Staatsmodernisierung

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Durch das Effizienzgesetz werden Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten am 1. Januar 2028 abgeschafft.

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Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten belasten Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung, indem sie die an anderer Stelle benötigte finanziellen und personellen Ressourcen binden. Sie werden daher zunehmend als Teil eines ineffizienten und bürokratischen Systems wahrgenommen.

Ziel ist die Überprüfung und Reduzierung von Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Landesrecht. Das Effizienzgesetz schafft diese Pflichten am 1. Januar 2028 grundsätzlich ab. Es enthält aber gleichzeitig die Möglichkeit, einzelne Pflichten hiervon auszunehmen. Hierzu müssen Pflichten, die nach einer kritischen Prüfung als unverzichtbar bewertet werden, vor dem 1. Januar 2028 in eine Rechtsverordnung aufgenommen werden. Diese Funktionsweise dreht die Begründungspflicht um. Nicht derjenige der etwas abschafft, muss dies begründen, sondern der, der die Pflicht erhalten will.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare

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Sie können den Gesetzentwurf bis zum 9. September 2026 kommentieren.

4. Kommentar von :Jonas Veit

Gute Herangehensweise!

Die Herangehensweise ist aufjedenfall sehr spannend, erstmal zu sagen, dass alles bis auf x gestrichen wird. Was genau die Landesregierung dann behalten möchte/muss, weil irgendeinanderes Rechts es vorsieht, bleibt offen. Mal sehen, ob das der größere Teil wird.

3. Kommentar von :MaRe

Berichtspflichten über "Hintertür" möglich!

Der Gesetzentwurf greift zu kurz, wenn Berichtspflichten zwar formal abgeschafft, über bereits bestehende Auskunfts- und Aufsichtsrechte in anderen Gesetzen aber weiterhin eingefordert werden können. Insbesondere der offene Begriff der „Aufsichtsmaßnahmen“ in § 3 Absatz 2 schafft eine erhebliche Hintertür für wiederkehrende Datenabfragen. Auch die […]

Der Gesetzentwurf greift zu kurz, wenn Berichtspflichten zwar formal abgeschafft, über bereits bestehende Auskunfts- und Aufsichtsrechte in anderen Gesetzen aber weiterhin eingefordert werden können. Insbesondere der offene Begriff der „Aufsichtsmaßnahmen“ in § 3 Absatz 2 schafft eine erhebliche Hintertür für wiederkehrende Datenabfragen. Auch die Ausnahme der „wichtigen öffentlichen Belange“ in § 3 Absatz 3 ist zu unbestimmt und kann den angestrebten Bürokratieabbau weitgehend entwerten. Regelmäßige, standardisierte oder anlasslose Berichtspflichten sollten daher nur auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage zulässig sein. Einzelfallbezogene Auskünfte müssen an einen konkreten Anlass gebunden, erforderlich und verhältnismäßig sein. Zudem sollte ausgeschlossen werden, dass bereits vorhandene Daten erneut erhoben oder abgeschaffte Berichtspflichten lediglich unter einer anderen Bezeichnung fortgeführt werden.

2. Kommentar von :snowflake

Berichts-, Dokumentations-, Aufbewahrungspflichten

Im Grunde hört sich das Vorhaben erstmal gut an. Mich würde interessieren, welche Bereiche das Gesetz konkret betrifft und welche Nachteile für die Bürgerinnen, Staat und Umwelt entstehen können? Ich habe Sorge, dass dieses Gesetz manchen finanziell sehr nützlich sein wird. Ein Beispiel: Cumex konnte strafrechtlich nicht immer weiterverfolgt […]

Im Grunde hört sich das Vorhaben erstmal gut an. Mich würde interessieren, welche Bereiche das Gesetz konkret betrifft und welche Nachteile für die Bürgerinnen, Staat und Umwelt entstehen können? Ich habe Sorge, dass dieses Gesetz manchen finanziell sehr nützlich sein wird. Ein Beispiel: Cumex konnte strafrechtlich nicht immer weiterverfolgt werden, weil die Aufbewahrungspflichen überschritten waren. Daraus entstand ein finanzieller Schaden für uns alle. So nützlich dieses Vorhaben ist, es darf uns nicht dazu führen, dass es ausgenutzt wird.

1. Kommentar von :ohne Name 140605

Plegekräfte

  1. Die Dokumentierung jeder einzelnen Aktion sollte abgeschafft werden,'
    um den Kräften mehr Zeit für ihre Klienten zu geben.
    Anstelle könnte ein täglicher Bericht mit Besonderheiten treten.
    Peter Aly Freiburg 82 Jahre alt