Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.
Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.
Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.
Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.
Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.
Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.
Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Ja zur Pegekammer!
Lange Zeit warten wir schon auf eine Kammer, die uns vertritt und für die Pflege einsteht. Somit ist es an der Zeit, dass wir uns auch dafür stark machen und dafür stimmen. Es ist ein wichtiger und längst notwendiger Schritt, damit die größte Berufsgruppe gehört, ernstgenommen und gesehen wird und das nicht nur in der Politik! Wir brauchen
Lange Zeit warten wir schon auf eine Kammer, die uns vertritt und für die Pflege einsteht. Somit ist es an der Zeit, dass wir uns auch dafür stark machen und dafür stimmen.
Es ist ein wichtiger und längst notwendiger Schritt, damit die größte Berufsgruppe gehört, ernstgenommen und gesehen wird und das nicht nur in der Politik! Wir brauchen Veränderung und Mitbestimmung!
Pflegekammer
Endlich nimmt die Pflege in Baden Württemberg auch den richtigen Weg. Ich kann die Gründung einer Pflegekammer nur befürworten und erhoffe mir hier für die Pflege die notwendige Weiterentwicklung.
Votum Pro Errichtung einer Pflegekammer in BaWü
An der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland sind Pflegende maßgeblich beteiligt. Darum ist es nur logisch, dass sie auch das Recht haben sollten die Pflege selbständig zu verwalten, mit dem Ziel die pflegerische Versorgung in Deutschland sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Dass Handlungsbedarf besteht, lesen wir fast
An der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland sind Pflegende maßgeblich beteiligt. Darum ist es nur logisch, dass sie auch das Recht haben sollten die Pflege selbständig zu verwalten, mit dem Ziel die pflegerische Versorgung in Deutschland sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Dass Handlungsbedarf besteht, lesen wir fast täglich in den Medien. Damit Pflege gleichberechtigt mit anderen Heilberufen, wie z.B. Ärzt*innen und Apotheker*innen ist, bedarf es der Errichtung der Pflegekammer. Nur so ist die Pflege in den entsprechenden politischen Gremien stimmberechtigt vertreten. Es kann aus meiner Sicht nur im Interesse aller liegen, Pflege den notwendigen berufspolitischen Gestaltungsspielraum zu übertragen, den sie benötigt.
JA zur Pflegekammer
Ja zur Pflegekammer
In Schleswig-Holstein stimmten 92 % der Mitglieder für eine Auflösung der Schleswig-Holsteinische Pflegeberufekammer
Die Schleswig-Holsteinische Pflegeberufekammer wurde zum 11.12.2021 aufgelöst, da 92 % der Mitglieder für eine Auflösung stimmten (https://de.wikipedia.org/wiki/Schleswig-Holsteinische_Pflegeberufekammer und https://www.pflegekammer-stoppen.de/) Warum will Baden-Württemberg also den gleichen Irrweg gehen und eine neue Pflegekammer einrichten?
Die Schleswig-Holsteinische Pflegeberufekammer wurde zum 11.12.2021 aufgelöst, da 92 % der Mitglieder für eine Auflösung stimmten (https://de.wikipedia.org/wiki/Schleswig-Holsteinische_Pflegeberufekammer und https://www.pflegekammer-stoppen.de/)
Warum will Baden-Württemberg also den gleichen Irrweg gehen und eine neue Pflegekammer einrichten?
Im Gesetzesentwurf bzw. dessen Begründung wird die Auflösung der Schleswig-Holsteinische Pflegeberufekammer nicht einmal erwähnt, geschweige denn daraus Konsequenzen gezogen.
Warum muss man dafür Steuergelder bzw. das Geld der Zwangsmitglieder verschwenden?
NEIN! zur Pflegekammer
Ein klares NEIN zu Rückschritt, Zwang und mehr Berufsaussteigern! Die hier so oft angegebenen 68% Zustimmung zur Umfrage "Einrichtung einer Pflegekammer" von 2018 ist sind ein Witz. Lediglich 2977 Personen haben sich an dieser Umfrage beteiligt, also nur ein verschwindend geringer Teil der Pflegekräfte in B/W. Und dann ist auch noch sehr
Ein klares NEIN zu Rückschritt, Zwang und mehr Berufsaussteigern!
Die hier so oft angegebenen 68% Zustimmung zur Umfrage "Einrichtung einer Pflegekammer" von 2018 ist sind ein Witz.
Lediglich 2977 Personen haben sich an dieser Umfrage beteiligt, also nur ein verschwindend geringer Teil der Pflegekräfte in B/W.
Und dann ist auch noch sehr fragwürdig, wer ausgewählt wurde!
In Heidelberg wurden meines Wissens 87 Personen befragt, davon 60 Krankenpflegeschüler im 1. Lehrjahr (die nach meinem Verständnis nach noch gar nicht abstimmen dürfen, weil noch kein 3-jähriges Examen), die mit bunten Flyern und hohlen Phrasen geworben wurden.
Wenn man auf solche Tricks zurückgreifen muss um überhaupt etwas in Gang zu bringen sagt das schon Einiges aus.
Wie auch immer...ich hoffe das dieser Kelch an uns vorbeigeht und die Arbeitsbedingungen nicht noch schlechter werden!
Landespflegekammer
Nein !!! noch einen VerwaltungsWasserKopf der nur den Kämmelingen am Schreibtisch Vorteile bringt. Warum versucht BW die Pflegefachkräfte in eine Kammer zu zwingen, die nachweislich schon krachend in NDS und SH gescheitert ist? Und die Kolleginnen und Kollegen in RP zahlen, aber sehen überhaupt keine Verbesserung. Bei ca. 110.000
Nein !!!
noch einen VerwaltungsWasserKopf der nur den Kämmelingen am Schreibtisch Vorteile bringt.
Warum versucht BW die Pflegefachkräfte in eine Kammer zu zwingen, die nachweislich schon krachend in NDS und SH gescheitert ist?
Und die Kolleginnen und Kollegen in RP zahlen, aber sehen überhaupt keine Verbesserung.
Bei ca. 110.000 Beschäftigten in BW, geht man von etwa 70 € Beitrag aus, sind das 7.700 000 €.
Da werden gut dotierte Schreibtischpöstchen verteilt werden ( oder/und man zahlt sich eine Aufwandsentschädigung aus, die dann nicht versteuert werden muss ).
Außerdem kann die Kammer nicht die Probleme in der Pflege lösen, da sie nicht die Kompetenz und die entsprechenden Rechte hat. Sie darf halt nur beraten, also nur Blablabla.
Entscheiden werden andere.
2018 haben übrigens nicht 68 % der 110000 PFk in BW für die Kammer gestimmt haben sondern nur von ca 2800 Befragten 68 %.
Auch wenn die PROZWANGSkammer dies gerne als Wahrheit verkaufen.
Macht dem Spuk ein Ende, er kostet nur viel Geld der Steuerzahler und Zwangsmitglieder, und bringt die Pflege nicht weiter
Karin Blome-Peppmüller
Krankenschwester
Ja - Ja - Ja
Wir brauchen eine Pflegekammer!
Ernst Olbricht - Landespflegekammer
Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg, weil auch eine Gewerkschaft Unterstützung benötigt um ihre Anliegen in den politischen und verbandlichen Ebenen voranzubringen.
Mit pflegestolzen Grüßen
Ernst Olbricht
JA! zur Pflegekammer
Eine Pflegekammer bietet die Chance, die bislang losen Kräfte zu bündeln und die beruflichen Belange der Pflegenden mittels einer anerkannten Institution zu vertreten. Meines Erachtens wurde unser Berufsstand viel zu lange Zeit durch Fachfremde reguliert. Zudem geht es auch darum, pflegerische Aufgaben- und Kompetenzprofile klar zu definieren, was
Eine Pflegekammer bietet die Chance, die bislang losen Kräfte zu bündeln und die beruflichen Belange der Pflegenden mittels einer anerkannten Institution zu vertreten. Meines Erachtens wurde unser Berufsstand viel zu lange Zeit durch Fachfremde reguliert.
Zudem geht es auch darum, pflegerische Aufgaben- und Kompetenzprofile klar zu definieren, was zu einer Schärfung des beruflichen Selbstverständnisses, aber auch zur Sicherheit beruflich Pflegender beiträgt.
Durch die Registrierung werden endlich alle Pflegenden samt ihrer Qualifizierung erfasst, was in Zukunft belastbare Aussagen und Erhebungen zum Berufsstand möglich macht.
Und nicht zuletzt kann eine Pflegekammer zur Qualitätssicherung beitragen, wenn einheitliche Standards angewandt werden und die Aus- Fort- und Weiterbildung zentral gesteuert wird.