Nationalparkgesetz

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)

Nationalparkgesetz

Gebiet und Zweck

„Gebiet und Zweck“ umfasst die Paragrafen 1 bis 5.

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Nationalpark Schwarzwald: Entwurf der neuen Nationalparkgrenzen als interaktive Karte

Karten

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

  • Die Anpassung der Gebietsgröße in § 1.
  • Die Aktualisierung der Übersichtskarte und der Detailkarten sowie flurstückscharf festzulegende Außengrenze des Nationalparks in § 2 und den Anlagen 1 und 2.
  • Klarstellungen und Ergänzungen zu den verschiedenen Schutzzwecken des Nationalparks in § 3 sowie zur wissenschaftlichen Beobachtung und Forschung in § 5, jeweils insbesondere mit Blick auf den Klimawandel.

Wortlaut der Gesetzesänderung

Kommentare

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Kommentare : zum Gebiet und Zweck

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren.

2. Kommentar von :RettungsLuchs

Ausweisung von Naturschutzgebieten

Bei der anstehenden Änderung der Nationalparkgrenzen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die rausfallenden Gebiete nicht ohne angemessenen Schutz bleiben. Um sicherzustellen, dass diese Bereiche weiterhin einen adäquaten Umweltschutz genießen, sollten sie im unmittelbaren zeitlichen Anschluss als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Die

Bei der anstehenden Änderung der Nationalparkgrenzen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die rausfallenden Gebiete nicht ohne angemessenen Schutz bleiben. Um sicherzustellen, dass diese Bereiche weiterhin einen adäquaten Umweltschutz genießen, sollten sie im unmittelbaren zeitlichen Anschluss als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden.
Die rausfallenden Gebiete haben bisher zum Schutz der Artenvielfalt und des Ökosystems des Nationalparks beigetragen. Ein sofortiger Verlust des Schutzstatus ohne Alternative könnte zu einem Rückgang der Biodiversität führen, da diese Gebiete möglicherweise neuen Nutzungen wie Land-, Forstwirtschaft oder Bebauung ausgesetzt werden.
Der Übergang von einem strengen Schutzstatus zu keinerlei Schutz oder einer unklaren Zukunft könnte negative Auswirkungen auf die ökologische Integrität dieser Gebiete haben. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet gewährleistet eine kontinuierliche Schutzstrategie und verhindert ein Vakuum, das zu Umweltschäden führen könnte.
Viele der rausfallenden Gebiete wurden bisher aufgrund ihrer ökologischen Bedeutung geschützt. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet im Anschluss an die Änderung der Nationalparkgrenzen wäre ein konsequenter und rechtlich nachvollziehbarer Schritt, da diese Gebiete weiterhin Umweltwerte aufweisen, die es zu schützen gilt.
Die Bevölkerung und Umweltschutzorganisationen erwarten, dass naturschutzwürdige Gebiete angemessen geschützt werden. Ein sofortiger Schutz durch Ausweisung als Naturschutzgebiet würde diese Erwartungen erfüllen und das Vertrauen in die Umwelt- und Naturschutzpolitik stärken.
Eine zeitnahe Entscheidung über den Schutzstatus der rausfallenden Gebiete bietet Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten, einschließlich der lokalen Bevölkerung, Landwirte, Unternehmen und Naturschützer. Dies kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und eine nachhaltige Entwicklung in diesen Gebieten zu fördern.
Daher ist die Ausweisung der rausfallenden Gebiete als Naturschutzgebiete im unmittelbaren Anschluss an die Änderung der Nationalparkgrenzen ein notwendiger Schritt, um den Umweltschutz in diesen Bereichen aufrechtzuerhalten. Dieser Ansatz gewährleistet die Kontinuität des Naturschutzes, schützt die Biodiversität und trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Region bei. Die Ausweisung dieser Gebiete ohne Verzögerung unter Schutz stellt somit eine umsichtige und zukunftsorientierte Entscheidung dar, die dazu beiträgt, ihre ökologische Integrität für zukünftige Generationen zu bewahren.

1. Kommentar von :ohne Name 135698

Grösse

Prinzipiell begrüße ich den Zusammenschluss der beiden Nationalparkteile. Schwer entäuscht bin ich jedoch von der Grösse. Wir erreichen die Wildnisziele des Landes / Bundes schon lange nicht und schaffen es aktuell mit der Erweiterung nicht einmal annähernd diesen Zielen nachzukommen. In Zeiten von Klimawandel, Artenverlust wäre es für

Prinzipiell begrüße ich den Zusammenschluss der beiden Nationalparkteile. Schwer entäuscht bin ich jedoch von der Grösse. Wir erreichen die Wildnisziele des Landes / Bundes schon lange nicht und schaffen es aktuell mit der Erweiterung nicht einmal annähernd diesen Zielen nachzukommen. In Zeiten von Klimawandel, Artenverlust wäre es für Baden-Württemberg ein grosser Wurf gewesen hier als Vorbild voranzugehen und ein grosses Gebiet unter Schutz zu stellen. Selbst die "neuen" (und ärmeren) Bundesländern in der BRD ist dies schon gelungen. Ich würde es begrüssen, wenn man eine erneute Überprüfung des Gesetzes festlegt, so dass dann wenigstens in ein paar Jahren vergrössert werden kann.
Denn die Biodiversitätsprobleme werden nicht weniger werden. Und Biodiversität ist unsere Lebensgrundlage.