Partizipation bezeichnet die aktive Teilhabe von Menschen an gesellschaftlichen, politischen oder organisatorischen Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen. Sie umfasst unterschiedliche Formen der Mitwirkung, Mitbestimmung und Zusammenarbeit. Ziel von Partizipation ist es, Betroffene in Entscheidungen einzubeziehen, demokratische Teilhabe zu stärken und gemeinsame Lösungen zu fördern. Partizipation kann formell oder informell sowie direkt oder repräsentativ erfolgen.

Eine Petition ist eine formelle Bitte, Beschwerde oder Forderung von Bürgerinnen und Bürgern an zuständige staatliche Stellen oder Parlamente. Sie dient dazu, auf Missstände aufmerksam zu machen oder politische beziehungsweise administrative Entscheidungen anzuregen. Petitionen werden in der Regel von Einzelpersonen eingereicht. Immer mehr Institutionen ermöglichen es, dass eine Petition auch von weiteren Personen „mitgezeichnet“ werden kann.  Petitionen sind ein Instrument demokratischer Teilhabe. Das Grundgesetz regelt in Artikel 17, dass jedermann „das Recht [hat], sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Petitionen können somit nicht nur gegenüber einem Parlament, sondern gegenüber jeglicher staatlichen Stelle eingereicht werden.

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Die Planungszelle ist ein Beteiligungsverfahren, das als Vorläufer heutiger Bürgerforen und Bürgerräte gilt. Dabei arbeiten zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger für einen begrenzten Zeitraum gemeinsam an gesellschaftlichen oder politischen Fragestellungen und entwickeln Empfehlungen für Politik und Verwaltung. Grundlage sind Information, moderierter Dialog und der Austausch unterschiedlicher Perspektiven. Die Ergebnisse werden in der Regel in einem Bürgergutachten dokumentiert.

Ein Plebiszit ist eine direkte Abstimmung der Bevölkerung über eine politische Sachfrage oder grundlegende staatliche Entscheidung. Es wird in der Regel von staatlichen Organen angesetzt und dient der unmittelbaren Legitimation politischer Entscheidungen durch die Bevölkerung. Im Unterschied zu Volksbegehren geht die Initiative meist nicht von den Bürgerinnen und Bürgern selbst aus. Der Begriff wird häufig als Oberbegriff für direktdemokratische Abstimmungen verwendet. Zudem gibt es auch die Unterscheidung zwischen „Sachplebiszit“ (gleich Bürgerentscheid) und „Personalplebiszit“ (gleich Direktwahl).