Nationalparkgesetz

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)

Nationalparkgesetz

Planung und Entwicklung

„Planung und Entwicklung“ umfasst die Paragrafen 6 und 7.

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Der zweite Abschnitt definiert mit dem Nationalparkplan (Paragraf 6) das wesentliche Planungsinstrument des Schutzgebiets. Der Nationalparkplan enthält neben dem Leitbild des Nationalparks wesentliche Weichenstellungen für dessen Ausgestaltung, Betrieb und Entwicklung. Hierzu gehört auch die Untergliederung des Nationalparkgebiets in Zonen mit unterschiedlicher Zielsetzung (Kern-, Entwicklungs- und Managementzonen) in Paragraf 7 Gebietsgliederung.

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

  • Eine größere Flexibilisierung, aber auch Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen des Nationalparkplans, eine Stärkung des Nationalparkrats, eine stärkere Einbeziehung der Bürgerschaft und eine damit einhergehende Erhöhung der Transparenz in Paragraf 6.

Wortlaut der Gesetzesänderung

Kommentare : zur Planung und Entwicklung

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1. Kommentar von :ohne Name 135698

Managmentzonen

An anderer Stelle hatte ich schon die geringe Größe der Erweiterung bemängelt. Im Zuge der Neufassung des Gesetzes ist es geplant Bereiche zur Bewirtschaftung an ForstBW zu geben. Um dem Naturschutz wenigstens noch ein bisschen mehr Fläche zu geben, bitte ich darum, dass folgendes in das Gesetz aufgenommen wird: Die Flächen, die ForstBW erhält

An anderer Stelle hatte ich schon die geringe Größe der Erweiterung bemängelt. Im Zuge der Neufassung des Gesetzes ist es geplant Bereiche zur Bewirtschaftung an ForstBW zu geben.
Um dem Naturschutz wenigstens noch ein bisschen mehr Fläche zu geben, bitte ich darum, dass folgendes in das Gesetz aufgenommen wird: Die Flächen, die ForstBW erhält zur Bewirtschaftung sind wie Schonwald zu behandeln und zu bewirtschaften. Eventuelle Naturschutzgebiete, Biotope und ähnliches müssen ihren vorherigen Schutzstatus wieder bekommen und sind dann auch so zu behandeln.

2. Kommentar von :Marianne

§7 (1) 3

In den Grenzen des Nationalparks wird im Pufferstreifen Borkenkäfermanagement gemacht, außerhalb "bewirtschaftet FostBW". Bewirtschaften ist kein Borkenkäfermanagement, dafür braucht es Zeit und ausreichend Mitarbeiter. Wenn der Nationalpark bei Massenvermehrung der Borkenkäfer der Nationalpark ForstBW informieren muss, sollte das auch im

In den Grenzen des Nationalparks wird im Pufferstreifen Borkenkäfermanagement gemacht, außerhalb "bewirtschaftet FostBW". Bewirtschaften ist kein Borkenkäfermanagement, dafür braucht es Zeit und ausreichend Mitarbeiter.
Wenn der Nationalpark bei Massenvermehrung der Borkenkäfer der Nationalpark ForstBW informieren muss, sollte das auch im umgekehrten Fall geschehen.

3. Kommentar von :BI

Nationalparkplan

§ 6 Nationalparkplan Abs. (2) Die Nationalparkverwaltung erarbeitet den Nationalparkplan in enger Abstimmung mit dem Nationalparkrat …

Über die enge Abstimmung hinaus muss der Nationalparkrat den Nationalparkplan auch genehmigen.

4. Kommentar von :BI

Managementflächen um Siedlungsbereiche


§7 Gebietsgliederung Abs. (1) Satz 5. Managementzonen um Siedlungsbereiche, die Flächen mit freiem Betretungsrecht für jedermann enthalten.

Die Wörter "die Flächen enthalten" sind zu streichen. Die Managementzonen um Siedlungsbereiche müssen komplett ein freies Betretungsrecht haben.

5. Kommentar von :Luchs134

Die Planung der Erweiterung ist eine Mogelpackung

Warum Mogelpackung?
Über 1.400 ha Nationalparkfläche werden an ForstBW abgetreten
Ziel des Forstministers war es immer, Flächen, die im Lückenschluss dazukommen, an den Rändern abzuschneiden. Flächen, die sich 10 Jahre in Richtung wilder Natur entwickeln konnten, dürfen nicht wieder zu Wirtschaftswald werden. Das wäre ein großer Verlust.

6. Kommentar von :ohne Name 136007

§ 7 Abs.1 Nr. 3 - Managementzonen OHNE dauerhafte Eingriffe

§ 7 Abs.1 Nr. 3 "Managementzonen zum Zwecke des Borkenkäfermanagements, die dauerhaft für Eingriffe durch den Menschen zugänglich sind." Klar ist, dass sich keine von diesem Gesetz betroffene Partei einen Borkenkäferbefall wünscht und dessen Management wichtig ist, fraglich ist jedoch, warum die Flächen für einen dauerhaften Eingriff zugänglich

§ 7 Abs.1 Nr. 3 "Managementzonen zum Zwecke des Borkenkäfermanagements, die dauerhaft für Eingriffe durch den Menschen zugänglich sind."

Klar ist, dass sich keine von diesem Gesetz betroffene Partei einen Borkenkäferbefall wünscht und dessen Management wichtig ist, fraglich ist jedoch, warum die Flächen für einen dauerhaften Eingriff zugänglich sein sollten.

Eine Kontrolle/Beobachtung des Baumbestandes stellt z.B. keinen Eingriff dar. Daher sollten Eingriffe auf den Befall, (unmittelbar) drohenden Befall und bzw. oder auf die Prävention eines Befalls begrenzt sein. Welche weiteren Szenarien gibt es, die einen EIngriff in den Baumbestand rechtfertigen?

7. Kommentar von :Heinrich

§6 Abs. (4)

"Einwohnerinnen und Einwohner der Nationalparkgemeinden sind in geeigneter
Weise über die genannten Maßnahmen zu informieren."
Es sollte konkret festgelegt werden, in welcher Weise grundsätzlich diese Information erfolgen soll. Dies würde Klarheit schaffen.

8. Kommentar von :HB_8564

§ 6 Absatz 2

Den Einwohnerinnen und Einwohnern der direkt betroffenen Nationalparkgemeinden ist zwingend die Gelegenheit zu geben den Nationalparkplan mit zu gestalten, sich über die Ziele und Inhalte des Nationalparkplans zu informieren.
Sie können jederzeit Vorschläge einbringen.“

9. Kommentar von :Fichte

§7Abs.1.3

In der Managementzone im Langenbachtal muss sichergestellt sein, dass dort dauerhaft Borkenkäfermanagement und Waldumbau erfolgt, damit die Menschen die dort wohnen und die Erholungssuchende die dort Urlaub machen, nicht mit Waldbildern wie am Ruhestein oder auf der Leimiss dauerhaft beeinträchtigt werden. Die Waldentwicklung muss aktiv

In der Managementzone im Langenbachtal muss sichergestellt sein, dass dort dauerhaft Borkenkäfermanagement und Waldumbau erfolgt, damit die Menschen die dort wohnen und die Erholungssuchende die dort Urlaub machen, nicht mit Waldbildern wie am Ruhestein oder auf der Leimiss dauerhaft beeinträchtigt werden. Die Waldentwicklung muss aktiv unterstützt werden. Die Lebensräume für Pflanzen,Tiere und für die Menschen die dort leben ,müssen gleichermaßen erhalten bleiben.

10. Kommentar von :Daniel Ricardo Becht

Eine Erweiterung ohne Plan

Ich finde es schön, daß unser Nationalpark erweitert wird. Aber warum die betroffenen Bürger nicht informiert werden und der Tausch bereits besiegelt ist bevor der Preis dafür fest steht ist mal wieder typische grüne Idiologievernarrtheit. Hier wird auf biegen und brechen ein Projekt durchgezogen ohne die Konsequenzen für die Tiere, Menschen,

Ich finde es schön, daß unser Nationalpark erweitert wird. Aber warum die betroffenen Bürger nicht informiert werden und der Tausch bereits besiegelt ist bevor der Preis dafür fest steht ist mal wieder typische grüne Idiologievernarrtheit. Hier wird auf biegen und brechen ein Projekt durchgezogen ohne die Konsequenzen für die Tiere, Menschen, Wirtschaft und Natur zu bedenken. Und die Murgschifferschaft hat im Gegensatz zu ForstBW den eigenen Gewinn im Fokus, daher ist der Preis der gezahlt wird auch nicht fair. Und letztendlich fällt wieder ein schöner Wald der menschlichen Gier und Geltungsbedürfnis zum Opfer.