Online-Kommentierung
Mit dieser Verordnung werden zum einen landwirtschaftliche Flächen in Baden-Württemberg nach dem Grad der Wasser- und Winderosionsgefährdung (Erosionsgefährdung) eingeteilt sowie die entsprechende Gebietskulisse ausgewiesen.
Sie konnten den Verordnungsentwurf bis zum 2. Mai 2024, 17 Uhr, kommentieren.


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