Bundesrat

Hagel zum Vorsitzenden des Bundesrat-EU-Ausschusses gewählt

Der Bundesrat hat Innenminister Manuel Hagel einstimmig zum Vorsitzenden des Bundesrats-EU-Ausschusses gewählt. Baden-Württemberg hat traditionell den Vorsitz inne.

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Bundesrat Berlin

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung am Freitag, 12. Juni 2026, den stellvertretenden Ministerpräsident, Innen- und Europaminister Manuel Hagel einstimmig zum Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union (EU) gewählt. Damit folgt er auf Ministerpräsident außer Dienst Winfried Kretschmann, der zuvor den Vorsitz inne hatte.

„Baden-Württemberg zeigt jeden Tag, wie eng unser Wohlstand, unsere Sicherheit und unsere Zukunft mit Europa verbunden sind: durch die vielen Menschen, die in unseren Städten und Gemeinden Verantwortung übernehmen, durch unsere starke Wirtschaft und durch Unternehmen, die auf offene Märkte, verlässliche Partnerschaften und Stabilität angewiesen sind. Herausfordernde Zeiten verlangen nach einem Europa, das geschlossen zusammensteht, sich auf seine Kernkompetenzen konzentriert und dort Verantwortung übernimmt.

Besondere Verantwortung in der deutschen Europapolitik

Als Vorsitzender des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union des Bundesrats darf ich künftig eine besondere Verantwortung in der deutschen Europapolitik übernehmen. Auf diese neue Aufgabe freue ich mich sehr. Gerade jetzt haben wir eine besondere Verantwortung, Europa gemeinsam zu gestalten – im Interesse der Menschen in unserem Land und in allen Regionen Europas. Europa steht vor zentralen Zukunftsfragen: Es geht mehr denn je um Friedenssicherung, Sicherheit, Zusammenhalt und Wohlstand. Daran wollen und werden wir als Länder aktiv mitwirken – und ich als Vorsitzender auch ganz persönlich“, betonte Europaminister Manuel Hagel.

Baden-Württemberg ist in Europafragen auch auf Bundesebene stark engagiert. Daran will Minister Manuel Hagel anknüpfen.

Die Aufgaben im Überblick

Baden-Württemberg hat traditionell den Vorsitz des EU-Ausschusses des Bundesrates inne. Die Funktion des Vorsitzes geht mit folgenden Aufgaben einher:

Der EU-Ausschuss des Bundesrats

Der Ausschuss berät federführend alle Dokumente des Rates und der Kommission, die für die Länder von Bedeutung sind. Es handelt sich dabei sowohl um Entwürfe für Rechtsakte der Europäischen Union, insbesondere für Verordnungen und Richtlinien, als auch um Mitteilungen und Grün- oder Weißbücher, die häufig im Vorfeld konkreter Gesetzgebungstätigkeit zur Ermittlung des Bedarfs und des Umfangs entsprechender Maßnahmen von der Kommission vorgelegt werden. Inhaltlich reicht die Bandbreite von Landwirtschaft über Dienstleistungen, Kapital- und Zahlungsverkehr, Visa, Asyl und Einwanderung sowie Verkehr bis zu Wettbewerbsregeln.

Der Ausschuss prüft die europarechtliche Rechtsgrundlage und ob die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. Ein weiterer wesentlicher Prüfungspunkt für den Ausschuss ist die Frage, ob eine Stellungnahme des Bundesrates von der Bundesregierung maßgeblich zu berücksichtigen ist. Sieht er die Notwendigkeit, Stellungnahmen des Bundesrates auch der Kommission zuzuleiten, formuliert der Ausschuss eine entsprechende Empfehlung für das Bundesratsplenum. Gleiches gilt für Stellungnahmen, die im Rahmen des europäischen Frühwarnmechanismus zur Subsidiaritätskontrolle abgegeben werden sollen. Außerdem berät der Ausschuss über die Wahrnehmung der Rechte des Bundesrates bei Vertragsänderungen, der Aufnahme neuer EU-Mitgliedstaaten oder anderen grundlegenden Änderungen im Gefüge der EU-Institutionen.