Bezüge zu Bürgerbeteiligung & Demokratie
„Die Politik des Gehörtwerdens ist inzwischen ein Markenzeichen unseres Landes. Baden-Württemberg ist führend bei der Bürgerbeteiligung. Diesen Weg gehen wir konsequent weiter. So wird es künftig zu wichtigen Gesetzen ein beratendes Bürgerforum aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern geben. Damit sind wir Vorreiter in Deutschland.“ (Seite 9)
„Zu wichtigen Gesetzentwürfen streben wir Bürgerforen mit Zufallsbürgern an.“ (Seite 90)
„Wir etablieren ein dauerhaftes Forum zur Beteiligung von Jugendlichen für jugendrelevante Themen.
Wir wollen Formate der Kinder- und Jugendbeteiligung in den Kommunen bekannter machen und mit anderen Konzepten verknüpfen. Wir werden dabei auch eine Handreichung für Kommunen entwickeln und sie unterstützen. Dazu wollen wir ein Modellprojekt auflegen, das sich an Landesschülerbeiräte, Vertreterinnen und Vertreter von Jugendforen, Jugendgemeinderäte und andere freie Jugendgruppen richtet.“ (Seite 90)
„Das Beteiligungsportal wird die zentrale Plattform für Informationen und Bürger-Mitwirkung. Wir prüfen, ob wir die Idee des Planungsregisters im Beteiligungsportal integrieren. So würden dort als Meta-Plattform alle Planungsunterlagen von Kommunen, Bund und Land abrufbar sein.“ (Seite 91)
„Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jahren die Instrumente der direkten Demokratie erweitert. Das Gehörtwerden ist für die Menschen im Land durch dialogische Bürgerbeteiligung in Bürgerforen mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern (sogenannte ‚Zufallsbürger‘) erlebbar. Wir werden direkte Demokratie und dialogische Bürgerbeteiligung noch besser verzahnen. In der Gemeindeordnung sollte die dialogische Bürgerbeteiligung vor den Bürgerentscheiden stehen. Denn dies kann Polarisierungen abmildern und das gegenseitige Zuhören fördern. Die Evaluation der Gemeindeordnung hat dazu Vorschläge gemacht, die wir weiterentwickeln.“ (Seite 90)
„Wir werden bei Bürgerentscheiden die Stichfrage einführen, so dass auch über bis zu zwei konkurrierende Vorschläge abgestimmt werden kann. Die Gemeinderäte erhalten die Möglichkeit, die Abstimmungsfrage bürgerfreundlicher zu gestalten. […]
Die Frage des Bürgerentscheides soll so umformuliert werden können, dass sie intuitiv verständlich und logisch ist.“ (Seite 90)
„Den Einwohnerantrag werden wir inhaltlich öffnen und vereinfachen.“ (Seite 90)
„Wir setzen uns dafür ein, dass auch in der Landesverfassung Brücken geschlagen werden zwischen direkter Demokratie und dialogischer Bürgerbeteiligung – und damit zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Abgeordneten. Wir wollen den Volksantrag des Artikels 59 der Landesverfassung erweitern. Bisher kann durch einen Volksantrag erreicht werden, dass sich das Parlament mit einem Thema befasst. Durch die Erweiterung soll zunächst ein Bürgerforum mit Zufallsbürgern beim Landtag möglich werden. Dieser kann die Vorschläge übernehmen, anpassen oder ablehnen.“ (Seite 90)
„Wir wollen das Volksabstimmungsgesetz weiter entwickeln.“ (Seite 90)
„Noch immer liegt der Frauenanteil im Landtag von Baden-Württemberg bei unter 30 Prozent. Dies hangt auch stark mit dem Wahlrecht zusammen. Wir werden deshalb ein modernes personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste einfuhren. Zudem senken wir das Wahlalter auf Landesebene auf 16 Jahre ab. [...] Bei Kommunalwahlen ist das aktive Wahlalter bereits auf 16 Jahre abgesenkt worden, hier werden wir in einem nächsten Schritt nun auch das passive Wahlalter auf 16 Jahre absenken.“ (Seite 94)
„Die lange Planungsdauer ist in Deutschland und in Baden-Württemberg ein Standortnachteil im internationalen Wettbewerb. Das belastet alle Beteiligten: Die Vorhabenträger brauchen einen sehr langen Atem und mehr Kapital. Verbände und Beteiligte kommen an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Und die Bürgerinnen und Bürger müssen über Jahre – wenn nicht Jahrzehnte – mit einer unklaren Perspektive leben. Schnellere Planungsverfahren helfen allen. Deshalb wollen wir interministeriell Initiativen entwickeln und auf den Weg bringen, um diesen Strukturnachteil auch in Baden-Württemberg zu beseitigen.
Zur dringend notwendigen Beschleunigung des landesweiten Ausbaus der erneuerbaren Energien richten wir umgehend zudem eine Taskforce mit externem Sachverstand ein, die notwendigen Mittel und Wege identifiziert und entsprechende Vorschläge an die Landesregierung formuliert.
Wir werden prüfen, wie wir Raumordnung und Planfeststellung noch enger zusammenführen können. Wir werden komplexe Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Dies werden wir institutionell absichern. Digitale Lösungen nutzen wir stärker. Wir werden die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an über den gesamten Prozess dialogisch beteiligen. Das kann die förmlichen Verfahren weiter entlasten. Wir werden eine Innovations- und Infrastrukturbeschleunigungsinitiative starten und eruieren dafür die Instrumente. Unser Ziel ist zudem, die diesbezüglichen Gerichtsverfahren massiv zu beschleunigen. Wir werden in diesem Zusammenhang auch eine Initiative zur Kürzung des Instanzenweges prüfen. Auf Landesebene wollen wir zudem einen zusätzlichen Infrastruktur-Senat am Verwaltungsgerichtshof schaffen und Spezialkammern an den Verwaltungsgerichten einrichten, um die Verfahrensdauern zu verkürzen.“ (Seite 21)
„Um die Verwaltungskultur weiter zu verbessern, wollen wir die Mitarbeitenden fortbilden. Bürgerfreundliche Kommunikation und Bürgerbeteiligung stehen dabei im Fokus […].
Wir werden die Strukturen für bürgerfreundliche Kommunikation weiter ausbauen – auch mithilfe digitaler Technik. Wertschätzende und gut verständliche Kommunikation liegen uns dabei am Herzen.“ (Seite 90)
„Wir werden den Zustand der Demokratie in Baden-Württemberg laufend evaluieren und die Instrumente der Bürgerbeteiligung mit Hilfe wissenschaftlicher Untersuchungen weiterentwickeln.“ (Seite 90)
„Wir werden das Netzwerk ‚Allianz für Beteiligung‘ stärken und eine auskömmliche Grundfinanzierung sicherstellen. Es soll die Zivilgesellschaft noch stärker unterstützen. Die erfolgreiche Förderung von Kleinstprojekten der Zivilgesellschaft führen wir fort und legen einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung der Zivilgesellschaft im ländlichen Raum.“ (Seite 91)