Der Abschnitt 5 enthält die zur Durchsetzung der Schutzvorschriften des Nationalparkgesetzes erforderliche Bußgeldbewehrung der Verbotstatbestände des Paragraf 9 Absatz 2.
Landesrecht BW: Gesetz zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald – Paragraf 17 Ordnungswidrigkeiten
Kommentare : zur Bußgeldbestimmung
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Bußgelder
Die horrenden Bußgelder bei Verstößen gegen die Verbote im Nationalpark sollten von 50.000 € im Maximalfall) auf 500 € begrenzt werden.