Die Gemeinden wurden unterteilt nach Regierungsbezirk (Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg, Tübingen) und Gemeindegrößenklasse. Die Gemeinden wurden in jeweils fünf Größenklassen eingeteilt (unter 5.000 Einwohner, 5.0001 bis 20.000 Einwohner, 20.0001 bis 40.000 Einwohner, 40.001 bis 80.000 Einwohner und über 80.000 Einwohner). In jeder Größenklasse wurde jeweils eine Gemeinde per Zufallsgenerator gezogen. Abhängig von der Bevölkerungszahl der Gemeinde und des Regierungsbezirks ergibt sich, wie viele Menschen in einem Ort angeschrieben werden müssen. Wir gingen davon aus, dass wir knapp über 2.000 Menschen anschreiben müssen, um mindestens 50 positive Rückmeldungen zu erhalten. Diese 2.000 Personen verteilen sich nun auf die einzelnen Gemeinden in Abhängigkeit des Bevölkerungsanteils des Regierungsbezirks in Baden-Württemberg und in Abhängigkeit des Bevölkerungsanteils der jeweiligen Gemeindegrößenklasse.
Beispiel: Im Regierungsbezirk Karlsruhe wohnen knapp über ein Viertel aller Menschen in Baden-Württemberg. Das heißt, 507 Menschen wurden im Regierungsbezirk Karlsruhe angeschrieben. Ungefähr acht Prozent der Bevölkerung im Regierungsbezirk Karlsruhe wohnen in Kommunen mit bis zu 5.000 Einwohnern. Also wurden 43 Personen (8,45 Prozent von 507) in dieser Gemeindeklasse angeschrieben.
In den Fällen, in denen die Zahl der angeschriebenen Personen in einer Gemeinde zwei Prozent der Gemeindebevölkerung überschritten hätte, wurde eine weitere Gemeinde für diese Gemeindeklasse ausgewählt. Hintergrund ist, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass sich Menschen kennen, je kleiner die Gemeinde ist. Das ist auch der Grund, warum wir insgesamt nicht 20 sondern 23 Gemeinden gezogen haben. Eine Gemeinde verwehrte die Nutzung des Melderegisters. Deshalb wurde eine Gemeinde nachträglich gezogen. Der gezogenen Gemeinden sind:
Regierungsbezirk Karlsruhe | Regierungsbezirk Stuttgart | Regierungsbezirk Freiburg | Regierungsbezirk Tübingen | |
bis 5.000 | Oberrreichenbach | Kaisersbach Eberstadt | Rheinhausen Herrischried | Illerrieden |
5.001-20.000 | Karlsbad Tiefenbronn | Plochingen | Schopfheim | Kißlegg |
20.001-40.000 | Freudenstadt | Ellwangen | Emmendingen | Ehingen (Donau) |
40.001-80.000 | Weinheim | Waiblingen | Offenburg | Ravensburg |
über 80.000 | Mannheim | Stuttgart | Freiburg | Ulm |
Wir gehen davon aus, dass sich zwischen 3 und 6 Prozent der angeschriebenen Personen zurück melden und mitmachen möchten. (Am Ende waren dies über 12 Prozent!) Wären es nur 50 Personen gewesen, so wären alle in das Bürgerforum aufgenommen worden. Bei mehr Personen entscheiden die soziodemografischen Merkmale und der Wohnort über eine Teilnahme. Haben mehrere Personen die gleichen Merkmale entscheidet das Los. Es wurde ein Kreis von Teilnehmenden angestrebt, die folgende Merkmale aufweisen:
Kommen aus dem Regierungsbezirk… | Kommen aus einer Gemeinde | Migrations- | Geschlecht | Bildungsabschluss | Alter |
Karlsruhe: 13 | Unter 5.000 Einwohnern: 7
| 8 Menschen mit Migrations- | 25 Frauen | Hauptschulabschluss: | 16-25:
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Stuttgart: 19 | 5.001-20.000: 17
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| 25 Männer | Realschulabschluss: | 26-40: |
Freiburg: 10 | 20.001-40.000:
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| Abitur: | 41-65: |
Tübingen: 8 | 40.001-80.000:
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| (noch) kein Abschluss: | ab 66: |
| Über 80.000: |
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Die entsprechenden Daten basieren auf Erhebungen des Statistischen Landesamtes mit Stichtag 31.12.2019. Die Verteilung der soziodemografischen Merkmale kann nicht auf die einzelnen Regierungspräsidien herunter gebrochen werden, da dies bei der Teilnehmerzahl auch nicht 1:1 abbildbar ist. Es war zudem damit zu rechnen, dass in der endgültigen Zusammenstellung, die niedrigeren Bildungsabschlüsse und die Jüngeren unterrepräsentiert sein würden. Grundsätzlich ist die Verteilung eine Orientierung und kann aufgrund der Vielzahl von Merkmalen niemals 1:1 umgesetzt werden.
Wenn Personen nicht ausgewählt werden, werden sie gefragt, ob sie weiter zur Verfügung stünden, falls gesetzte Teilnehmende zum Beispiel wegen Krankheit oder Umzugs ausscheiden würden. Auch bei Ersatz achten wir auf die oben beschriebenen soziodemografischen Merkmale und den Wohnort. Es gibt also einen „Wartepool“ und keine Warteliste.
Die Auswahlmethode orientiert sich an bestehenden Verfahren, wie sie etwa beim „Bürgerrat Demokratie“ angewendet wurde. Die Auswahl selbst wurde von der Stabsstelle der Staatsrätin vorgenommen. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an beteiligungsportal@stm.bwl.de.