Nationalparkgesetz Bußgeldbestimmung „Bußgeldbestimmung“ umfasst den Paragrafen 17. Hier wurden keine Änderungen am Gesetz vorgenommen. Berechne Lesezeit Teilen Landesrecht BW: Gesetz zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald – § 17 Ordnungswidrigkeiten Kommentare Zum Kommentieren müssen Sie sich anmelden beziehungsweise zunächst registrieren. Anmelden Registrieren Sie können den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren. Schreiben Sie den ersten Kommentar.
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