Errichtung einer Landespflegekammer

Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Soziales

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Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

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Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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18. Kommentar von :ohne Name 46209

Pflegekammer Ja!

Als eine der größten Berufsgruppen überhaupt wird es höchste Zeit, dass eine Pflegekammer die Profession als solche vertritt. Diese kann so gut wie möglich auf die Wünsche und Bedürfnisse der Pflegefachkräfte eingehen und diese auch in politischen Themen vertreten. Das Ansehen von Pflegefachkräften in Deutschland muss steigen und eine Pflegekammer

Als eine der größten Berufsgruppen überhaupt wird es höchste Zeit, dass eine Pflegekammer die Profession als solche vertritt. Diese kann so gut wie möglich auf die Wünsche und Bedürfnisse der Pflegefachkräfte eingehen und diese auch in politischen Themen vertreten. Das Ansehen von Pflegefachkräften in Deutschland muss steigen und eine Pflegekammer kann dabei positiv unterstützen.

17. Kommentar von :Lili

Ein klares Nein zur Zwangsverkammerung

Nun macht sich also auch „the Länd“ auf den Weg, eine völlig nutzlose und überflüssige Kammer für die meist abhängig Beschäftigten der Pflege einzuführen. In Rheinland Pfalz existiert seit Jahren eine Pflegekammer; bisher ist leider nicht zu erkennen, dass sich die Situation der Pflegenden dort in irgendeiner Weise sichtbar verbessert hat. Weder

Nun macht sich also auch „the Länd“ auf den Weg, eine völlig nutzlose und überflüssige Kammer für die meist abhängig Beschäftigten der Pflege einzuführen. In Rheinland Pfalz existiert seit Jahren eine Pflegekammer; bisher ist leider nicht zu erkennen, dass sich die Situation der Pflegenden dort in irgendeiner Weise sichtbar verbessert hat. Weder gibt es dort deutlich mehr Pflegefachkräfte oder bessere Bezahlung, von den Arbeitsbedingungen ganz zu schweigen. Im Gegenteil, durch die Einführung der Pflegekammer wird unser Berufsstand durch Berufsordnung und Zwangsmitgliedschaft nur noch mehr drangsaliert, bevormundet und gegängelt. Und zahlt das durch die Zwangsbeiträge auch noch selbst. Denn eine Kammer tut erstmal nur eines, sie kostet Geld. Das Ländle zahlt für den Vorbereitungs- und Gründungsprozesses zur Errichtung der Landespflegekammer 1,8 Millionen Euro im Jahr 2023 und 2,1 Millionen Euro für das Jahr 2024. Von den weiteren personellen und zeitlichen Ressourcen, die dafür verschwendet werden mal abgesehen. Da muss die Frage erlaubt sein, warum dieser Aufwand nicht in eine dringend notwendige Neuausrichtung des Gesundheitssystems investiert wird. Verbindliche gesetzliche Vorgaben zur Personalausstattung, Abschaffung der Fallpauschalen, Refinanzierung der Personalkosten sind einige Themen, die durch die politisch Verantwortlichen seit Jahren nicht angegangen werden. Das wird sich durch die Einführung einer Pflegekammer nicht ändern. Die Ärzteschaft ist seit Jahrzehnten in einer Kammer organisiert; die Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken leiden aber genauso unter der verfehlten Gesundheitspolitik, da hat auch die Ärztekammer bisher nichts geändert. Deshalb ein klares Nein zur Zwangsverkammerung.

16. Kommentar von :ohne Name 46210

Pflegekammer Baden-Württemberg

Endlich! So langsam nimmt die Sache Gestalt an. Die Gewerkschaft ist zwar gut für die Gehaltsverhandlungen. Nur eine Pflegekammer kann uns direkt vertreten in den Bereichen und Belangen unseres Berufsstandes: - Berufsausbildung - Fort- und Weiterbildung (auch deren Inhalte) - mehr Gehör verschaffen (wie die Ärztekammer) Es dauert

Endlich!

So langsam nimmt die Sache Gestalt an.

Die Gewerkschaft ist zwar gut für die Gehaltsverhandlungen.

Nur eine Pflegekammer kann uns direkt vertreten in den Bereichen und Belangen unseres Berufsstandes:

- Berufsausbildung
- Fort- und Weiterbildung (auch deren Inhalte)
- mehr Gehör verschaffen (wie die Ärztekammer)

Es dauert auch, bis diese sich etabliert hat und dies geht nicht von heute auf morgen.

Auf diesen Schritt warte ich auch schon seit über dreißig Jahre.

15. Kommentar von :F. Sauter

Endlich!

Seit 30 Jahren arbeite ich in der Pflege und beobachte, dass unser Berufsstand zwar immer jammert - aber auch nicht aktiv an Verbesserungen arbeitet. Wir sind einfach zu schlecht bzw. zu wenig organisiert (Gewerkschaft, Berufsverband). Ich hoffe schwer, dass wir durch die Pflegekammer etwas vorankommen und begrüße die Einrichtung sehr!

14. Kommentar von :Finjaem

Pflegekammer

Endlich nimmt die Pflege in Baden Württemberg auch den richtigen Weg. Ich kann die Gründung einer Pflegekammer nur befürworten und erhoffe mir hier für die Pflege die notwendige Weiterentwicklung.

13. Kommentar von :ohne Name 46205

Stephan Laube

Ich bin der Meinung, dass sich eine Pflegekammer unbedingt auszahlt! Sie kann genau die positiven Effekte - wie bspw. die Wahrnehmung unserer Profession auf Augenhöhe mit anderen Heilberufen - herbeiführen und verstärken, die wir so dringend brauchen.

12. Kommentar von :ohne Name 46203

Pflegekammer

Längst überfällig, so früh wie möglich Umsetzen.
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11. Kommentar von :Alexander Fuhr

Aufgaben der Landespflegekammer

Ich begrüße es sehr, dass sich das Land nun nach der coronabedingten Verzögerung für die Errichtung einer Landespflegekammer entschieden hat. Wir alle kennen doch die sehr unterschiedlichen Bedingungen, unter denen Pflege in unserem Land geleistet wird. Als Beispiele seien hier nur die Zahl und Qualität von Fortbildungen oder der gesetzlich

Ich begrüße es sehr, dass sich das Land nun nach der coronabedingten Verzögerung für die Errichtung einer Landespflegekammer entschieden hat. Wir alle kennen doch die sehr unterschiedlichen Bedingungen, unter denen Pflege in unserem Land geleistet wird. Als Beispiele seien hier nur die Zahl und Qualität von Fortbildungen oder der gesetzlich geforderten Praxisanleitungsstunden erwähnt. Hier gibt es viele KollegInnen und Einrichtungen, die vorbildlich vorausgehen - und andere lassen das schleifen!
Dass wir uns zu so wichtigen Fragen endlich die überfälligen Regelungen selbst geben können ist die Möglichkeit zu einem großen Schritt für unsere Berufsgruppe. Wer Selbstverwaltung ablehnt schadet sich selbst - denn wer könnte besser die konkreten Interessen unseres Berufes vertreten als wir selbst?!

10. Kommentar von :ohne Name 46198

Längst überfällig! Die Kammer muss kommen

Pflegende müssen über ihren Berufsstand selbst entscheiden dürfen. Die Pflegekammer ist zwingend notwendig zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Pflege in Baden-Württemberg!

9. Kommentar von :ohne Name 46194

Unbedingt und bitte zügig umsetzen!

Der einzig richtige und wichtige Weg in eine selbstbestimmte Zukunft der Profession Pflege