Eine Petition ist eine formelle Bitte, Beschwerde oder Forderung von Bürgerinnen und Bürgern an zuständige staatliche Stellen oder Parlamente. Sie dient dazu, auf Missstände aufmerksam zu machen oder politische beziehungsweise administrative Entscheidungen anzuregen. Petitionen werden in der Regel von Einzelpersonen eingereicht. Immer mehr Institutionen ermöglichen es, dass eine Petition auch von weiteren Personen „mitgezeichnet“ werden kann. Petitionen sind ein Instrument demokratischer Teilhabe. Das Grundgesetz regelt in Artikel 17, dass jedermann „das Recht [hat], sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Petitionen können somit nicht nur gegenüber einem Parlament, sondern gegenüber jeglicher staatlichen Stelle eingereicht werden.
Mehr Informationen zur Petition auf Landesebene
Mehr Informationen zur Petition auf Bundesebene