Abschnitt 5

Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.

Kommentare : Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

38. Kommentar von :Ohne Name

§31 (1) 1. Schießprüfungen für Jäger

Ein Jäger/eine Jägerin muss ein geübter und sicherer Schütze sein, um Tierquälereien zu vermeiden. Einem Jäger/einer Jägerin es mehr oder weniger selbst zu überlassen, ob bzw. wie oft er/sie an einer Übung in der Schießfertigkeit teilnimmt, ist zu wenig. Ich weiß aus meiner Erfahrung, wie viele Jäger/Jägerinnen an Bewegungsjagden teilgenommen

Ein Jäger/eine Jägerin muss ein geübter und sicherer Schütze sein, um Tierquälereien zu vermeiden. Einem Jäger/einer Jägerin es mehr oder weniger selbst zu überlassen, ob bzw. wie oft er/sie an einer Übung in der Schießfertigkeit teilnimmt, ist zu wenig. Ich weiß aus meiner Erfahrung, wie viele Jäger/Jägerinnen an Bewegungsjagden teilgenommen haben, die miserabele Schützen waren und dadurch großes Tierleid verursacht haben. Aus meiner Sicht sollte jeder Jäger/jede Jägerin einmal jährlich eine behördlich überwachte Schießprüfung in allen jagdliche Schießdisziplinen ablegen müssen. Bei Nichterreichen von (festzulegenden) Mindestergebnissen bei den Schießprüfungen muss eine Verlängerung bzw. Ausstellung des Jagdschein dieses Jägers/dieser Jägerin behördlicherseits verweigert werden. Ich glaube, dass eine solche Regelung die Jäger/Jägerinnen förmlich "in Scharen auf die Übungsschießplätze treiben" würde.
Werner Lock

37. Kommentar von :Ohne Name

Bleigeschosse

Ich habe kein Problem wenn die Bleigeschosse auf Schalenwild verboten werden. Voraussetzung ist, dass die bleifreien Geschosse in der Wirkung mit unseren Bleigeschossen vergleichbar sind. Ich habe solche Geschosse schon verwendet. Ich war mit der Schusswirkung überhaupt nicht zufrieden. Die Tiere sind nicht sofort verendet und litten qualvoll. Dies

Ich habe kein Problem wenn die Bleigeschosse auf Schalenwild verboten werden. Voraussetzung ist, dass die bleifreien Geschosse in der Wirkung mit unseren Bleigeschossen vergleichbar sind. Ich habe solche Geschosse schon verwendet. Ich war mit der Schusswirkung überhaupt nicht zufrieden. Die Tiere sind nicht sofort verendet und litten qualvoll. Dies entspricht überhaupt nicht dem Tierschutz. Ein weiteres Problem waren die Querschläger. Die Geschosse scheinen einfach zu hart zu sein. Eine Gefährdung von Personen auf Gesellschaftsjagden ist nicht ausgeschlossen. Hier müssen die Patronen seitens der Industrie deutlich verbessert werden. Was passiert mit den Altbeständen an Munition? Gibt es Übergangsfristen? Kauft die Landesregierung die Munition auf oder soll diese auf Auslandsjagden verschossen werden?

36. Kommentar von :Ohne Name

Naturbau

Das geplante Verbot der Baujagd am Naturbau ist praxisfremd. Bei uns im Revier haben wir einen Kunstbau. An diesem haben wir schon viele Füchse erlegt. Ganz in der Nähe haben die Füchse einen Naturbau gegraben. Schon häufig kam es vor, dass der Hund den Kunstbau verlässt und den Naturbau durchsucht und dort einen Fuchs findet. Oder der Fuchs

Das geplante Verbot der Baujagd am Naturbau ist praxisfremd.

Bei uns im Revier haben wir einen Kunstbau. An diesem haben wir schon viele Füchse erlegt. Ganz in der Nähe haben die Füchse einen Naturbau gegraben. Schon häufig kam es vor, dass der Hund den Kunstbau verlässt und den Naturbau durchsucht und dort einen Fuchs findet. Oder der Fuchs kann nicht beschossen werden und flüchtet in den Naturbau. Jetzt darf ich meinem Hund nicht mehr helfen, da ja die Bejagung am Naturbau verboten werden soll. Und wenn ich ihm helfe, mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen?

Begründet wird das geplante Verbot durch die Gefahr, die durch Dachse im Naturbau ausgehen soll. Ich selbst bejage ganz bewusst auch die gemischten Baue. Ich hatte noch nie ein Problem mit dem Dachs im Bau. Meine Hunde sind nicht auf den Dachs konditioniert. Sie lassen diesen links liegen und suchen ganz gezielt nach dem Fuchs im Bau. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass jemand seinen Hund wegen einem Dachs riskiert.

Auch ein gänzliches Verbot würde so manchen Erdhundbesitzer in rechtliche Schwierigkeiten bringen. Bei einer Treib- oder Drückjagd kam es schon häufig vor, dass nach der Jagd die Treiber kamen und sagten: „Ihr Dackel steckt da drinnen im Bau und bellt.“ Jetzt stecke ich schon wieder im gleichen Dilemma wie im obigen Beispiel. Ingesamt scheint die Drückjagd auf Sauen viel gefährlicher zu sein als die Baujagd. Die Drückjagden auf Sauen sind sehr effektiv und stehen somit nicht auf der Verbotsliste. Vielleicht sollen wir Jäger doch Schädlingsbekämpfer werden.

35. Kommentar von :Ohne Name

Jagdhunde Ausbildung

Unglaublich, wieviele Experten und sehr und umfangreich erfahrene Leute bei der Ausbildung von Jagdhunden und von der Baujagd wir hier haben. Ich denke mal, daß genau diese Experten von ihrem reichen Erfahrungsschatz bei der Beratung des neuen Gesetzes in bekannt polemischer Art und Weise berichtet haben - mit der Folge, daß genau dieser

Unglaublich, wieviele Experten und sehr und umfangreich erfahrene Leute bei der Ausbildung von Jagdhunden und von der Baujagd wir hier haben.

Ich denke mal, daß genau diese Experten von ihrem reichen Erfahrungsschatz bei der Beratung des neuen Gesetzes in bekannt polemischer Art und Weise berichtet haben - mit der Folge, daß genau dieser unbrauchbare und für die Praxis völlig untaugliche Entwurf dabei heraus gekommen ist.

Nachdenklich macht einfach, daß die Regierung nur sehr einseitig bereit ist zuzuhören.

Das ist hier wie beim Fussball in der Kneipe: Jeder der zuschaut hat die besten Tipps für Trainer und Spieler. Ich würde mal gerne diese armen Würstchen und Kreaturen auf dem Fussballplatz in der Praxis sehen und die Kommentare hierzu der Fussball Profis hören??

Schade nur, daß es hier nicht um Fussball geht, sondern um die Gestaltung von Gesetzen und unserer Zukunft.

34. Kommentar von :Ohne Name

§31 Sachliche Verbote

Es müsste unbedingt noch ein Verbot des Abrichtens von Jagdhunden an lebenden Tieren, wie z. B. an der lebenden Ente, aufgenommen werden. Was ich hierbei mit ansehen musste, war eine der größten Tierquälereien.
Werner Lock

33. Kommentar von :Ohne Name

Baujagd

Ich kann mir wohl vorstellen, daß bestimmte Jäger an der Baujagd festhalten wollen, aber sie ist nun einmal praktizierte Tierquälerei. Da reden Jäger immer von Waidgerechtigkeit, aber beim Raubwild scheint es ihnen egal zu sein. Anders ist es nicht zu erklären, warum sie den Fuchs, oder auch den Dachs in ihrem letzten Zufluchtsort, ihrem Bau,

Ich kann mir wohl vorstellen, daß bestimmte Jäger an der Baujagd festhalten wollen, aber sie ist nun einmal praktizierte Tierquälerei.
Da reden Jäger immer von Waidgerechtigkeit, aber beim Raubwild scheint es ihnen egal zu sein. Anders ist es nicht zu erklären, warum sie den Fuchs, oder auch den Dachs in ihrem letzten Zufluchtsort, ihrem Bau, noch nachstellen und unter vielen Qualen töten müssen. Das dabei viele Baujagdhunde auch schwere Verletzungen, bzw. ihr Ableben dafür hergeben müssen, ist auch bekannt.
Es muss endlich Schluss sein, mit diesen mittelalterlichen Jagdmethoden und das gilt auch für die Praxis am Kunstbau.

32. Kommentar von :Ohne Name

Verbot der Baujagd am Naturbau

Es erschließt sich mir nicht, warum die Baujagd nicht mehr am Naturbau und nur noch am Kunstbau ausgeübt werden soll. Wir haben so viele Füchse und gerade in der Winterzeit, wenn Schnee liegt ist es leicht, die Naturbauten zu kontrollieren, ob Füchse während der Ranzzeit drin stecken. Viele Hunderassen werden unter anderem speziell dazu gezüchtet

Es erschließt sich mir nicht, warum die Baujagd nicht mehr am Naturbau und nur noch am Kunstbau ausgeübt werden soll. Wir haben so viele Füchse und gerade in der Winterzeit, wenn Schnee liegt ist es leicht, die Naturbauten zu kontrollieren, ob Füchse während der Ranzzeit drin stecken. Viele Hunderassen werden unter anderem speziell dazu gezüchtet (Parson Russell Terrier, Deutsche Jagdterrier, Teckel, Foxterrier) um die Baujagd auszuüben. Es ist keine Begründung, dass damit vermieden werden soll, dass der Hund an den Dachs kommt. Ein gut ausgebildeter Bauhund kann sehr wohl zwischen einem Dachsbau und einem Fuchsbau unterscheiden, er weiß, wie stark ein Dachs ist und wird deshalb immer dem Fuchs nachstellen und den Dachs in Ruhe lassen.

31. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
30. Kommentar von :Ohne Name

Bleifreigeschosse

Nach §31 Absatz 4 darf mit gar nichts mehr geschossen werden. Wer auf ein Stück Kupfer beißt könnte ja eine Zahn verlieren ... Seit Jahrzehnten wurde an der Entwicklung der heutigen Munition optimiert und nun soll alles von heute auf morgen über Bord geworfen werden. Wo bleibt da der Tierschutz, wenn nur unzureichende Schockwirkung auftritt weil

Nach §31 Absatz 4 darf mit gar nichts mehr geschossen werden. Wer auf ein Stück Kupfer beißt könnte ja eine Zahn verlieren ...
Seit Jahrzehnten wurde an der Entwicklung der heutigen Munition optimiert und nun soll alles von heute auf morgen über Bord geworfen werden. Wo bleibt da der Tierschutz, wenn nur unzureichende Schockwirkung auftritt weil alles außer Blei einfach leichter ist?

29. Kommentar von :Ohne Name

Fütterungsverbot

Es ist schade ,dass sich hier nur Jäger zu Wort melden, ich kann mich dieser Argumentation nicht anschließen. Im Gegenteil ich würde dem Tiezerschutz mehr Rechte einräumen. Es gibt soviel Hochsitze wie noch nie und jeder Hobbyschütze stellt sich als Wildschützer dar.Wie sagte schon Theodor Heuss " Jagd ist eine Nebenform menschlicher

Es ist schade ,dass sich hier nur Jäger zu Wort melden, ich kann mich dieser Argumentation nicht anschließen. Im Gegenteil ich würde dem Tiezerschutz mehr Rechte einräumen. Es gibt soviel Hochsitze wie noch nie und jeder Hobbyschütze stellt sich als Wildschützer dar.Wie sagte schon Theodor Heuss
" Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit "