Abschnitt 8

Verwaltungsbehörden, Beiräte

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 8 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Auch der achte Abschnitt übernimmt weitgehend die bisher geltenden Regelungen des Bundes- und des Landesjagdgesetzes. Anpassungen ergeben sich insbesondere bei der Besetzung des Landesbeirats. Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage ergeben sich durch die Einbindung der unteren Jagdbehörden in die unteren Verwaltungsbehörden bei Wegfall des Kollegialorgans Kreisjagdamt und durch die Einrichtung eines Jagdbeirats bei der unteren Jagdbehörde. Die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für die in Baden-Württemberg bereits tätigen Wildtierbeauftragten bei den unteren Jagdbehörden unterstützt allgemein die Maßnahmen im Rahmen des Wildtiermanagements, indem die Wildtierbeauftragten Aufgaben im Bereich der Information und Koordination übernehmen.

Kommentare : Verwaltungsbehörden, Beiräte

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

40. Kommentar von :Ohne Name

Ansprechpartner bei Behörden, Wildtierbeauftragter

Es macht keinen Sinn, wenn der Jäger sich je nach Situation oder Wildart an unterschiedliche Behörden wenden muss. Ansprechpartner sollte immer die UJB sein, bei der die jagdlichen Fäden zusammenlaufen. Evtl. könnte auch der Wildtierbeauftragte - der übrigens sehr vieles bewirken könnte - hier noch Ansprechpartner sein.

39. Kommentar von :Ohne Name

§ 59 Landesbeirat Jagd und Wildtiermanagement

Es wäre wünschenswert, das die dem Beirat angehörenden Personen als Mindestqualifikation die Kenntnisse nach § 26 (1) für die Jägerprüfung nachweisen würden. Ein 50%iger Anteil von Frauen mit dieser Qualifikation ist ebenfalls wünschenswert. Auch wenn der Anteil von Frauen, die die Jägerprüfung erfolgreich ablegen, stetig zunimmt, spiegelt

Es wäre wünschenswert, das die dem Beirat angehörenden Personen als Mindestqualifikation die Kenntnisse nach § 26 (1) für die Jägerprüfung nachweisen würden.

Ein 50%iger Anteil von Frauen mit dieser Qualifikation ist ebenfalls wünschenswert. Auch wenn der Anteil von Frauen, die die Jägerprüfung erfolgreich ablegen, stetig zunimmt, spiegelt derzeit und in den nächsten 10 Jahren eine Forderung nach einer 50% Quote in den Gremien nicht die Geschlechterverhältnisse bei der Jagd wieder. Ein Beirat sollte qualifiziert besetzt sein und auf hohem Niveau diskutieren können.

38. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhe

hatten wir bisher immer schon. Ab 31.01. Mit der Erkenntnis, dass Überläufer und Frischlinge weiter bejagt werden sollen, um die Schwarzwildschäden in den Griff zu bekommen. Warum der Keiler nicht? Sie machen jetzt nur 2 Monate, damit im Februar wieder mit Sondergenehmigungen weiterhin gejagt werden kann, für die die Ihre Abschüsse übers Jahr nicht

hatten wir bisher immer schon. Ab 31.01. Mit der Erkenntnis, dass Überläufer und Frischlinge weiter bejagt werden sollen, um die Schwarzwildschäden in den Griff zu bekommen. Warum der Keiler nicht? Sie machen jetzt nur 2 Monate, damit im Februar wieder mit Sondergenehmigungen weiterhin gejagt werden kann, für die die Ihre Abschüsse übers Jahr nicht zustande bringen.
Jagdruhe ab 31.01. für alles Wild! Dann aber richtig. Der anfallende Wildschaden ist in der Zeit aber dann auch nicht erstattungspflichtig!

37. Kommentar von :ohne Name 2102

Behörden

da wird Bürokratie auf- statt abgebaut, eine zusätzliche Stelle geschaffen und bewährte Strukturen werden abgeschafft.
Warum es weiterhin gemäß § 65 zwei parallele Jagdbehörden, die aktuell zudem noch im selben Landratsamt sitzen, geben soll ist nicht verständlich. Da wäre Potential zum Bürokratieabbau.

36. Kommentar von :Ohne Name

Jägerfilz

Leider ist es Tatsache, dass in den Jagdämtern, besonders den Führungspositionen IMMER Jäger sitzen, die bei Beschwerden durch die Bevölkerung eine für die Jagd positive Einflussnahme ausüben. Ich appelliere daher an den Gesetzgeber, neutrale Personen in diesen Ämtern zu beauftragen.

35. Kommentar von :Ohne Name

Jagdbeirat

Warum soll ein Kollegialorgan, an dem die Betroffenen mit Vertretern beteiligt sind ersatzlos aufgegeben werden, bzw. durch einen bezahlten Beamten ersetzt werden? Die Akzeptanz wird sicher nicht erhöht! Auf wessen Gehaltsliste steht diese Stelle? Wohl wieder beim Landratsamt, dass sich die fehlenden Mittel dann per Kreisumlage bei den Gemeinden

Warum soll ein Kollegialorgan, an dem die Betroffenen mit Vertretern beteiligt sind ersatzlos aufgegeben werden, bzw. durch einen bezahlten Beamten ersetzt werden? Die Akzeptanz wird sicher nicht erhöht!
Auf wessen Gehaltsliste steht diese Stelle? Wohl wieder beim Landratsamt, dass sich die fehlenden Mittel dann per Kreisumlage bei den Gemeinden holt!
Unnötig hier etwas zu ändern. Bereits jetzt eine Form der von der Landesregierung ja geförderten "Bürgerbeteiligung".
Neue Erkenntnisse können ja über die funktionierenden Wege der Jagdverbände und ggf. Nachschulungen kosten- und zweckgerichtet weitergegeben werden.
Für behördliche Zählungen reicht unser Fachwissen ja schon aus!!!

34. Kommentar von :Ohne Name

§61 Wildtierbeauftragte

Den Prototypen dieser Funktion gibt es jetzt schon - allerdings im Ehrenamt und ohne exakt festgelegte Kompetenzen. Auf Initiative der FVA (Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt) Baden-Württemberg und mit starker Unterstützung der Forstabteilungen der Landratsämter wurde für jeden Stadt- und Landkreis ein Wildtierbeauftragter (WTB) benannt.

Den Prototypen dieser Funktion gibt es jetzt schon - allerdings im Ehrenamt und ohne exakt festgelegte Kompetenzen. Auf Initiative der FVA (Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt) Baden-Württemberg und mit starker Unterstützung der Forstabteilungen der Landratsämter wurde für jeden Stadt- und Landkreis ein Wildtierbeauftragter (WTB) benannt. Ich bin seither der WTB für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, der zusammen mit einigen wenigen auch von der FVA "Geschulten Personen" (zumeist naturbegeisterte Jäger) z.B. beim Auftauchen von Neuzuwanderern oder Problemtierarten als Ansprechpartner für die Behörden und die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Der aber auch ein Auge auf die übrigen seltenen und/oder bedrohten Wildtierarten (von Auerhuhn bis Wildkatze) haben und sich für den Erhalt dieser Arten stark machen soll. Das nötige Basis-know how wird uns von der FVA vermittelt, für die Vertiefung sind wir selbst verantwortlich.
Die Schaffung des Wildtierbeauftragten stieß seinerzeit in eine Lücke vor, die es angesichts der oft (aus verschiedensten Gründen....) nicht ausreichenden fachlichen Kompetenz innerhalb der Verwaltung zu füllen galt. Die sich nun ergebende Chance, eine derartige Funktion (ob neben- oder hauptamtlich lässt der Gesetzesentwurf bewusst offen) zu institutionalisieren, wird vom Landesjagdverband in Allianz mit Bauernverband und Forstkammer als Bürokratisierung und Entmündigung der Jägerschaft abgetan und stattdessen Großvaters gutes altes Kreisjagdamt als Erfolgsmodell für die Reise in die Zukunft im alten Gleis propagiert. Ich würde sehr begrüßen, wenn hier neuer Wind und neue Ideen eingebracht werden, die einem echten Jagd- und Managementgesetz Ehre machen. Der oder die Wildtierbeauftragte sind aus meiner Sicht ein starkes Stück Zukunft!

Dr. Gerrit Müller, Forstbeamter und Jäger
Im Ehrenamt Vorsitzender der vom Landesjagdverband getragenen Auerwild-Hegegemeinschaft im Regierungsbezirk (AHG) Freiburg

33. Kommentar von :Ohne Name

Wildtierbeauftragte

Gerade der Wildtierbeuaftragte kann bei seltenen Wildarten den Jägern und den Behörden (Jagd- Forst- und Naturschutzbehörden) wichtige Hinweise geben und ist normalerweise bei Nutzern (Jägern, Bauern, Schäfern..) als auch bei Schützern (Naturschützer, Orniothologen, etc.). akzeptiert. Im übrigen bestehen ja die Wildtierauftragten derzeit schon und

Gerade der Wildtierbeuaftragte kann bei seltenen Wildarten den Jägern und den Behörden (Jagd- Forst- und Naturschutzbehörden) wichtige Hinweise geben und ist normalerweise bei Nutzern (Jägern, Bauern, Schäfern..) als auch bei Schützern (Naturschützer, Orniothologen, etc.). akzeptiert. Im übrigen bestehen ja die Wildtierauftragten derzeit schon und sind überwiegend mit Personen mit Jagdschein besetzt. Gerade hier stellt ja die Jägerschaft schon ihre Kompetenz dar, wenn diese gestärkt wird, kann dies ja kein Nachteil sein.

32. Kommentar von :Ohne Name

Wildtierbeauftragte

Wildtierbeauftragte sind Jagdausübende mit erhöhtem Natur- und Artenschutzhintergrund, somit Naturschützer im Sinne des LJV.
Bereits schon bisher hauptamtlich und ehrenamtlich tätig.
Es entstehen keine neuen Stellen und Kosten.

32. Kommentar von :Ohne Name

Wildtierbeauftragte

Wildtierbeauftragte sind Jagdausübende mit erhöhtem Natur- und Artenschutzhintergrund, somit Naturschützer im Sinne des LJV.
Bereits schon bisher hauptamtlich und ehrenamtlich tätig.
Es entstehen keine neuen Stellen und Kosten.