Beschaffung sauberer Fahrzeuge
Teil 2, Abschnitt 2: Beschaffung sauberer Fahrzeuge
- Die Vorschriften dieses Abschnitts dienen der Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG) vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1691) in der jeweils geltenden Fassung, welches zuletzt durch die Änderung vom 20. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 167) geändert wurde und die Richtlinie (EU) 2019/1161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (ABl. L 188 vom 12. Juli 2019, S. 116) umsetzt.
- Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber mit Sitz in Baden-Württemberg.
- Die Begriffsbestimmungen gemäß § 2 SaubFahrzeugBeschG sind auch für die Anwendung dieses Gesetzes maßgeblich.
- Die zuständige Behörde hat sicherzustellen, dass die öffentlichen Auftraggeber und Sektorenauftraggeber die Pflichten nach dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz und ihre Pflichten nach diesem Gesetz erfüllen. Hierzu kann die zuständige Behörde die öffentlichen Auftraggeber und Sektorenauftraggeber auch zu den sie betreffenden Pflichten und der Erfüllung dieser Pflichten beraten. Ausgenommen ist die Beschaffung von Straßenfahrzeugen durch die Auftraggeber und Sektorenauftraggeber des Bundes im Sinne des § 7 Absatz 2 Satz 1 SaubFahrzeugBeschG.
- Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber haben die Daten, die sie gemäß § 8 Absätze 1 bis 3 SaubFahrzeugBeschG und der Rechtsverordnung nach § 9 Absatz 3 Nummer 2 SaubFahrzeugBeschG in den Vergabebekanntmachungen anzugeben haben, innerhalb von einem Monat nach Absendung der Vergabebekanntmachung an die zuständige Behörde zu melden. Für die Meldung genügt die Übermittlung einer elektronischen Kopie der Vergabebekanntmachung.
- Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber des Landes haben der zuständigen Behörde bis zum 30. März jedes Jahres einen Bericht über die im jeweiligen Vorjahr beschafften Straßenfahrzeuge vorzulegen.
- Die zuständige Behörde kann bei den öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern über die Melde- und Berichtspflichten nach Absatz 2 und 3 hinaus weitere Unterlagen und Informationen anfordern, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgabe nach Absatz 1 erforderlich ist. Sie soll hierfür eine angemessene Frist setzen.
- Die zuständige Behörde kann zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach Absatz 1 die Maßnahmen und Anordnungen treffen, die ihr nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen.
- Das für Verkehr zuständige Ministerium kann das Nähere durch eine Verwaltungsvorschrift regeln.
Mehrere Auftraggeber können untereinander vertraglich vereinbaren, dass die Mindestziele im jeweiligen Referenzzeitraum gemeinsam erfüllt werden. Liegt eine solche Vereinbarung vor, kann eine Untererfüllung der Mindestziele einzelner Auftraggeber durch eine entsprechende Übererfüllung anderer Auftraggeber ausgeglichen werden. Die Vereinbarung muss Regelungen dazu enthalten, wie die Einhaltung der Mindestziele der Vertragspartner insgesamt sichergestellt wird. Sie ist der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats nach ihrer Wirksamkeit vorzulegen.
Zuständige Behörde im Sinne dieses Abschnitts ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Für die Vollstreckung von Verwaltungsakten nach § 7 Absatz 5 gilt das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz. Soweit sich die einem Verwaltungsakt nach § 7 Absatz 5 zugrundeliegende Rechtslage nach dessen Erlass dergestalt geändert hat, dass der Verwaltungsakt nicht mehr erlassen werden könnte, ist die Vollstreckung dieses Verwaltungsakts unzulässig.
Sie konnten den Abschnitt „Beschaffung sauberer Fahrzeuge“ des Landesmobilitätsgesetzes (PDF) bis zum 1. Oktober 2024, 17 Uhr, kommentieren.
Kommentare : zu „Beschaffung sauberer Fahrzeuge“
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Bei Sauber ist nicht nur der Antrieb zu betrachten
Auf Radwegen und Radwegverbindungen werden oft zur Pflege überproportional breite Fahrzeuge eingesetzt. Diese versperren teilweise den kompletten Radweg. Bei langen Strecken wie z.B. entlang des Neckars kostet das ganz schön Zeit und macht das Rad unatraktiver. Sauber sind für mich zweckmäßige, also nicht zu breite Fahrzeuge, welche eine
Auf Radwegen und Radwegverbindungen werden oft zur Pflege überproportional breite Fahrzeuge eingesetzt. Diese versperren teilweise den kompletten Radweg. Bei langen Strecken wie z.B. entlang des Neckars kostet das ganz schön Zeit und macht das Rad unatraktiver. Sauber sind für mich zweckmäßige, also nicht zu breite Fahrzeuge, welche eine Infrastruktur gemeinsam nutzen läßt.
Bahn und Car Sharing
Es muss deutlich mehr in das Bahnnetz investiert werden. Züge sind für kurze wie lange Strecken sehr bequeme, nachhaltige Fortbewegungsmittel, aber im derzeitigen Zustand fast nicht mehr tragbar. Die Ausfälle, Verspätungen und teilweise unzumutbare Bedingungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität führen leider dazu, dass ständig zu
Es muss deutlich mehr in das Bahnnetz investiert werden. Züge sind für kurze wie lange Strecken sehr bequeme, nachhaltige Fortbewegungsmittel, aber im derzeitigen Zustand fast nicht mehr tragbar. Die Ausfälle, Verspätungen und teilweise unzumutbare Bedingungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität führen leider dazu, dass ständig zu Alternativen wie das PKW gegriffen wird.
Zudem könnte für mehr finanzielle Unterstützung der (elektrischen) Car Sharing Optionen gesorgt werden.
Sauber anders gedacht
* Fahrzeuge, auch Verbrenner, möglichst lange Nutzen. Es müssen auch immer die Umweltkosten der Herstellung und Entsorgung eingerechnet werden. Damit ist ein neues (E-)Auto gar nicht mehr so toll in der Umweltbilanz. * Mehr Homeoffice und virtuelle Treffen damit die Fahrt erst gar nicht notwendig wird * Mehr den öffentlichen Verkehr verwenden.
* Fahrzeuge, auch Verbrenner, möglichst lange Nutzen. Es müssen auch immer die Umweltkosten der Herstellung und Entsorgung eingerechnet werden. Damit ist ein neues (E-)Auto gar nicht mehr so toll in der Umweltbilanz.
* Mehr Homeoffice und virtuelle Treffen damit die Fahrt erst gar nicht notwendig wird
* Mehr den öffentlichen Verkehr verwenden. Gerade die Bahn, die schon über Strom betrieben wird.
* Kleine, sparsame Autos kaufen/ nutzen.
E-Autos sind immer über den gesamten Lebensraum zu sehen!
Mehr Radwege, durchgängige Radwege und Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, sind ein gutes Ziel, um zum Klimaschutz beizutragen. E-Autos, e-Mobilität, ist zum aktuellen Zeitpunkt aber nicht klimaneutral. Man sollte sich den gesamten Lebenszyklus dieser Fahrzeuge anschauen. Vom Lithium waschen in Peru (Bauern verlieren ihre Lebensgrundlage),
Mehr Radwege, durchgängige Radwege und Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, sind ein gutes Ziel, um zum Klimaschutz beizutragen.
E-Autos, e-Mobilität, ist zum aktuellen Zeitpunkt aber nicht klimaneutral. Man sollte sich den gesamten Lebenszyklus dieser Fahrzeuge anschauen. Vom Lithium waschen in Peru (Bauern verlieren ihre Lebensgrundlage), bis zum Sondermüll der Akkus und dem Wechseln selbiger, wenn die Leistung nicht mehr reicht. Nicht zuletzt ist der Strom nicht klimaneutral hergestellt, sondern teuer aus fossilen Stoffen aus fernen Ländern importiert bzw. in Kohlekraftwerken erzeugt. Die Kosten steigen und steigen und werden wohl kaum von Durchschnittsbürgern tragbar sein. D.h. m.E., dass auch die Tickets für die E-Busse etc. unbezahlbar sein werden.
Wie nehmen denn alte und kranke Menschen an diesem Konzept teil? Lastenrad für den Einkauf der 80-jährigen Dame?
Ich glaube, es wäre gut aus den bereits vorhandenen Steuergeldern mehr Radwege zu bauen und damit für die Menschen, die können und wollen, den Umstieg attraktiv zu machen. Das bringt schon weniger Autos auf die Straße.
Kassensturz, Abbau von Beamten, Effektivität in den Ämtern und Behörden (Zielvereinbarungen, Gehaltserhöhungen bei Zielerreichung u.ä.), Reorganisationen etc. führen zu Mehreinnahmen. Die Ausgaben müssen dann priorisiert werden. Ein Blick in die freie Wirtschaft hilft vielleicht bei der Neuorientierung.
Eine weitere Abgabe ist den Menschen NICHT ZUZUMUTEN.
Bi-direktionales Laden
Neubeschaffte E-Fahrzeuge müssen mit Bi-direktionalen Ladesystemen ausgerüstet werden und so als Stromspeicher genutzt werden.
HVO-Diesel
Bitte betanken Sie alle bestehende und evtl. neu beschaffte landeseigene Dieselfahrzeuge mit HVO-Diesel.
Nehmt den Politikern endlich das Steuergeld weg
Jaaaa, mit fremdem Geld lässt es sich sooo gut leben, nicht wahr?
Designanpassung der Aufkleber mit dem Schriftzug „bwegt - gefördert durch das Land Baden-Württemberg“ auf Fahrzeugen
Die Aufkleber, welche auf Fahrzeugen angebracht werden müssen, die durch das Land Baden-Württemberg gefördert worden sind, sind teilweise nicht kompatibel zum Fahrzeugdesign und fallen deswegen negativ auf. Es wäre begrüßenswert, wenn das Design fahrzeugspezifisch angepasst werden dürfte (z. B. Verzicht auf weißen Hintergrund). Als Vorbild könnten
Die Aufkleber, welche auf Fahrzeugen angebracht werden müssen, die durch das Land Baden-Württemberg gefördert worden sind, sind teilweise nicht kompatibel zum Fahrzeugdesign und fallen deswegen negativ auf. Es wäre begrüßenswert, wenn das Design fahrzeugspezifisch angepasst werden dürfte (z. B. Verzicht auf weißen Hintergrund). Als Vorbild könnten beispielsweise die Triebwagen der Schwäbischen Alb-Bahn oder der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft fungieren, bei dem der bwegt-Aufkleber und das Fahrzeugdesign stimmig aufeinander abgestimmt sind und gemeinsam eine Einheit ergeben.