden und Landkreise liegenden Abschnitte mit den in der Straßenbaulast des Bundes, Landes oder Dritter liegenden Abschnitten der Radverkehrsnetze sowie bei gebietsüberschreitenden Radverkehrsnetzen mit den entsprechenden Abschnitten der benachbarten Straßenbaulastträger sowie
4. Mitwirkung bei der Aktualisierung der landesweiten Radverkehrsinfrastruktursysteme. - In den Stadtkreisen obliegt den nach Absatz 1 Satz 2 bestellten Kreiskoordinatorinnen oder Kreiskoordinatoren die Abstimmung der in ihrer Straßenbaulast liegenden Abschnitte von Radverkehrsnetzen mit den entsprechenden Abschnitten Dritter sowie bei gebietsüberschreitenden Radverkehrsnetzen mit den entsprechenden Abschnitten der benachbarten Straßenbaulastträger.
- Das Land betreibt in der Zuständigkeit des für Verkehr zuständigen Ministeriums die Radverkehrsinfrastruktursysteme und stellt sie den Straßenbaulastträgern für die Erfassung, Bearbeitung, Informationsgewinnung, Auswertungen und zur Pflege von Radverkehrsdaten einschließlich ihrer Qualitätssicherung kostenfrei zur Verfügung.
- Die Stadt- und Landkreise sowie die Gemeinden übermitteln elektronisch der für die Radverkehrsinfrastruktursysteme des Landes zuständigen Stelle auf deren Anforderung hin die für den Betrieb der landesweiten Radinfrastrukturdatenbank erforderlichen Daten der kommunalen Abschnitte der Radverkehrsnetze unter Verwendung der gemäß Absatz 4 bereitgestellten Systeme. Die zu übermittelnden Daten nach Satz 1 umfassen insbesondere
1. Angaben zu den in der Straßenbaulast der Gemeinden sowie der Stadt- und Landkreise liegenden Abschnitte des landesweiten Radverkehrsnetzes sowie der eigenen Radverkehrsnetze der Stadt- und Landkreise und der Gemeinden, insbesondere über Führungsform, Zuständigkeiten, den Straßenzustand, die radwegbegleitende Ausstattung sowie die für das Routing im Rahmen digitaler Auskunftssysteme notwendigen Informationen,
2. Angaben zum Umsetzungsstand von Maßnahmen der in der Straßenbaulast der Gemeinden sowie der Stadt- und Landkreise liegenden Abschnitte des landesweiten Radverkehrsnetzes und
3. Angaben zum Verlauf der Radverkehrsnetze der Stadt- und Landkreise sowie der kreisangehörigen Gemeinden.
Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen die Landkreise bei Abschnitten, die in ihrer Straßenbaulast liegen, dabei, die nach Satz 2 erforderlichen Daten an die nach Satz 1 zuständige Stelle zu übermitteln. - Zur Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 5 soll den Stadt- und Landkreise im Landeshaushalt für diesen Zweck veranschlagte Haushaltsmittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgt nach Maßgabe der Vollzugsregelungen zum Staatshaushaltsplan. Die Stadt- und Landkreise erhalten vierteljährlich Abschlagszahlungen. Sie bewirtschaften die Haushaltsmittel nach den für sie geltenden Haushaltsvorschriften. Die Stadt- und Landkreise erstellen am Ende eines jeden Haushaltsjahres Verwendungsnachweise sowie Abrechnungen für die Kostenverteilung des Gemeinschaftsaufwandes nach einheitlichen Grundsätzen.
Sie können den Abschnitt „Radverkehr“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.
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Kommentare : zu „Radverkehr“
Radverkehr
Ich fahre seit 2019 mit dem Fahrrad im Raum Karlsruhe zur Arbeit, Kombiniert mit dem ÖPNV sind es 22 KM; fahre ich nicht mit dem OPNV sind es 46 km. Einen Großteil des Weges kann ich auf dem Radweg zurück legen. Der ist zwar geteert, in Teilbereichen aber holprig, eng und in sehr schlechtem Zustand, gerade zwischen den Ortschaften. Für einen
Ich fahre seit 2019 mit dem Fahrrad im Raum Karlsruhe zur Arbeit, Kombiniert mit dem ÖPNV sind es 22 KM; fahre ich nicht mit dem OPNV sind es 46 km.
Einen Großteil des Weges kann ich auf dem Radweg zurück legen. Der ist zwar geteert, in Teilbereichen aber holprig, eng und in sehr schlechtem Zustand, gerade zwischen den Ortschaften. Für einen massenhaften Radverkehr mit verschieden schnell fahrenden Teilnehmern, Fußgängern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist der Weg teilweise unsicher, gerade in der Dunkelheit.
Nutze ich den ÖPNV, kann ich das nur machen, wenn ich eine Verbindung ab 5.15 Uhr nehme: Ansonsten wird es eng; ab 6.00 Uhr müsste ich für mein Rad eine extra Karte bezahlen.
Am Nachmittag nach Hause kommen oft verkürzte Bahnen, d.h. es fehlen im Vergleich zum Normalbetrieb Wagons. Ich habe mehrfach erlebt, dass ich dann mit dem Rad keinen Platz habe und der Zug fuhr ohne mich. Ein großes Problem ist auch eine große Unpünktlichkeit oder unerwartete Zugausfälle..
In meinem Betrieb gibt es 2 Duschen für 600 Beschäftigte. Würden mehr Kollegen/innen mit dem Rad kommen, reichen diese wohl nicht aus. Fazit: Aktuell fehlt die Infrastruktur für großangelegtes Fahren mit dem Rad zur Arbeit. Ich würde mir wünschen, dass die Kommunen mal ihre Wege abfahren, bewerten und übergreifend koordiniert verbesseren. Über die Stadtradel-Aktion sollte es genügend Daten geben. Der OPNV muss auch von den Kapazitäten her dringenst verbessert werden. Wenn die Einnahmen aus dem Mobilitätspass dazu beitragen, bin ich dafür.