Das Landgericht Tübingen hat einen neuen Präsidenten: Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat am 14. Januar 2025 Dr. Andreas Holzwarth die Versetzungsurkunde überreicht und ihm zu seinem neuen Amt gratuliert. Dr. Holzwarth war zuletzt Präsident des Landgerichts Ellwangen und wechselt nun nach Tübingen, wo er auf Reiner Frey folgt, der zum 31. Dezember 2024 in den Ruhestand getreten ist.
Ausgezeichneter und hochqualifizierter Jurist
Ministerin Gentges erklärte: „Dr. Andreas Holzwarth ist ein ausgezeichneter und hochqualifizierter Jurist, der über ebenso herausragende wie umfassende Rechtskenntnisse verfügt. Dabei profitiert er ganz besonders von seiner sehr breit gefächerten praktischen Erfahrung, die er in unterschiedlichen und sehr erfolgreichen Verwendungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erwerben konnte. Darüber hinaus ist er ein „Verwaltungsprofi“ im besten Sinne. Auch in herausfordernden Tätigkeiten der Gerichts- und Justizverwaltung konnte er sich bewähren und wertvolle Erfahrungen sammeln. Dr. Andreas Holzwarth bringt ohne jeden Zweifel alles mit, was eine hervorragende und in jeder Hinsicht überzeugende Führungskraft ausmacht. Er ist bestens organisiert, kreativ, durchsetzungsstark, sozial hoch kompetent, leistungsstark und versteht es ausgezeichnet, Kollegen und Mitarbeiter von Neuerungen zu überzeugen und sie zu motivieren. Seine ausgeglichene, in sich ruhende Persönlichkeit und sein hilfsbereites, zuvorkommendes Wesen werden ihm auch in seiner neuen Aufgabe zugutekommen.“
Dr. Andreas Holzwarth ist Mitautor eines renommierten Kommentars zum Familienrecht sowie eines Handbuchs zum Scheidungsrecht. Darüber hinaus veröffentlicht er regelmäßig wissenschaftliche Beiträge in Fachzeitschriften. Zudem ist Herr Dr. Holzwarth Mitglied des hochrangig besetzten Oberschiedsgerichts der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie regelmäßig Prüfer in der Zweiten juristischen Staatsprüfung.
Dr. Andreas Holzwarth
Dr. Andreas Holzwarth trat im Jahr 1998 nach dem Studium sowie seiner Promotion und dem Referendariat in Tübingen in den höheren Justizdienst des Freistaats Thüringen ein. Im Jahr 2000 wechselte er nach Baden-Württemberg. Nach Stationen beim Amtsgericht Schorndorf, beim Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde er im Jahr 2003 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt. Im Jahr 2004 wurde er als Richter kraft Auftrags an das Amtsgericht Schorndorf abgeordnet, wo er im Jahr 2005 zum Richter am Amtsgericht ernannt wurde. Im Oktober 2005 wurde Dr. Andreas Holzwarth an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Dort wurde er dem 12. Zivilsenat, der für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Familienrechts und des Rechts der gewerblichen Miete zuständig ist, als wissenschaftlicher Mitarbeiter zugewiesen. Nach seiner Rückkehr absolvierte er seine Erprobungsabordnung in einem Familiensenat am Oberlandesgericht Stuttgart.
Nach der Erprobungsabordnung war Dr. Andreas Holzwarth zunächst mit der Hälfte seiner Arbeitskraft mit den Aufgaben des Ausbildungsleiters für Rechtsreferendare beim Oberlandesgericht Stuttgart beauftragt. Mit der anderen Hälfte seiner Arbeitskraft war er bis Ende 2010 an das Landgericht Stuttgart abgeordnet. Im Oktober 2010 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt und war weiterhin Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare. Im Februar 2016 wurde er zum Direktor des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt ernannt. Ab Mai 2017 übernahm er die anspruchsvolle Aufgabe der Leitung des Haushaltsreferats des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg. Im Jahr 2020 wurde er zum Präsidenten des Landgerichts Ellwangen ernannt.