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Open Data

Transparenz schaffen, Beteiligung selbstverständlich machen

Torten- und Balkendiagramme

Informationen früh und umfassend zugänglich machen und die Voraussetzungen für Mitwirkung verbessern. Beteiligung erleichtern, ausweiten, auf eine neue Stufe stellen. Internet und elektronische Medien helfen dabei.

Worum geht es?

Mitsprache setzt Transparenz, Vollständigkeit und einen leichten Zugang zu den Daten voraus, die den Planungen zugrunde liegen. Deshalb setzt das Land auf Open Data und Electronic Government („E-Government“) und läutet mit Open Government fast schon einen Paradigmenwechsel ein, um die Beteiligung der Bürgerschaft entscheidend zu verbessern. Das Ziel lautet, die Bürgerinnen und Bürger umfassend zu informieren, sie frühzeitig, bereits bei ersten Ideen oder einem identifizierten Planungsbedarf einzubinden und substanziell an den Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Das Internet macht das einfacher möglich: Zu den großen Chancen digitaler Netze gehört, die Grundlagen des Regierungshandelns transparent und zugänglich zu machen.

Im Einzelnen...

  • Informationsfreiheitsgesetz
    Bürgerinnen und Bürger sollen unter Beachtung des Datenschutzes grundsätzlich freien Zugang zu den bei öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen haben. Dazu gehört auch, dass das Land den Informationspflichten nach dem Umweltinformationsgesetz bürgerfreundlich und umfassend nach kommen und die Bürgerbeteiligung im Umweltbereich besonders gestärkt wurde. Dazu wurde das Umweltverwaltungsgesetz geschaffen. Zudem hat der Landtag am 17.12.2015 ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet.

  • E-Government
    Das Land baut die bisherigen Vorhaben Baden-Württembergs im Bereich E-Government und digitaler Demokratie aus. E-Government („Electronic Government“) stützt sich auf die Nutzung elektronischer Medien und vor allem des Internets, um Verwaltungsvorgänge online erledigen zu können und Informationen für Bürgerinnen und Bürger online zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist bei alldem die Barrierefreiheit aller öffentlichen Angebote und dass Teilhabe am öffentlichen Leben auch ohne Netzzugang möglich bleibt. Am 16.12.2015 hat der Landtag das eGovernment-Gesetz verabschiedet.

    E-Government-Plattformen: Auf service-bw.de, dem Serviceportal des Landes, kann jede Bürgerin und jeder Bürger mit Ideen, Fragen und Stellungnahmen zu allen möglichen landespolitischen Themen an die Verwaltung herantreten.

    Mit dem Beteiligungsportal hat das Land eine Plattform geschaffen, auf der die Menschen in Baden-Württemberg an politischen Vorhaben beteiligt werden können.

  • Open Data
    Der Grundsatz „Open Data“ steht für offene Daten, die für die gesamte Gesellschaft ohne Einschränkung für die Nutzung und Weiterverbreitung verfügbar sind. Das Umweltportal Baden-Württemberg, sowie der Internet-Dienst UDO – Umwelt-Daten und -Karten Online, bündeln aktuelle Informationen über die Umwelt in Baden-Württemberg und machen sie frei zugänglich.

    Mit dem Prototyp eines Open-Data-Portals hat Baden-Württemberg einen ersten Schritt getan. Das Innenministerium des Landes beteiligt sich darüber hinaus als Co-Federführer einer offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe intensiv an der Entwicklung eines nationalen Open-Data-Portals.
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