Nationalparkgesetz Bußgeldbestimmung „Bußgeldbestimmung“ umfasst den Paragrafen 17. Hier wurden keine Änderungen am Gesetz vorgenommen. Berechne Lesezeit Teilen Der Abschnitt 5 enthält die zur Durchsetzung der Schutzvorschriften des Nationalparkgesetzes erforderliche Bußgeldbewehrung der Verbotstatbestände des Paragraf 9 Absatz 2. Landesrecht BW: Gesetz zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald – Paragraf 17 Ordnungswidrigkeiten Kommentare : zur Bußgeldbestimmung Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare! Alle Kommentare öffnen 1. Kommentar von :CDU-Gemeindeverband Oppenau Datum 16.07.2025 Zeitpunkt 18:24 Bußgelder Die horrenden Bußgelder bei Verstößen gegen die Verbote im Nationalpark sollten von 50.000 € im Maximalfall) auf 500 € begrenzt werden.
1. Kommentar von :CDU-Gemeindeverband Oppenau Datum 16.07.2025 Zeitpunkt 18:24 Bußgelder Die horrenden Bußgelder bei Verstößen gegen die Verbote im Nationalpark sollten von 50.000 € im Maximalfall) auf 500 € begrenzt werden.
Kommentare : zur Bußgeldbestimmung
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Bußgelder
Die horrenden Bußgelder bei Verstößen gegen die Verbote im Nationalpark sollten von 50.000 € im Maximalfall) auf 500 € begrenzt werden.