Nationalparkgesetz

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)

Nationalparkgesetz

Bußgeldbestimmung

„Bußgeldbestimmung“ umfasst den Paragrafen 17. Hier wurden keine Änderungen am Gesetz vorgenommen.

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