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Kriterien der Regionalplanung

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Mit der Raumplanung soll das richtige Gleichgewicht zwischen gesamtstaatlicher Planung (Landesentwicklung) und kommunaler Entwicklung (Gemeindeentwicklung) geschaffen werden. Außerdem stellt sie eine Planungssicherheit für Gemeinden und Planungsträger dar. Träger der Regionalplanung sind die Regionalverbände.

Schutz von Landmarken Boden / Fläche
Nutzungskonflikte lösen Denkmalschutz
Windhöffigkeit Luftverkehr
Artenschutz Straßenrecht
Naturschutz Militär
Landschaftsschutz EEG-Kulisse
Landwirtschaft Lärmschutz
Wasserwirtschaft Gesundheitsschutz

Was haben wir noch vergessen?

Sie konnten bis zum 30. September 2022, 17 Uhr, kommentieren.

Wir haben auf die Beiträge geantwortet, bei denen wir Anregungen für die Themenlandkarte übernommen haben. Ansonsten wurde auf Kommentare nur dann geantwortet, wenn Sachverhalte klargestellt oder vermittelt werden sollten. Wir bitten um Verständnis, dass nicht auf jeden Kommentar reagiert werden kann.

Kommentare : zu Kriterien der Regionalplanung

3. Kommentar von :ohne Name 37242

Gerechte Verteilung

Die Windkraftanlagen nicht nur in Gebieten aufstellen wo das gemeine Volk lebt, sondern auch in Gebieten wo die Superreichen und Politische Elite leben zur Not auf deren Grundstücken damit sich diese Damen und Herren auch um die Umwelt kümmern dürfen, denn hier wird auch in der Regel am meisten pro Person verbraucht, bzw. wurde total versagt.

5. Kommentar von :R.Friedrich

Freiflächenphotovoltaik

Bessere und gute Äcker dürfen nicht mit Photovoltaikanlagen überbaut werden. Die Sicherstellung einer regionalen Lebensmittelerzeugung darf nicht länger vernachlässigt werden. Zunächst sollten Parkplätze und Industrie- und Bürogebäude flächendeckend herangezogen werden. Schlechtere Böden sind oft in Landschaftsschutz- und FFH- Gebieten. Hier ist

Bessere und gute Äcker dürfen nicht mit Photovoltaikanlagen überbaut werden. Die Sicherstellung einer regionalen Lebensmittelerzeugung darf nicht länger vernachlässigt werden. Zunächst sollten Parkplätze und Industrie- und Bürogebäude flächendeckend herangezogen werden. Schlechtere Böden sind oft in Landschaftsschutz- und FFH- Gebieten. Hier ist die Politik und die Naturschutzverbände gefordert, auch dort solche Anlagen zu ermöglichen.
Nachdem immer wieder berichtet wird wie toll sich die Artenvielfalt unter solchen Anlagen entwickelt, kann das auch kein Problem sein.

1. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrter Herr Günther,

die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände antwortet auf Ihren Beitrag wie folgt:

„Der im Zuge der Regionalen Planungsoffensive von den Regionalverbänden erarbeitete Kriterienkatalog sieht keine Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Freiflächensolaranlagen vor. Kleinanlagen, welche keinen regionalbedeutsamen Umfang haben, stehen nicht im Fokus der Planungsoffensive. Die Steuerung der Flächennutzung liegt hier in der Hoheit der jeweiligen Kommune.

Siedlungsnähe hat in der Regel mit dem konkreten Netzanschluss zu tun. Netzverknüpfungspunkte werden von der Bundesnetzagentur auf Antrag vergeben und liegen nicht unbedingt in der Nähe der Freiflächensolaranlagen. Die bestehenden Kapazitäten des Bestandsnetzes müssen ebenfalls berücksichtigt werden und gegebenenfalls neue Anschlusspunkte sowie Leitungen aufgestellt werden.“

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

4. Kommentar von :ohne Name 38330

Rohstoffgewinnung und Rohstoffsicherung

Heimische Rohstoffe sind für den Bau und die Erneuerung von Gebäuden und Infrastruktur unersetzlich, auch für WKA und PV. Die Regionalplanung hat den gesetzlichen Auftrag die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung und für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Demzufolge muss dieser

Heimische Rohstoffe sind für den Bau und die Erneuerung von Gebäuden und Infrastruktur unersetzlich, auch für WKA und PV. Die Regionalplanung hat den gesetzlichen Auftrag die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung und für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Demzufolge muss dieser Belang bei der Festlegung und Darstellung von Gebieten für erneuerbare Energien beachtet bzw. berücksichtigt werden. Rohstoffe sind noch mehr als WKA standortgebunden, einmal überbaut, stehen sie nicht mehr zur Nutzung zur Verfügung. Dieser Fehler darf nicht begangen werden.

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrter Nutzer, sehr geehrte Nutzerin,

wir haben den Punkt „Rohstoffvorkommen berücksichtigen“ aufgenommen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

2. Kommentar von :ohne Name 37337

Vorausschauender Netzsausbau

Bis 2021 gab es in Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich nur geringe Engpässe beim Anschluss neuer EE-Anlagen. Die Situation scheint laut Aussage der Netzbetreiber in 2022 deutlich verschärft und wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen, wenn es nicht gelingt vor die EE-Ausbauwelle zu kommen. Sinnvoll wäre eine vorausschauende

Bis 2021 gab es in Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich nur geringe Engpässe beim Anschluss neuer EE-Anlagen. Die Situation scheint laut Aussage der Netzbetreiber in 2022 deutlich verschärft und wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen, wenn es nicht gelingt vor die EE-Ausbauwelle zu kommen. Sinnvoll wäre eine vorausschauende Ertüchtigung des Netzes (Leitungsverstärkung, Schaffung von Speichern), die dazu führt, dass jede Leitung bis zur Erreichung von Klimaneutralität nur noch ein Mal angefasst werden muss. Hier scheint das bundesrechtliche Kriterium des bedarfsgerechten Ausbaus im Wege zu stehen.

6. Kommentar von :ohne Name 39066

Kriterien der Regionalplanung

Ergänzungsvorschlag: Grundwasserschutz Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist auch mit Versiegelung und dem Einsatz von Wassergefährdenden Stoffen verbunden. Wie damit in umgegangen werden kann, sollte grundsätzlich geklärt werden und wie beim anderen Eingriffsplanungen gehandhabt und abgearbeitet werden. (zumindest in Wasserschutzgebieten und

Ergänzungsvorschlag: Grundwasserschutz

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist auch mit Versiegelung und dem Einsatz von Wassergefährdenden Stoffen verbunden. Wie damit in umgegangen werden kann, sollte grundsätzlich geklärt werden und wie beim anderen Eingriffsplanungen gehandhabt und abgearbeitet werden. (zumindest in Wasserschutzgebieten und in Vorranggebieten für den Grundwasserschutz)

7. Kommentar von :Ohne Name

Verhältnismäßigkeit wahren und Schutzpflicht wahrnehmen

Die Regionalplanung sollte sich an der Verhältnismäßigkeit dieser Energiegewinnung aus unseren Naturräumen orientieren. Werden die Grundsätze des Naturschutzgesetzes gewahrt. Welcher Nutzen steht am Ende für die Energieversorgung der Bevölkerung aus Wind und Sonne. Welche Kosten, auch immaterieller Art stehen dem gegenüber. Eigentlich sollte das

Die Regionalplanung sollte sich an der Verhältnismäßigkeit dieser Energiegewinnung aus unseren Naturräumen orientieren. Werden die Grundsätze des Naturschutzgesetzes gewahrt. Welcher Nutzen steht am Ende für die Energieversorgung der Bevölkerung aus Wind und Sonne. Welche Kosten, auch immaterieller Art stehen dem gegenüber. Eigentlich sollte das Regionalparlament als Kontrollorgan zu den Planungen diese kritisch begleiten und die Aufgabe für den Schutz der Naturräume und dem Wert der Landschaft in der Gesellschaft wahrnehmen.

8. Kommentar von :Ohne Name

Prioritäten der Planung

Regenerative Energie ist unbedingt nötig, um unsere Energieversorgung in Zukunft klimaneutral und krisensicherer zu gestalten. Wir sollten dabei aber nicht ähnlichen Fehlern verfallen wie beim Aufbau der fossilen und nuklearen Energieversorgung vor Jahrzehnten, als primär vor allem das Ziel der Energieversorgung verfolgt wurde und Nebeneffekte

Regenerative Energie ist unbedingt nötig, um unsere Energieversorgung in Zukunft klimaneutral und krisensicherer zu gestalten. Wir sollten dabei aber nicht ähnlichen Fehlern verfallen wie beim Aufbau der fossilen und nuklearen Energieversorgung vor Jahrzehnten, als primär vor allem das Ziel der Energieversorgung verfolgt wurde und Nebeneffekte vernachlässigt oder untergeordnet wurden.
Es wäre deshalb sinnvoll, z.B. klare Prioritäten zu setzen wie
1. Eindeutige Priorität für PV auf bebauten Flächen (Dächern, Lärmschutzwänden, Hauswänden etc.) statt auf Naturräumen und landwirtschaftlichen Flächen
2. Eindeutige Priorität für Windenergieanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen oder in der Nähe von Verkehrsinfrastruktur vor Anlagen im Wald.
Zu 1)
Nur ein Beispiel: In Heidelberg z.B. haben in dem großen Universitätsgebiet Neuenheimer Feld (alle naturwissenschaftlichen Institute der Uni Heidelberg, alle Unikliniken, DKFZ und Max-Planck-Institute) alle Gebäude Flachdächer, auf denen PV gut nutzbar wäre. Heute im Jahr 2022 wird PV allerdings lediglich auf 1,2% dieser Dachflächen genutzt !
Zu 2)
Die Favorisierung von Standorten für Windenergieanlagen im Wald würde zu erheblichen Eingriffen in den Naturhaushalt führen:
• Pro Windenergieanlage müssen dauerhaft ca. 5 000 bis 6 000 Quadratmeter Wald vernichtet werden. Hinzu kommt der notwendige Ausbau der Waldwege zur Beförderung der Anlagekomponenten mit Baumrodungen bei Kurven.
• Für den Bau und die Wartung der Anlagen muss am Standort eine ebene Fläche von 5 000 bis 6 000 Quadratmetern pro Windenergieanlage zur Verfügung stehen oder neu geschaffen werden. Dies bedeutet bei Standorten in Mittelgebirgen meist eine aufwändige Geländemodellierung im Waldboden mit entsprechenden Schäden für die Natur. Auf landwirtschaftlichen Flächen oder z.B. entlang von Autobahnen sind solche ebenen Flächen viel leichter zu finden oder zu modellieren.
• In der Regel ist die Windgeschwindigkeit auf Bergen zwar höher als in tiefer gelegenen Gebieten, dies wird jedoch teilweise durch die leicht geringere Dichte der Luft in der Höhe und durch die höhere Bodenreibung durch Bäume bei Waldstandorten relativiert. So liegt der Windenergieertrag z.B. auf Bergen des Odenwalds nur 23% und auf mit altem Mischwald bestandenen Bergen des Odenwalds nur 15% höher als in der Rheinebene.
• Der technische und finanzielle Aufwand sowohl für die Zuwegung als auch für den Bau der Stromleitungen ist im Wald in der Regel höher als außerhalb von Naturgebieten.
• Falls Standorte in der Nähe von Straßen in Mittelgebirgen gewählt würden, könnte wenigstens ein Teil dieser Nachteile verringert werden.
• Eine größere Zahl von Windenergieanlagen im Wald jedoch würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung unserer Wälder führen. Diese Beeinträchtigung wäre dauerhaft, da sowohl der Ausbau der Wege als auch die großen gerodeten Flächen bleiben würden, da sie zur Wartung incl. Austausch von Rotoren benötigt werden.



14. Kommentar von :Hans Schmeh

Landwirtschaftliche Flächen + PV-Anlagen

Landwirtschaftliche Fläche ist begrenzt und muss einen hohen Schutz vor anderen Nutzungen genießen. Gerade angesichts der aktuellen Krisen und Lieferkettenprobleme ist dies die beste Vorsorge un eine große Nah- und Eigenversorgung der baden-württembergischen Bevölkerung in Krisenzeiten zu gewährleisten. Daher sollte seitens des Landes den Planern

Landwirtschaftliche Fläche ist begrenzt und muss einen hohen Schutz vor anderen Nutzungen genießen. Gerade angesichts der aktuellen Krisen und Lieferkettenprobleme ist dies die beste Vorsorge un eine große Nah- und Eigenversorgung der baden-württembergischen Bevölkerung in Krisenzeiten zu gewährleisten.
Daher sollte seitens des Landes den Planern folgende verbindliche Rangfolge vorgegeben werden:
1. Grundsätzlich sollten zuerst die Potenziale in bereits überbauten Bereichen ausgeschöpft werden (bspw. Parkplätze, Dächer, ...) um das 2%-Ziel zu erreichen. Gerade bei großen Firmen-Parkplätzen hätte das beispielsweise den Vorteil, dass Erzeugung und Verbrauch sehr nah beieinander liegen (Stichwort: weniger Leitungsausbau erforderlich)
Wenn nur 40% der vom Statistischen Landesamt ausgewiesenen Wohnbauflächen (Schlüssel 11000), Industrie- und Gewerbeflächen (12101+12200+12300+12401) und Parkplätze (23020) mit PV überbaut werden, wäre das 2%-Ziel der Landesregierung mit 2,5% bereits um 0,5% der Landesfläche übererfüllt.
2. Agri-PV soll nur erlaubt werden, wenn das System weiterhin mindestens 90% Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche ermöglicht (bspw. über Apfelplantagen oder senkrecht wie in Donaueschingen-Asen)
3. Reine Flächen-PV sollten ausgeschlossen werden oder maximal nachrangig auf Flächen mit geringer Bodengüte (unter 20 Bodenpunkte) ermöglicht werden, wenn über die ersten beiden Punkte die Ziele nicht erreicht werden.

9. Kommentar von :ohne Name 40549

Gesundheitsschutz

Was nützt es, wenn in der Regionalplanung Gesundheitsschutz, Lärmschutz, Artenschutz, usw. berücksichtigt wird und die dafür herangezogenen Richtlinien nicht mehr dem Stand der Wissenschaft/Technik entsprechen: - TA-Lärm ist nicht für aktuelle Windindustrieanlagen ausgelegt - Helgoländer Papier wird ignoriert - anerkannte Gesundheitsschäden

Was nützt es, wenn in der Regionalplanung Gesundheitsschutz, Lärmschutz, Artenschutz, usw. berücksichtigt wird und die dafür herangezogenen Richtlinien nicht mehr dem Stand der Wissenschaft/Technik entsprechen:
- TA-Lärm ist nicht für aktuelle Windindustrieanlagen ausgelegt
- Helgoländer Papier wird ignoriert
- anerkannte Gesundheitsschäden durch Windturbinensyndrom
Der RVNA hat nach ausgiebiger Prüfung die Ausweisung von Windvorranggebieten unterlassen. Heute ist plötzlich bis an den Ortsrand eine Bebauung möglich.