Eine Erhöhung der Grundsteuer B ist im Rahmen der erarbeiteten Strategie ein möglicher Hebel, um die Einnahmen der Gemeinde dauerhaft und spürbar zu verbessern. Sie betrifft Eigentümerinnen und Eigentümer; bei vermieteten Wohnungen kann sie über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter betreffen.
Berechnung der Grundsteuer
Das Finanzamt setzt für jedes Grundstück einen Steuermessbetrag fest, Gemeinderat, Bürgermeister und Verwaltung beraten den Hebesatz; beschlossen wird er vom gewählten Gremium. Messbetrag mal Hebesatz ergibt die jährliche Grundsteuer. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Messbetrag von 100 € ergeben 250 Prozent eine Steuer von 250 €, 350 Prozent ergeben 350 € – also 100 € mehr im Jahr.
Das Beispiel zeigt nur die Rechnung. Es ist kein typischer Buchenbacher Fall, und beschlossen ist die Erhöhung nicht.
Warum eine Grundsteuererhöhung?
Die erarbeitete Strategie sieht vor, die Grundsteuer B anzuheben. Damit leisten alle Eigentümerinnen und Eigentümer einen Beitrag dazu, die Angebote und Einrichtungen zu erhalten, die den sozialen Zusammenhalt unseres Dorfes sichern und ermöglichen.
Ein lebendiges Dorf mit verlässlicher Infrastruktur und guten Angeboten bleibt als Wohnort attraktiv. Davon profitieren auch die Eigentümerinnen und Eigentümer: Diese Qualitäten tragen zum Werterhalt ihrer Immobilien bei und können deren Wertentwicklung begünstigen. Dies könnte sozial gerechter sein als die Erhöhung von Kindergartengebühren.
Ihre Aufgabe
- Welche Folgen hätte die Erhöhung für Sie?
- Was wäre bei einer fairen Verteilung der Belastung zu beachten?
- Welche Alternative schlagen Sie vor?
Bitte veröffentlichen Sie keine persönlichen Steuerinformationen.
Kommentare
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Erhöhung Grundsteuer B
Eine Grundsteuererhöhung ist definitiv der falsche Weg, man ist unglaublich finanziell belastet in der jetzigen Zeit, es muss doch eine andere Lösung geben! Es kann nicht sein dass immer der Bürger belastet wird.
Erhöhung der Grundsteuer B
Natürlich tut eine Erhöhung der Grundsteuer B den Eigentümern weh. Gleiches gilt ggfs. für die Mieter über die Umlage in die Nebenkosten. Grundsätzlich zahlt am Ende immer der Bürger (direkt oder indirekt), die Frage ist nur: welcher? Hier immer nur auf andere zu verweisen funktioniert nicht, wir müssen alle bereit sein, einen Beitrag zu leisten. Dazu erscheint eine maßvolle Anpassung des Hebesatzes vertretbar.