Staatsmodernisierung

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Durch das Effizienzgesetz werden Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten am 1. Januar 2028 abgeschafft.

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Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten belasten Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung, indem sie die an anderer Stelle benötigte finanziellen und personellen Ressourcen binden. Sie werden daher zunehmend als Teil eines ineffizienten und bürokratischen Systems wahrgenommen.

Ziel ist die Überprüfung und Reduzierung von Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Landesrecht. Das Effizienzgesetz schafft diese Pflichten am 1. Januar 2028 grundsätzlich ab. Es enthält aber gleichzeitig die Möglichkeit, einzelne Pflichten hiervon auszunehmen. Hierzu müssen Pflichten, die nach einer kritischen Prüfung als unverzichtbar bewertet werden, vor dem 1. Januar 2028 in eine Rechtsverordnung aufgenommen werden. Diese Funktionsweise dreht die Begründungspflicht um. Nicht derjenige der etwas abschafft, muss dies begründen, sondern der, der die Pflicht erhalten will.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

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