Manche machen sich Sorgen wegen einer möglicherweise steigenden Kriminalität im Ort, falls eine JVA käme. Wie sind die Erfahrungen aus anderen JVAs im Land? Häufige Fragen zum Thema Sicherheit und Drogen in Justizvollzugsanstalten werden hier beantwortet.
Klagen oder Beschwerden von Standortgemeinden sind nicht bekannt. Das Land verfügt bekanntlich über zahlreiche Vollzugseinrichtungen an verschiedensten Orten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass eine Beschaffungskriminalität oder das Entstehen eines „Drogenumschlagsplatzes“ am Standort einer Vollzugseinrichtung nicht zu befürchten sind. Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik für Offenburg beispielsweise belegt, dass dort die Anzahl der begangenen Straftaten seit Eröffnung der Anstalt im Jahre 2009 nicht gestiegen ist.
Richtig ist, dass eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von Insassen abhängig von Betäubungsmitteln ist. In vielen Fällen ist die Sucht auch der Grund für die Inhaftierung. Allerdings wirkt sich diese Tatsache nicht auf die allgemeine Sicherheitslage und die Entwicklung der Drogen- und der Beschaffungskriminalität in den Standortgemeinden aus. Alle Beschäftigten im Justizvollzug unternehmen größte Anstrengungen, um das Einschmuggeln von Drogen in geschlossene Einrichtungen zu verhindern. Im Sinne eines humanen und menschenwürdigen Justizvollzugs sind bei Kontrollmöglichkeiten allerdings gesetzliche Grenzen gesetzt. So können beispielsweise Besucher nur bei Vorliegen eines konkreten Anfangsverdachts mit Entkleiden durchsucht werden, so dass das Einschmuggeln von Drogen, beispielsweise in Körperöffnungen, nicht gänzlich zu verhindern ist.
In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl von verbrieften Sicherheitsstandards, die selbstverständlich auch beim Bau (u. a. bei der Gestaltung der Hafträume, der Außensicherung, der elektronischen Sicherungssysteme) und dem Betrieb der Anstalt (u. a. Ausbildung und Fortbildung des Personals) eingehalten werden. Ein spezielles Sicherheitskonzept für die neu zu errichtende Anstalt ist nicht geplant. Die Errichtung neuer Justizvollzugsanstalten ist nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht unmittelbar mit Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Gemeinde mit dort angesiedelten Vollzugseinrichtungen oder auch benachbarten Gemeinden verbunden.