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Bürgerbeteiligung mit Zufallsauswahl

In der Diskussion um demokratische Teilhabe hat ein Thema in den letzten Jahren an Gewicht gewonnen: Die Frage nach sozialer Ungleichheit in der Demokratie. Egal ob bei Wahlen, bei Abstimmungen oder bei anderen Formen der Beteiligung, die Bereitschaft zur Teilnahme sinkt. Sie sinkt vor allem bei bildungsfernen Milieus. Aber auch Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und junge Menschen beteiligen sich grundsätzlich weniger. Wie lässt sich dies ausgleichen? Die Antwort: Zufallsauswahl.

Rekrutierung per Los

Besonders bei Themen, die eine große Zahl von Menschen betreffen, kann es sinnvoll sein, Teilnehmerinnen und Teilnehmer per Losverfahren zu ermitteln. Häufig werden diese Teilnehmenden als „Zufallsbürger“ oder „Losbürger“ bezeichnet. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind in ihrer Kommune gemeldet, die gleichzeitig Kenntnis hat über Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht. Die Einwohnermeldeämter sind in der Lage, aus der Gesamtheit aller oder eines Teils der Einwohnerschaft (aus einem Ort, einer bestimmten Alterskohorte,…) per Zufall eine gewisse Anzahl von Menschen zu ziehen. Diese werden von ihrer Gemeinde per Brief angeschrieben und zur Teilnahme eingeladen. In der Regel melden sich drei bis fünf Prozent mit einer Zusage zurück. Je bekannter das Thema, desto höher ist die Rückmeldequote. Sehr abstrakte Themen reduzieren die Quote der positiven Rückmeldungen. Mit dem Gesetz über die Dialogische Beteiligung ist es Behörden von Kommunen und des Landes erlaubt, auf die Meldedaten zuzugreifen.

Gewichtete Auswahl: auswählen und auslosen

Es werden so viele Menschen angeschrieben, dass die Zahl der Rückmeldungen die anvisierte Zahl der Teilnehmenden überschreitet. Aus dem Pool der Rückmeldungen werden dann die tatsächlichen Teilnehmenden gezogen oder ausgewählt. Beispiel: Aus 100 Rückmeldungen sollen 50 Personen ausgewählt werden. Bei einer Rückmeldequote von fünf Prozent bedeutet das, dass 2.000 Personen angeschrieben werden müssten. Die Rückmeldungen werden so aufgeteilt, dass die Personen in unterschiedliche Cluster fallen. Zum Beispiel männliche Personen, ohne Migrationshintergrund und in einem bestimmten Alter. Aus diesem Cluster werden dann so viele Personen gezogen, wie sie im endgültigen Teilnehmerfeld vertreten sein sollen. Wie so etwas funktioniert, haben wir beim Bürgerforum Corona genauer aufgeschlüsselt und ist für Interessierte auch genauer dargestellt.

Einfache Auswahl: alle mitnehmen

Melden sich nur wenige der Angeschriebenen zurück und wollen teilnehmen, spricht nichts dagegen, all diese Personen als Teilnehmende zuzulassen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Gruppen, die sich weniger beteiligen, hierbei unterrepräsentiert bleiben. Bisherige Erfahrungswerte aus der Arbeit des Staatsministeriums zeigen, dass mit der Zufallsauswahl zumindest der Frauenanteil wesentlich erhöht werden kann. Stillere und politikfernere Gruppen sind ebenfalls vertreten. In der Regel kommen diese Personen auch aus unterschiedlichen beruflichen Kontexten. Bildungsferne Gruppen und Menschen mit Migrationshintergrund werden ebenfalls stärker aktiviert, mitzumachen.  Wichtig: Die Zufallsauswahl ist nicht repräsentativ. Sie erzeigt aber eine Vielfalt an Teilnehmenden, die nicht einmal bei der Wahlbeteiligung erreicht wird.

Geloste Teilnehmende und Interessensvertreter

Die per Los ausgewählten Teilnehmenden können in Zukunftskonferenzen, Bürgerforen oder in Großgruppenmoderationen eingebunden werden. Die entscheidende Frage ist, wie sie sich zu den institutionellen oder verfassten Akteuren wie den Gemeinderäten, Verbänden und Bürgerinitiativen verhalten. Im Wesentlichen gibt es zwei unterschiedliche Vorgehensweisen: Entweder die Teilnehmenden des Beteiligungsprozesses bestehen ausschließlich aus den ausgelosten Personen und die verfassten Akteure werden als Expertinnen und Experten einbezogen. Oder die gelosten Teilnehmenden werden mit den anderen Akteuren gemischt. Wird bei einem Beteiligungsprozess besonderer Wert auf eine neutrale Teilnehmerschaft gelegt, sollte die erste Variante gewählt werden.

Welche Funktion erfüllen die gelosten Teilnehmenden?

Während manche Gruppen die Zufallsbürger meist als „unwissend“ wahrnehmen, gelten sie andererseits als „unvoreingenommen“. Man könnte ja selbst auch ausgewählt worden sein. Die Ausgelosten haben vielleicht eine Meinung zu dem behandelten Sachthema, aber sie haben sich nicht öffentlich positioniert. Studien zeigen, dass diese Teilnehmenden während des Beteiligungsverfahrens eine neutrale Position einnehmen und ihre anfängliche Haltung überdenken. Es fällt ihnen leichter, ihre Position zu reflektieren und sogar zu verändern.

Zufallsbürger sind Alltagsexperten. Sie kennen die lokalen Begebenheiten. Sie kommen dem gedachten „Normalbürger“ am nächsten. Die ausgelosten Teilnehmenden hinterfragen etablierte Positionen. Sie vertreten „die Einwohnerinnen und Einwohner“ und nicht Verbände, Parteien oder Initiativen.

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