Geplante Umsetzung der Erweiterung und Weiterentwicklung
Hier finden Sie Informationen zur inhaltlichen Weiterentwicklung sowie zur flächenmäßigen Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald.
Bereits in der Umsetzung
Der Nationalparkrat hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2025 bereits beschlossen, dass er zukünftig öffentlich tagen wird. Die erste öffentliche Sitzung findet am 21. Juli 2025 statt.
Der im Rahmen der Diskussion zur Erweiterung angestoßene Dialog mit den Menschen, die direkt am Nationalpark wohnen, wird aktuell bereits verstetigt. So finden die zum Beispiel Sprechstunden im Langenbachtal nun regelmäßig am ersten Donnerstag jeden Monats statt, in Hundsbach/Erbersbronn und Herrenwies werdenab Juli 2025 ebenfalls monatliche Sprechstunden eingeführt und damit die dort bereits stattgefundenen Gespräche verstetigt.
Die Öffnung von Managementwegen und Einrichtung von Managementbereichen mit freiem Betretensrecht ist im Nordteil bereits im Herbst 2024 erfolgt. Aktuell befindet sich die Nationalparkverwaltung zur Öffnung von Managementwegen im Südteil des Nationalparks in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen. Verschiedene Wege sind zur Eröffnung der Wandersaison 2025 bereits wieder geöffnet worden, verschiedene Abstimmungen stehen noch aus.
Die Konzepte zum Waldbrand- und Hochwasserschutz befinden sich aktuell bei der Nationalparkverwaltung in Erarbeitung und werden bis Ende 2025 fertiggestellt. Hierzu arbeitet die Nationalparkverwaltung eng mit den regionalen Feuerwehren und den Kommunen zusammen.
Sollte es im Nationalpark zu einem Waldbrand kommen, wird dieser ausnahmslos gelöscht. Die Brandbekämpfung wird zuständigkeitshalber durch die darin erfahrenen und sachkundigen Feuerwehren organisiert und koordiniert. Die Nationalparkverwaltung ist im ständigen Austausch mit den Feuerwehren der Region, der über das jährliche „Blaulichttreffen“ organisiert und während des Jahres durch Besprechungen mit den Kreisbrandmeistern der Landkreise Freudenstadt und Rastatt, des Ortenaukreises und der Stadt Baden-Baden sowie durch Treffen und Gebietsbegehungen mit den örtlichen Feuerwehren vertieft wird.
Die Nationalparkverwaltung ist im Auftrag des Umweltministeriums Mitglied der landesweiten Plattform Integriertes Waldbrandmanagement und unterstützt im Rahmen des landesweiten Tandemkonzepts die örtlichen Feuerwehren mit Ortskenntnis und im Notfall mit Forstgeräten und tatkräftiger Unterstützung. Die dafür notwendige Meldekette ist eingerichtet. Darüber hinaus ist vonseiten der Nationalparkverwaltung geplant, in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg eine Pilotstudie für ein auf digitaler Technik basierendes Waldbrandmeldesystem durchführen zu lassen.
Im Hinblick auf den Hochwasserschutz hat die Nationalparkverwaltung für ein Teilgebiet des Nationalparks eine umfassende Modellierung zur Hochwasserrisiko-Abschätzung in Auftrag gegeben, um die tatsächlich vorhandenen Risiken fachlich zu untersuchen, frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Die Ergebnisse liegen mittlerweile vor und bilden die Grundlage für das Hochwasserschutzkonzept.
Nach der Erweiterung ist vorgesehen, die Modellierung auch auf den Erweiterungsflächen fortzusetzen.
Bereits in Vorbereitung
Andere Vereinbarungen, die die Erweiterungsfläche betreffen, befinden sich auch jetzt schon in Vorbereitung, sodass nach erfolgtem Landtagsbeschluss zügig mit der Umsetzung begonnen werden kann.
Hierzu zählen insbesondere:
Der Fortschreibungsprozess befindet sich aktuell in Vorbereitung, sodass er 2026 begonnen und fristgerecht bis 2028 abgeschlossen werden kann.
Auch die Fortschreibung des Wegekonzepts für den gesamten Nationalpark befindet sich aktuell in der Vorbereitung. In Bezug auf die Erweiterungsfläche werden die Absprachen mit der lokalen Bevölkerung weitergeführt, um bereits jetzt ein Grundgerüst für das zukünftige Wegenetz abzustimmen und die wesentliche Grundlage für ein gemeinsames Wegekonzept zu schaffen, was die unterschiedlichen Belange in Bezug auf die Wege im Erweiterungsgebiet angemessen berücksichtigt.
Wenn nach dem Beschluss der Nationalparkerweiterung die Erweiterungsflächen in die Zuständigkeit der Nationalparkverwaltung übergegangen sind, muss mit der Umsetzung insbesondere der Waldentwicklungsmaßnahmen in den Managementbereichen zeitnah begonnen werden. Um dies zu gewährleisten, befindet sich die Nationalparkverwaltung bereits jetzt im Austausch mit ForstBW und der Murgschifferschaft. Hierbei werden Informationen und Daten zur Fläche ausgetauscht, die es ermöglichen eine erste Abschätzung und Priorisierung der Waldentwicklungsmaßnahmen vorzunehmen. Dies bildet die Grundlage für eine Umsetzungs- und Maßnahmenplanung in den ersten beiden Jahren nach der Erweiterung, so dass zeitnah nach Übergabe der Flächen an die Nationalparkverwaltung auf den wichtigsten Flächen (insbesondere in den Managementbereichen rund um die Siedlungsgebiete) mit ersten Waldentwicklungsmaßnahmen begonnen werden kann.
Mit der Einrichtung des Nationalparks sind in der Raumschaft rund um den Nationalpark Chancen im Tourismus entstanden, die auch bereits bei den Diskussionen im Vorfeld der Gründung als zentrale Punkte zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung im ländlichen Raum herausgearbeitet wurden. Dies ermöglichte schließlich 2020 die Gründung der touristischen Nationalparkregion Schwarzwald GmbH. Durch den Zusammenschluss der 27 Gemeinden zur GmbH besteht nun eine größere Tourismuseinheit, in der die Kräfte und Ressourcen aller Beteiligten gebündelt und sehr viel effizienter und erfolgreicher eingesetzt werden können. Dies führt bereits jetzt zur Entlastung der bestehenden kleinteiligeren touristischen Kooperationen. Die Nationalparkverwaltung ist hier eng eingebunden und arbeitet laufend an der Weiterentwicklung ihrer Angebote.
Darüber hinaus ist durch den Nationalpark das touristische Partnernetzwerk Nationalpark Schwarzwald mit derzeit 14 Partnern in Beherbergungs- und Gastronomie-Betrieben entstanden. Dieses auch in zahlreichen anderen Großschutzgebieten betriebene Netzwerk hat einen bundesweiten Wiedererkennungswert und fördert damit die Attraktivität der teilnehmenden Betriebe.
Damit diese vorbildhafte Zusammenarbeit auch durch das Land eine dauerhafte und verlässliche Förderung erfährt legt das Land - unter Beachtung des haushaltswirtschaftlichen Ermächtigungsrahmens – einen Investitionsplan vor, der unter anderem die jährliche Unterstützung der Tourismusregion Nationalpark Schwarzwald umfasst.
In diesem Zusammenhang hat das Finanzministerium in einem Schreiben an den Nationalparkratsvorsitzenden Landrat Dr. Rückert die Einrichtung der beiden Rangerstationen in Allerheiligen sowie in der Alexanderschanz noch einmal verbindlich zugesagt.
Die Aufgabe des Borkenkäfermanagements im Pufferstreifen geht künftig in überwiegenden Teilen an ForstBW über. Dadurch kommt es durch die Nationalparkerweiterung zu einer Ausweitung und teilweisen Verschiebung der Aufgaben der Nationalparkverwaltung. Zum Beispiel muss eine größere Fläche inklusive der dort vorhandenen Wege und Infrastruktur betreut und gemanagt werden und es werden im Erweiterungsgebiet umfassende Waldentwicklungsmaßnahmen in Management- und Entwicklungszonen notwendig. Auch die Informations- und Kommunikationsarbeit mit den Menschen in der Region wird dauerhaft intensiviert. Gleichzeitig fallen Flächen weg, die nun in die von ForstBW zu betreuenden Pufferstreifen übergehen, wie zum Beispiel Flächen, die vor Gründung des Nationalparks Naturschutzgebiet waren. Vor diesem Hintergrund werden die Strukturen der Nationalparkverwaltung angepasst.
Nach Inkrafttreten der Nationalparkerweiterung
Sobald die Nationalparkerweiterung dann in Kraft getreten ist, beginnt die eigentliche Arbeit der Umsetzung:
Im ersten Jahr wird der Fokus auf detaillierten Erhebungen in der neuen Nationalparkfläche liegen. Hierbei stehen Daten und Informationen zur Artausstattung des Gebiets, zu biotischen und abiotischen Faktoren, Informationen zum Waldbestand und -zustand, Bestand und Zustand der Wege und Infrastruktur und andere im Vordergrund. Diese Daten bilden die Grundlage für die Erarbeitung der Managementkonzepte für das Erweiterungsgebiet und damit die Grundlage für die Erstellung des Nationalparkplans.
Gleichzeitig muss bereits von Beginn an mit ersten Waldentwicklungs- und Unterhaltungsmaßnahmen – wo notwendig und sinnvoll – begonnen werden, um den mit der Region getroffenen Vereinbarungen Rechnung zu tragen. Um dies zu ermöglichen, laufen bereits heute entsprechende Vorbereitungen.
Neben diesen unmittelbaren Aufgaben, wird in den ersten Jahren nach der Erweiterung die Erarbeitung der verschiedenen Konzepte (Wege-, Waldentwicklung-, Borkenkäfer-, Arten-/ Biotopschutzkonzepte und so weiter) im Mittelpunkt der Aufgaben stehen. Diese Konzepte sollen bis Ende 2028 fertig gestellt sein.
Anwohnerinnen und Anwohner, deren Wohnort direkt an den Nationalpark angrenzt, können bei der jeweiligen Kommune einen Anwohnerausweis erhalten. Mit diesem Ausweis erhalten die vor Ort lebenden Menschen verschiedene Sonderrechte, vorhandene, aber nicht öffentlich ausgewiesene Wege und bestimmte Flächen zu betreten und zu nutzen. Der Ausweis gilt auch für Gäste und Angehörige der Anlieger, auch wenn diese nicht selber angrenzend zum Nationalpark wohnen. Wird dieser Ausweis im Nationalpark mitgeführt, wird die Sonderstellung auch gegenüber amtlichen Personen (zum Beispiel Ranger) kenntlich.
Zur Wahrung der Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner wird eine dauerhafte Managementzone entlang des Langenbach- und Schönmünztales und um Erbersbronn eingerichtet. In dieser Managementzone sind Eingriffe in den Wald weiterhin möglich – zum Beispiel zur Entnahme von vom Borkenkäfer befallenen Fichten aus Gründen des Waldschutzes oder des Waldbildes. Wir streben hier eine dauerhafte Waldentwicklung in Richtung lichter Bergwälder unter allmählicher Reduzierung der Fichte an. Darüber hinaus besteht in diesen Bereichen freies Betretungsrecht sowie das Recht zum Sammeln von Waldfrüchten und die Möglichkeit der Holzlagerung entlang der Wege unten im Tal.
Um den Nationalpark und die Region als attraktive Region weiterzuentwickeln, soll ein mit den Regionalverkehren abgestimmtes verbessertes Nahverkehrskonzept erarbeitet werden, das der Erweiterung des Nationalparks Rechnung trägt. Das Nahverkehrskonzept soll auf den Schienenpersonennahverkehr und die Regiobuslinien abgestimmt werden. Es wird angestrebt, insbesondere die Verkehre mit einem nachgewiesenen touristischen Mehrwert zu verstetigen. In diesem Zusammenhang ist seitens des Verkehrsministeriums eine erneute Förderung der sogenannten Zubringerlinien beabsichtigt, sobald die Erweiterung des Nationalparks beschlossen ist.

