Der Ministerrat hat am 1. April 2014 den Entwurf eines Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes zur Anhörung und Beteiligung außerhalb der Landesverwaltung freigegeben.
Die Rahmenbedingungen für die Jagd in Baden-Württemberg haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. Der Gesetzentwurf für das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz soll das Jagdrecht an die veränderten Rahmenbedingungen, an neue wildtierökologische Erkenntnisse und an die an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes, anpassen. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts soll die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd für die Zukunft gesichert werden.
Sie hatten hier die Möglichkeit, bis zum 15. Mai 2014 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.