Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Mobilität

Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle

Das Gesetz ermöglicht den Einsatz von Scan-Fahrzeugen für die Kontrolle des Parkraums. Durch effektivere Kontrolle können Busspuren sowie Rad- und Gehwege freigehalten werden. Der Verkehr wird dadurch sicherer. Baden-Württemberg ist damit bundesweiter Vorreiter und greift auf eine international bewährte Kontrollmethode zurück.

Teil 2, Abschnitt 3: Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle

Sie können den Abschnitt „Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Kommentare

Zum Kommentieren müssen Sie sich anmelden beziehungsweise zunächst registrieren.

Schreiben Sie den ersten Kommentar.