Kommunaler Haushalt Buchenbach

Grundsteuer B einfach erklärt

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Eine Erhöhung der Grundsteuer B ist im Rahmen der erarbeiteten Strategie ein möglicher Hebel, um die Einnahmen der Gemeinde dauerhaft und spürbar zu verbessern. Sie betrifft Eigentümerinnen und Eigentümer; bei vermieteten Wohnungen kann sie über die Nebenkosten auch Mieterinnen und Mieter betreffen.

Berechnung der Grundsteuer

Das Finanzamt setzt für jedes Grundstück einen Steuermessbetrag fest, Gemeinderat, Bürgermeister und Verwaltung beraten den Hebesatz; beschlossen wird er vom gewählten Gremium. Messbetrag mal Hebesatz ergibt die jährliche Grundsteuer. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Messbetrag von 100 Euro ergeben 250 Prozent eine Steuer von 250 Euro, 350 Prozent ergeben 350 Euro – also 100 Euro mehr im Jahr.

Das Beispiel zeigt nur die Rechnung. Es ist kein typischer Buchenbacher Fall; und beschlossen ist die Erhöhung nicht.

Warum eine Grundsteuererhöhung?

Die erarbeitete Strategie sieht vor, die Grundsteuer B anzuheben. Damit leisten alle Eigentümerinnen und Eigentümer einen Beitrag dazu, die Angebote und Einrichtungen zu erhalten, die den sozialen Zusammenhalt unseres Dorfes sichern und ermöglichen.

Ein lebendiges Dorf mit verlässlicher Infrastruktur und guten Angeboten bleibt als Wohnort attraktiv. Davon profitieren auch die Eigentümerinnen und Eigentümer: Diese Qualitäten tragen zum Werterhalt ihrer Immobilien bei und können deren Wertentwicklung begünstigen. Dies könnte sozial gerechter sein als die Erhöhung von Kindergartengebühren.

Ihre Aufgabe

  • Welche Folgen hätte die Erhöhung für Sie?
  • Was wäre bei einer fairen Verteilung der Belastung zu beachten?
  • Welche Alternative schlagen Sie vor?

Bitte veröffentlichen Sie keine persönlichen Steuerinformationen.

Kommentare

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3. Kommentar von :Auffassung

Erhöhung der Grundsteuer B

Eine pauschale Erhöhung der Grundsteuer B darf nicht erfolgen.Jedem ist bewusst, dass alle Eigentümer und Mieter in unserer Gemeinde zusätzlich deutlich belastet werden.Absehbar sind erneute Preiserhöhungen in den Bereichen Energie, Versicherungen, Gesundheit und Kinderbetreuung. Zusätzlich beschlossen sind Streichungen bei Zuschüssen z.B. […]

Eine pauschale Erhöhung der Grundsteuer B darf nicht erfolgen.

Jedem ist bewusst, dass alle Eigentümer und Mieter in unserer Gemeinde zusätzlich deutlich belastet werden.

Absehbar sind erneute Preiserhöhungen in den Bereichen Energie, Versicherungen, Gesundheit und Kinderbetreuung. Zusätzlich beschlossen sind Streichungen bei Zuschüssen z.B. Regiokarten für schulpflichtige Kinder.

Wo soll das hinführen?

Ihre Antwort auf ein derart hohes strukturelles Defizit kann nicht einfach eine Steuererhöhung sein.

Es muss andere Möglichkeiten geben. Bitte stellen Sie alles auf den Prüfstand und stellen uns spätestens in der öffentlichen Sitzung konkrete Alternativen vor.

Sollte Sie an dieser Steuerhöhung festhalten habe ich folgenden Vorschlag:

Die zusätzlichen Einnahmen sollten nicht einfach in den Haushalt fließen und irgendwo versickern, sondern die sollten zweckgebunden eingesetzt werden.

Als Vorschlag: Zweckbindung für soziale Ausgaben.

So würden die Bürger konkret erfahren wie hoch der finanzielle Aufwand für die Gemeinde ist.

Nach möglichem Wegfall dieser finanziellen Belastung z.B. durch geänderte Bundespolitik kann der Hebesatz unmittelbar wieder auf das aktuelle Niveau gesenkt werden.

In jedem Fall sollte die Erhöhung auf ein Jahr befristet werden.

2. Kommentar von :ohne Name 141640

Erhöhung der Grundsteuer B

Natürlich tut eine Erhöhung der Grundsteuer B den Eigentümern weh. Gleiches gilt ggfs. für die Mieter über die Umlage in die Nebenkosten. Grundsätzlich zahlt am Ende immer der Bürger (direkt oder indirekt), die Frage ist nur: welcher? Hier immer nur auf andere zu verweisen funktioniert nicht, wir müssen alle bereit sein, einen Beitrag zu leisten. […]

Natürlich tut eine Erhöhung der Grundsteuer B den Eigentümern weh. Gleiches gilt ggfs. für die Mieter über die Umlage in die Nebenkosten. Grundsätzlich zahlt am Ende immer der Bürger (direkt oder indirekt), die Frage ist nur: welcher? Hier immer nur auf andere zu verweisen funktioniert nicht, wir müssen alle bereit sein, einen Beitrag zu leisten. Dazu erscheint eine maßvolle Anpassung des Hebesatzes vertretbar.

1. Kommentar von :ohne Name 141610

Erhöhung Grundsteuer B

Eine Grundsteuererhöhung ist definitiv der falsche Weg, man ist unglaublich finanziell belastet in der jetzigen Zeit, es muss doch eine andere Lösung geben! Es kann nicht sein dass immer der Bürger belastet wird.