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Durch das Effizienzgesetz werden Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten am 1. Januar 2028 abgeschafft.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten belasten Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung, indem sie die an anderer Stelle benötigte finanziellen und personellen Ressourcen binden. Sie werden daher zunehmend als Teil eines ineffizienten und bürokratischen Systems wahrgenommen.
Am 4. Dezember 2025 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder die Föderale Modernisierungsagenda beschlossen, die sich der Staatsmodernisierung widmet. In ihr wurden Ziele zur Überprüfung und Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten beschlossen. Sollen Pflichten aufrechterhalten werden, bedarf dies einer Begründung. Auch sollen Aufbewahrungspflichten reduziert werden. Mit dem Beschluss zur Föderalen Modernisierungsagenda hat sich auch Baden-Württemberg verpflichtet, solche landesrechtlichen Pflichten auf Reduzierungspotentiale zu überprüfen.
Durch das Gesetz werden Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten am 1. Januar 2028 abgeschafft. Teilweise nicht vom Gesetz umfasst werden Pflichten im verwaltungsinternen Bereich, Pflichten im Rahmen von Verwaltungsverfahren und die Möglichkeit der Verwaltung, Anordnungen im Einzelfall zu erlassen. Das Gesetz ermöglicht es der Landesregierung daneben, durch Rechtsverordnung einzelne Pflichten in begründeten Fällen aufrechtzuerhalten.
Keine.
Keine.
Zusätzlicher Bürokratieaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ist durch das Gesetz nicht zu erwarten. Dieses Gesetz leistet vielmehr einen maßgeblichen Beitrag zum Abbau von Bürokratie. Ebenso ergeben sich keine Auswirkungen auf die Vollzugstauglichkeit des Reformvorhabens, da die umfängliche Außer-Kraft-Setzung von Pflichten im Sinne des Gesetzes zu einem festen Stichtag erfolgen soll, ohne dass hierzu weitere Maßnahmen zu ergreifen wären. Die Landesregierung muss jedoch tätig werden, wenn sie einzelne Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Rahmen einer Rechtsverordnung aufrechterhalten möchte oder muss.
Es sind vorwiegend positive Auswirkungen zu erwarten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check konnte abgesehen werden, da das Gesetz weder Verfahrensvorschriften enthält noch Verfahrensabläufe betrifft.
Keine.
Verbände und Organisationen, die von der Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom Staatsministerium um eine Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.


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