Volksbegehren

Öffentliche Sitzung zum Volksbegehren „Landtag verkleinern“

Der Landesabstimmungsausschuss für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ tritt am 28. März 2025 im Innenministerium zu einer öffentlichen Sitzung zusammen, um festzustellen, ob das Volksbegehren erfolgreich zustande gekommen ist.

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Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Der Landtag von Baden-Württemberg

Der Landesabstimmungsausschuss für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ tritt am Freitag, den 28. März 2025, um 14:00 Uhr im Dienstgebäude des Innenministeriums, Willy-Brandt-Str. 41, 70173 Stuttgart, Konferenzsaal II (E001_II) zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung, ob das Volksbegehren erfolgreich zustande gekommen ist.

Damit ein zugelassenes Volksbegehren erfolgreich ist und ein damit initiierter Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wird, ist es nach Artikel 59 Absatz 3 der Landesverfassung erforderlich, dass mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten das Volksbegehren unterstützen, also mindestens 767.104 Personen (maßgeblich für das genannte Volksbegehren ist nach dem Volksabstimmungsgesetz die Zahl der Wahlberechtigten bei der Landtagswahl 2021). Die Initiatoren des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ hatten entsprechend den Vorgaben des Volksabstimmungsgesetzes sechs Monate lang, vom 12. August 2024 bis zum 11. Februar 2025, Zeit, die erforderlichen Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Darüber hinaus lagen während dieses Zeitraums in allen Gemeinden in Baden-Württemberg drei Monate lang Unterschriftenlisten zur Eintragung aus.

Quelle:

Pressemitteilung der Landesabstimmungsleiterin