Wohnen

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Die neu gefasste Mietpreisbegrenzungsverordnung soll am 1. Januar 2027 in Kraft und am 31. Dezember 2029 außer Kraft treten.

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Der Ministerrat hat die Neufassung der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg, der Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg und der Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg in seiner Sitzung am 22. September 2026 zur Anhörung freigegeben.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat auf Grundlage des aktualisierten Gutachtens zur Identifizierung von Gebieten in Baden-Württemberg mit angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbegrenzungsverordnung neu gefasst. Diese soll am 1. Januar 2027 in Kraft und am 31. Dezember 2029 außer Kraft treten.

Im Gleichlauf mit der Mietpreisbegrenzungsverordnung werden die Kappungsgrenzenverordnung und die Kündigungssperrfristverordnung mit gleicher Geltungsdauer und mit gleicher Gebietskulisse neu gefasst.

Mietpreisbegrenzungsverordnung

Kündigungssperrfristverordnung

Kappungsgrenzenverordnung

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