Die Ortschaftsräte in Wallbach, Rippolingen und Harpolingen haben heute nur begrenzte Entscheidungsrechte. Trotzdem entstehen Kosten für Ortsvorsteher, Sitzungen, Räume und Verwaltung.
Es könnte sich lohnen zu prüfen, ob die Vertretung der Ortsteile optimaler organisiert werden kann.
21.
Kommentar von :Detlef Bengs
Kulturförderung
Bei der Kulturförderung fehlt mir Transparenz. Wie hoch ist das gesamte Kulturbudget? Wie viel davon verwendet die Stadt für eigene Angebote und wie viel erreicht Vereine und andere Kulturschaffende?
Diese Zahlen könnten eine gute Grundlage sein, um Einsparmöglichkeiten sachlich zu beurteilen.
20.
Kommentar von :Fridolin
Ortsvorsteher
Ich bitte darum, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auch die Entschädigungen der Ortsvorsteher zu überprüfen. Mir ist bewusst, dass es sich um Ehrenämter handelt und Ehrenamt nicht zwingend unentgeltlich bedeutet. Dennoch sollte transparent dargestellt werden, welche konkreten Aufgaben, welcher tatsächliche zeitliche Aufwand und welche […]
Ich bitte darum, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auch die Entschädigungen der Ortsvorsteher zu überprüfen.
Mir ist bewusst, dass es sich um Ehrenämter handelt und Ehrenamt nicht zwingend unentgeltlich bedeutet. Dennoch sollte transparent dargestellt werden, welche konkreten Aufgaben, welcher tatsächliche zeitliche Aufwand und welche Verantwortung den jeweiligen Entschädigungen gegenüberstehen. Gerade angesichts der finanziellen Lage der Stadt sollte geprüft werden, ob die derzeitige Höhe der Aufwandsentschädigungen noch angemessen ist und ob hier Einsparpotenzial besteht.
Nach der geltenden Bad Säckinger Satzung erhalten die Ortsvorsteher von Harpolingen und Rippolingen jeweils 75 % des Mindestbetrags der entsprechenden Gemeindegrößenklasse. Bei derzeit 2.129 € Mindestbetrag ergibt das rechnerisch 1.596,75 € monatlich bzw. 19.161 € jährlich je Ortsvorsteher.
Für Wallbach sind grundsätzlich 50 % des Mindestbetrags der dortigen Größenklasse vorgesehen; bei 2.841 € sind das 1.420,50 € monatlich bzw. 17.046 € jährlich.
Damit liegen allein die drei Aufwandsentschädigungen der Ortsvorsteher rechnerisch bei rund 55.400 € pro Jahr
19.
Kommentar von :Fridolin
Kulturförderung
Im Kulturbereich sollte nicht pauschal gekürzt, sondern stärker auf das Verhältnis zwischen Kosten und tatsächlicher Nutzung geschaut werden. Entscheidend sollte sein, wie viele Menschen mit einem Angebot erreicht werden und welcher finanzielle Aufwand dafür entsteht.Ein gutes Beispiel sind die Promenadenkonzerte im Schlosspark, die in den […]
Im Kulturbereich sollte nicht pauschal gekürzt, sondern stärker auf das Verhältnis zwischen Kosten und tatsächlicher Nutzung geschaut werden.
Entscheidend sollte sein, wie viele Menschen mit einem Angebot erreicht werden und welcher finanzielle Aufwand dafür entsteht.
Ein gutes Beispiel sind die Promenadenkonzerte im Schlosspark, die in den Sommermonaten sehr gut besucht werden und ein breites Publikum erreichen. Bei anderen Veranstaltungen, etwa einem Poetry Slam im Kursaal, fällt die Besucherzahl deutlich geringer aus.
Es geht daher nicht darum, auf Kulturangebote grundsätzlich zu verzichten, sondern regelmäßig zu prüfen, welche Angebote viele Menschen erreichen und in welchem Verhältnis Aufwand, Zuschussbedarf und Besucherzahlen zueinander stehen.
Gerade bei freiwilligen Leistungen sollte dieses Kosten-Nutzen-Verhältnis bei künftigen Entscheidungen eine stärkere Rolle spielen.
18.
Kommentar von :Fridolin
Vereinsförderung
Grundsätzlich sollte die Vereinsförderung in allen Bereichen überprüft werden – egal ob Sport, Musik oder andere Vereine. Vereine leisten einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Leben, gleichzeitig werden hierfür erhebliche öffentliche Mittel eingesetzt.Für die musikalische Vereinsförderung ist 2027 beispielsweise ein Abmangel von rund […]
Grundsätzlich sollte die Vereinsförderung in allen Bereichen überprüft werden – egal ob Sport, Musik oder andere Vereine.
Vereine leisten einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Leben, gleichzeitig werden hierfür erhebliche öffentliche Mittel eingesetzt.
Für die musikalische Vereinsförderung ist 2027 beispielsweise ein Abmangel von rund 186.800 Euro vorgesehen, für die direkte Sportvereinsförderung rund 15.400 Euro.
Hinzu kommen erhebliche Aufwendungen für Sporthallen und Sportplätze, die allerdings sowohl dem Schul- als auch dem Vereinssport dienen.
Gerade vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, wie die Vereinsförderung künftig ausgestaltet wird. Entscheidend sollten transparente und einheitliche Förderkriterien sowie eine angemessene Eigenleistung der Vereine sein.
Dazu gehört auch, nachvollziehbar zu machen, welchen Beitrag die Vereine selbst durch Mitgliedsbeiträge, Sponsoring oder sonstige Einnahmen leisten, bevor städtische Mittel eingesetzt werden.
17.
Kommentar von :Fridolin
Pro Bad Säckingen
Auch die Unterstützung von Pro Bad Säckingen sollte hinterfragt werden. Für die Kassenführung sind 0,5 Stellen ausgewiesen; für 2027 steht hierfür ein Abmangel von rund 37.300 Euro im Ansatz. Gleichzeitig ist die Vereinsvorsitzende im Bereich Stadtmarketing/Wirtschaftsförderung Ansprechpartnerin. Ist es richtig, dass die Stadt damit in erheblichem […]
Auch die Unterstützung von Pro Bad Säckingen sollte hinterfragt werden. Für die Kassenführung sind 0,5 Stellen ausgewiesen; für 2027 steht hierfür ein Abmangel von rund 37.300 Euro im Ansatz. Gleichzeitig ist die Vereinsvorsitzende im Bereich Stadtmarketing/Wirtschaftsförderung Ansprechpartnerin. Ist es richtig, dass die Stadt damit in erheblichem Umfang personelle und administrative Aufgaben eines eigenständigen Gewerbevereins finanziert?
16.
Kommentar von :Fridolin
Tourismusinformation im Schloss Schönau
Eine touristische Anlaufstelle halte ich weiterhin für sinnvoll. Dafür braucht es aber nicht zwingend ein eigenes, großflächiges Tourismusbüro. Denkbar wäre eine kleine Tourismusinformation im Schloss Schönau, während die übrigen Verwaltungsaufgaben in die Rathausgebäude verlagert werden. Dadurch könnten Flächen- und Betriebskosten reduziert […]
Eine touristische Anlaufstelle halte ich weiterhin für sinnvoll. Dafür braucht es aber nicht zwingend ein eigenes, großflächiges Tourismusbüro.
Denkbar wäre eine kleine Tourismusinformation im Schloss Schönau, während die übrigen Verwaltungsaufgaben in die Rathausgebäude verlagert werden. Dadurch könnten Flächen- und Betriebskosten reduziert werden.
Gleichzeitig wäre durch die touristische Anlaufstelle auch eine dauerhafte Präsenz im Schloss vorhanden.
15.
Kommentar von :Fridolin
Mobilitätsagentur
Für 2027 ist hier ein Abmangel von rund 27.800 Euro vorgesehen; gleichzeitig ist dafür eine Stelle ausgewiesen. Viele Leistungen werden bereits anderweitig angeboten: WTV-Fahrscheine gibt es unter anderem in Bussen, an Automaten und in DB-Reisezentren. In Bad Säckingen gibt es direkt am Bahnhof ein Reisezentrum! Ist also eine zusätzliche […]
Für 2027 ist hier ein Abmangel von rund 27.800 Euro vorgesehen; gleichzeitig ist dafür eine Stelle ausgewiesen. Viele Leistungen werden bereits anderweitig angeboten: WTV-Fahrscheine gibt es unter anderem in Bussen, an Automaten und in DB-Reisezentren.
In Bad Säckingen gibt es direkt am Bahnhof ein Reisezentrum! Ist also eine zusätzliche Mobilitätsagentur nötig?
14.
Kommentar von :Fridolin
Ortsverwaltungen
Aus meiner Sicht sollten die drei Ortsverwaltungen geschlossen und ihre Aufgaben zentral übernommen werden. Für 2027 steht hier trotz nur 0,88 Stellen ein Abmangel von rund 133.000 Euro im Ansatz. Gerade bei freiwilligen Leistungen sollte auch geprüft werden, ob solche zusätzlichen dezentralen Verwaltungsstrukturen noch notwendig sind.
13.
Kommentar von :Fridolin
Volkshochschule
Muss tatsächlich jede Stadt eine eigene Volkshochschule mit eigener Verwaltungsstruktur vorhalten? Bad Säckingen und Wehr veröffentlichen bereits heute ein gemeinsames VHS-Programm. Könnte man deshalb prüfen, die Volkshochschulen organisatorisch zusammenzuführen – beispielsweise mit einem gemeinsamen Sitz in Wehr, während Kurse weiterhin an beiden […]
Muss tatsächlich jede Stadt eine eigene Volkshochschule mit eigener Verwaltungsstruktur vorhalten?
Bad Säckingen und Wehr veröffentlichen bereits heute ein gemeinsames VHS-Programm. Könnte man deshalb prüfen, die Volkshochschulen organisatorisch zusammenzuführen – beispielsweise mit einem gemeinsamen Sitz in Wehr, während Kurse weiterhin an beiden Standorten angeboten werden?
Bei der Musikschule MUSÄK funktioniert ein solches interkommunales Modell bereits: Wehr ist Mitglied im Zweckverband Musikschule Bad Säckingen
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Ortschaftsräte
Die Ortschaftsräte in Wallbach, Rippolingen und Harpolingen haben heute nur begrenzte Entscheidungsrechte. Trotzdem entstehen Kosten für Ortsvorsteher, Sitzungen, Räume und Verwaltung.
Es könnte sich lohnen zu prüfen, ob die Vertretung der Ortsteile optimaler organisiert werden kann.
Kulturförderung
Bei der Kulturförderung fehlt mir Transparenz. Wie hoch ist das gesamte Kulturbudget? Wie viel davon verwendet die Stadt für eigene Angebote und wie viel erreicht Vereine und andere Kulturschaffende?
Diese Zahlen könnten eine gute Grundlage sein, um Einsparmöglichkeiten sachlich zu beurteilen.
Ortsvorsteher
Ich bitte darum, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auch die Entschädigungen der Ortsvorsteher zu überprüfen.
Mir ist bewusst, dass es sich um Ehrenämter handelt und Ehrenamt nicht zwingend unentgeltlich bedeutet. Dennoch sollte transparent dargestellt werden, welche konkreten Aufgaben, welcher tatsächliche zeitliche Aufwand und welche Verantwortung den jeweiligen Entschädigungen gegenüberstehen. Gerade angesichts der finanziellen Lage der Stadt sollte geprüft werden, ob die derzeitige Höhe der Aufwandsentschädigungen noch angemessen ist und ob hier Einsparpotenzial besteht.
Nach der geltenden Bad Säckinger Satzung erhalten die Ortsvorsteher von Harpolingen und Rippolingen jeweils 75 % des Mindestbetrags der entsprechenden Gemeindegrößenklasse. Bei derzeit 2.129 € Mindestbetrag ergibt das rechnerisch 1.596,75 € monatlich bzw. 19.161 € jährlich je Ortsvorsteher.
Für Wallbach sind grundsätzlich 50 % des Mindestbetrags der dortigen Größenklasse vorgesehen; bei 2.841 € sind das 1.420,50 € monatlich bzw. 17.046 € jährlich.
Damit liegen allein die drei Aufwandsentschädigungen der Ortsvorsteher rechnerisch bei rund 55.400 € pro Jahr
Kulturförderung
Im Kulturbereich sollte nicht pauschal gekürzt, sondern stärker auf das Verhältnis zwischen Kosten und tatsächlicher Nutzung geschaut werden.
Entscheidend sollte sein, wie viele Menschen mit einem Angebot erreicht werden und welcher finanzielle Aufwand dafür entsteht.
Ein gutes Beispiel sind die Promenadenkonzerte im Schlosspark, die in den Sommermonaten sehr gut besucht werden und ein breites Publikum erreichen. Bei anderen Veranstaltungen, etwa einem Poetry Slam im Kursaal, fällt die Besucherzahl deutlich geringer aus.
Es geht daher nicht darum, auf Kulturangebote grundsätzlich zu verzichten, sondern regelmäßig zu prüfen, welche Angebote viele Menschen erreichen und in welchem Verhältnis Aufwand, Zuschussbedarf und Besucherzahlen zueinander stehen.
Gerade bei freiwilligen Leistungen sollte dieses Kosten-Nutzen-Verhältnis bei künftigen Entscheidungen eine stärkere Rolle spielen.
Vereinsförderung
Grundsätzlich sollte die Vereinsförderung in allen Bereichen überprüft werden – egal ob Sport, Musik oder andere Vereine.
Vereine leisten einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Leben, gleichzeitig werden hierfür erhebliche öffentliche Mittel eingesetzt.
Für die musikalische Vereinsförderung ist 2027 beispielsweise ein Abmangel von rund 186.800 Euro vorgesehen, für die direkte Sportvereinsförderung rund 15.400 Euro.
Hinzu kommen erhebliche Aufwendungen für Sporthallen und Sportplätze, die allerdings sowohl dem Schul- als auch dem Vereinssport dienen.
Gerade vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, wie die Vereinsförderung künftig ausgestaltet wird. Entscheidend sollten transparente und einheitliche Förderkriterien sowie eine angemessene Eigenleistung der Vereine sein.
Dazu gehört auch, nachvollziehbar zu machen, welchen Beitrag die Vereine selbst durch Mitgliedsbeiträge, Sponsoring oder sonstige Einnahmen leisten, bevor städtische Mittel eingesetzt werden.
Pro Bad Säckingen
Auch die Unterstützung von Pro Bad Säckingen sollte hinterfragt werden. Für die Kassenführung sind 0,5 Stellen ausgewiesen; für 2027 steht hierfür ein Abmangel von rund 37.300 Euro im Ansatz. Gleichzeitig ist die Vereinsvorsitzende im Bereich Stadtmarketing/Wirtschaftsförderung Ansprechpartnerin. Ist es richtig, dass die Stadt damit in erheblichem Umfang personelle und administrative Aufgaben eines eigenständigen Gewerbevereins finanziert?
Tourismusinformation im Schloss Schönau
Eine touristische Anlaufstelle halte ich weiterhin für sinnvoll. Dafür braucht es aber nicht zwingend ein eigenes, großflächiges Tourismusbüro.
Denkbar wäre eine kleine Tourismusinformation im Schloss Schönau, während die übrigen Verwaltungsaufgaben in die Rathausgebäude verlagert werden. Dadurch könnten Flächen- und Betriebskosten reduziert werden.
Gleichzeitig wäre durch die touristische Anlaufstelle auch eine dauerhafte Präsenz im Schloss vorhanden.
Mobilitätsagentur
Für 2027 ist hier ein Abmangel von rund 27.800 Euro vorgesehen; gleichzeitig ist dafür eine Stelle ausgewiesen. Viele Leistungen werden bereits anderweitig angeboten: WTV-Fahrscheine gibt es unter anderem in Bussen, an Automaten und in DB-Reisezentren.
In Bad Säckingen gibt es direkt am Bahnhof ein Reisezentrum! Ist also eine zusätzliche Mobilitätsagentur nötig?
Ortsverwaltungen
Aus meiner Sicht sollten die drei Ortsverwaltungen geschlossen und ihre Aufgaben zentral übernommen werden. Für 2027 steht hier trotz nur 0,88 Stellen ein Abmangel von rund 133.000 Euro im Ansatz. Gerade bei freiwilligen Leistungen sollte auch geprüft werden, ob solche zusätzlichen dezentralen Verwaltungsstrukturen noch notwendig sind.
Volkshochschule
Muss tatsächlich jede Stadt eine eigene Volkshochschule mit eigener Verwaltungsstruktur vorhalten?
Bad Säckingen und Wehr veröffentlichen bereits heute ein gemeinsames VHS-Programm. Könnte man deshalb prüfen, die Volkshochschulen organisatorisch zusammenzuführen – beispielsweise mit einem gemeinsamen Sitz in Wehr, während Kurse weiterhin an beiden Standorten angeboten werden?
Bei der Musikschule MUSÄK funktioniert ein solches interkommunales Modell bereits: Wehr ist Mitglied im Zweckverband Musikschule Bad Säckingen