Die Landesregierung hat den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Nationalparkgesetzes und zur Einrichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ am 6. Juni 2025 auf dem Beteiligungsportal des Landes zur Diskussion gestellt. Bis zum 18. Juli 2025 hatten alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren und sich mit Ihren Anregungen aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Von dieser Möglichkeit haben die Bürgerinnen und Bürger regen Gebrauch gemacht. Im Anhörungszeitraum sind insgesamt 224 Kommentare eingegangen, davon 211 zur Erweiterung und 13 zum Sondervermögen „Zukunftsfonds Wald“. Weiterhin wurden zu diesen Kommentaren 15.053 Bewertungen abgegeben. Davon bewerten 126 (60 Prozent) Kommentare die Nationalparkerweiterung als positiv, 45 (21 Prozent) als negativ und 36 (17 Prozent) der Kommentare sind als neutrale Beiträge zu betrachten (ein Prozent der Beiträge wurden gelöscht). Das geplante Sondervermögen wird von acht Kommentaren abgelehnt, ein Kommentar sieht das Sondervermögen als positiv und vier Beiträge sind als neutral zu bewerten.
Fast alle Kommentare wurden von Bürgerinnen und Bürgern bewertet. Insgesamt wurden 15.053 Bewertungen abgegeben. Die für die Erweiterung des Nationalparks positiven Kommentare wurden dabei von mehr als doppelt so viel bis zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger befürwortet, die negativen Kommentare allermeist von mehr als doppelt so viel (zum Teil bis zu zwei Drittel) der Bürgerinnen und Bürger abgelehnt.
Die Diskussion zur Änderung des Nationalparkgesetzes erfolgte insgesamt in einer konstruktiven Atmosphäre, in der verschiedene Meinungen vorgetragen wurden. Daher konnte auf moderierende Maßnahmen durch den externen Dienstleister verzichtet werden.
Die Kommentare im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind inhaltlich sehr divers. Im Hinblick auf die Erweiterung des Nationalparks umfassen sie ein breites Spektrum von Positionen, die von der Ablehnung der Erweiterung bis zur Forderung nach einer deutlich umfangreicheren Erweiterung reichen. Die Kommentierungen wurden eingehend geprüft. Bis auf wenige redaktionelle Anpassungen wurde jedoch – insbesondere vor dem Hintergrund sich oftmals widersprechender Eingaben – keine Änderungen vorgenommen.
Der Landtag hat die Änderung des Nationalparkgesetzes am 12. November 2025 beschlossen.
Da im Beteiligungsverfahren sinnvolle Vorschläge für die konkrete Umsetzung des neuen Nationalparkgesetzes eingebracht wurden, werden diese Anregungen außerhalb der gesetzlichen Regelungen aufgegriffen und weiterverfolgt. Dies betrifft beispielsweise die Kommunikation von Wegesperrungen oder den Umgang mit Betretungsrechten.