Nach § 2 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Änderung des Nationalparkgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ sind die Grenzen des Nationalparks durch die Nationalparkverwaltung bis zum Jahr 2030 flurstücksscharf in entsprechenden Detailkarten darzustellen. In diesen Detailkarten sind auch die Bereiche ersichtlich, die als dauerhafte Managementzone mit freiem Betretungsrecht ausgewiesen werden (gelbe Schraffur). Die Detailgrenzen werden mit den betroffenen Gemeinden abgestimmt.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Detailkarten und jede einzelne Detailkarte zur Ansicht.
Übersichtskarte
Übersichtskarte (JPG)
Detailkarten
Karte mit Blattschnitt für die 13 Detailkarten (JPG)