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Petition einbringen

Der Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart (Foto: dpa)

Das Petitionsrecht ist ein Recht, das jedem zusteht. Es bedeutet, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner, wenn sie sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlen oder wenn sie sonstige Anliegen haben, an den Landtag wenden können.

Um diese Sorgen und Nöte kümmert sich der Petitionsausschuss. Als Anwalt der Bittsteller bemüht er sich darum, den jeweiligen Sachverhalt aufzuklären und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die den Interessen der Beteiligten gerecht werden. Nähere Hinweise zum Petitionsverfahren finden Sie in der Petitionshilfe des Landtags von Baden-Württemberg.

Wer kann sich an den Petitionsausschuss werden?

An den Petitionsausschuss kann sich wirklich jeder wenden, allein oder in Gruppen. Es spielt keine Rolle wo man wohnt, welche Staatsangehörigkeit man hat oder ob man volljährig ist. Man muss sogar nicht einmal selbst Betroffener sein, denn auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich. Diese Regelung kommt beispielsweise zum Einsatz, wenn ein Petent oder eine Petentin nicht lesen oder schreiben kann.

Was muss beim Einreichen einer Petition beachtet werden?

Für Eingaben an den Landtag gelten keine besonderen Formvorschriften. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihr Anliegen schriftlich schildern und zum Beispiel auch die Behörde oder Stelle nennen, deren Entscheidung vom Petitionsausschuss überprüft werden soll. Ihre Eingabe können Sie schriftlich per Post oder per Fax einreichen. Der Brief sollte Ihre vollständige Anschrift enthalten und persönlich unterschrieben sein. Eingaben richten Sie bitte an:

Landtag von Baden-Württemberg

Petitionsausschuss
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart

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