Abschnitt 6

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.

Kommentare : Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

227. Kommentar von :Ohne Name

Wer regelt was?

Eine jagdfreie Zeit während der Setzzeiten ist wichtig. Doch das regelt schon das bestehende Jagdgesetz. Es bedarf also keine Änderung. Die im Entwurf vorgesehene Zeit stört die dringend notwendige Bejagung des Fuchses während der Schneelagen. Denn die findet neben der Baujagd statt und ist sehr effektiv. Die Jagd auf Wildschweine beschränkt sich

Eine jagdfreie Zeit während der Setzzeiten ist wichtig. Doch das regelt schon das bestehende Jagdgesetz. Es bedarf also keine Änderung. Die im Entwurf vorgesehene Zeit stört die dringend notwendige Bejagung des Fuchses während der Schneelagen. Denn die findet neben der Baujagd statt und ist sehr effektiv.
Die Jagd auf Wildschweine beschränkt sich in dieser Zeit auf Frischlinge und Überläufer. Sie macht immerhin 20% der Jahresstrecke aus. Doch sie sind in dieser Zeit nicht auf dem Feld sondern im Wald - und dort soll Jagdruhe bestehen. Damit würde eine wichtige Regulierungsmöglichkeit genommen. Die Folge wird ein weiterer Anstieg der Wildschäden sein.
Richtig wäre also die Jagdruhe vom 1.3. bis 30.04. und die uneingeschränkte Bejagung von Frischlingen und Überläufern. Doch damit wäre die gelebte Praxis dann in einem Gesetz niedergeschrieben. Ist das eine Deregulierung?? Nein, doch es wäre wenigstens praxisgerecht.

226. Kommentar von :Ohne Name

Beseitigung von Tierkörpern (Fallwild) durch Jäger

Wenn die Jäger schon zur Beseitigung von Tierkörpern verpflichtet werden, dann sollten sie dabei auch unterstützt werden (Einrichtung Sammelstellen etc.), bisher läuft vieles nur durch das private Engagement der Jäger

225. Kommentar von :Ohne Name

Monitoring

Das Monitoring sollte weiterhin auf freiwilliger Basis geschehen, von der WFS wird das bisher sehr gut gemacht. Eine Verpflichtung bringt hier keine Vorteile, sondern verringert eher das Engagement. Für das Monitoring sollten außerdem die Wildkameras weiterhin erlaubt bleiben und nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen aus dem Wald verbannt

Das Monitoring sollte weiterhin auf freiwilliger Basis geschehen, von der WFS wird das bisher sehr gut gemacht. Eine Verpflichtung bringt hier keine Vorteile, sondern verringert eher das Engagement. Für das Monitoring sollten außerdem die Wildkameras weiterhin erlaubt bleiben und nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen aus dem Wald verbannt werden.

224. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhe

Eine Jagdruhe ist grundsätzlich in Ordnung. Ich befürchte aber, dass wir sie uns beim Schwarzwild nicht leisten können. Und waren die Aufforderungen des Ministeriums der ganzen letzten Jahre zur verstärkten Bejagung des Schwarzwildes einfach nur grundlos?

223. Kommentar von :Ohne Name

Sachverstand?

Wenn in ca. 16 % der Zeit 20 % der Strecke gemacht werden, darf schon mal gefragt werden, was diese Jagdruhe soll - hinsichtlich einer erfolgreichen Schwarzwildbejagung ist diese "Jagdruhe" kontraproduktiv. In dieser Zeit sind die Überläufer von den Bachen abgeschlagen, da sich diese um ihre Frischlinge kümmern. Ein Eingriff in die

Wenn in ca. 16 % der Zeit 20 % der Strecke gemacht werden, darf schon mal gefragt werden, was diese Jagdruhe soll - hinsichtlich einer erfolgreichen Schwarzwildbejagung ist diese "Jagdruhe" kontraproduktiv. In dieser Zeit sind die Überläufer von den Bachen abgeschlagen, da sich diese um ihre Frischlinge kümmern. Ein Eingriff in die Überläuferpopulation ist bei hohem Schwarzwilddruck unerlässlich.

222. Kommentar von :Ohne Name

§ 49 Schutz der Wildtiere vor Hunden und Hauskatzen

(1) Wildernde Hunde Das Gesetz sollte eine vereinfachte Möglichkeit bieten, Hunde einzufangen oder zu beseitgen, falls der Halter nicht ermittelbar ist, besonders um die Gefahr einer Rudelbildung mit anderen Hunden zu vermeiden. Heutzutage werden besonders viele Hunde aus dem Ausland importiert und von Tierschutzvereinen verkauft. Die

(1) Wildernde Hunde

Das Gesetz sollte eine vereinfachte Möglichkeit bieten, Hunde einzufangen oder zu beseitgen, falls der Halter nicht ermittelbar ist, besonders um die Gefahr einer Rudelbildung mit anderen Hunden zu vermeiden.

Heutzutage werden besonders viele Hunde aus dem Ausland importiert und von Tierschutzvereinen verkauft. Die Zeitungen sind voll mit Anzeigen mit dem Hinweis "spanischer Wildfang" oder "gerettet aus einem rumänischen Tierheim.

Diese Hunde sind für unerfahrene Halter schwierig zu führen und werden insbesondere zu den Ferienzeiten gerne ausgesetzt.

Sie haben bereits erfahren, wie man im Rudel erfolgreich überlebt und jagd und werden diese Kenntnisse auch in Baden-Württemberg anwenden. Dieses Situation muss im Gesetz berücksichtigt werden.

221. Kommentar von :Ohne Name

§41 Jagd- und Schonzeiten

(2) In den Monaten März und April sind sämtliche Wildtiere mit der Jagd zu verschonen (allgemeine Schonzeit); abweichend hiervon ist die Jagd auf Schwarzwild im Feld zulässig. Wenn die Winter weiterhin so milde sind, wie in 2013/2014, ist Anfang Mai die Vegetation bereits so weit fortgeschritten, dass die Jäger im Mai den nötigen Rehwildabschuss

(2) In den Monaten März und April sind sämtliche Wildtiere mit der Jagd zu verschonen (allgemeine Schonzeit); abweichend hiervon ist die Jagd auf Schwarzwild im Feld zulässig.

Wenn die Winter weiterhin so milde sind, wie in 2013/2014, ist Anfang Mai die Vegetation bereits so weit fortgeschritten, dass die Jäger im Mai den nötigen Rehwildabschuss nicht mehr bewerkstelligen können, da beispielsweise der Raps im Mai bereits genügend Deckung bietet. Hier sollte ein zeitgemäßes Jagdgesetz Anpassungsmöglichkeiten des Jagdbeginns an den Stand der Vegetation aufgrund des Klimawandels bieten.

Die Natur wird heute von der Freizeitgesellschaft vielfältig genutzt. Viele Nutzungen dienen nur dem Vergnügen und haben keinerlei wirtschaftliches Interesse, wie beispielsweise Geocoaching, down hill mountain biking und andere.

Solche, nicht wirtschaftlich motivierte, Tätigkeiten sollten in der allgemeinen Schonzeit ebenfalls verboten sein. In den übrigen Jahreszeiten sollte diese Tätigkeiten in den Zeiten zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang verboten sein.

Um die Ruhe der Wildtiere zu unterstützen, sollte in der allgemeinen Schonzeit ein Wegegebot und ein Leinenzwang für Hunde eingeführt werden, wie es in anderen Bundesländer bereits zeitgemäß üblich ist.

Die Polizei, keine ABM-Kräfte!, sollte in die Lage versetzt werden, dieses Gebot besonders an den Wochenenden aktiv zu überwachen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Reents

220. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhe 15.2. bis 15.4

In dieser Zeit machen wir sehr gut Strecke an der Kirrung im Wald bei Schwarzwild. Die Jagd in dieser Zeit ist äusserst effektiv. Der Zeitraum ist daher vollkommen falsch gewählt. Wir in unserem Revier bejagen in der Zeit von der ersten Milchreife Schadensgefährdeter Frucht wie beispielsweise Weizen bis zur Ernte des letzten Mais im Oktober

In dieser Zeit machen wir sehr gut Strecke an der Kirrung im Wald bei Schwarzwild. Die Jagd in dieser Zeit ist äusserst effektiv. Der Zeitraum ist daher vollkommen falsch gewählt. Wir in unserem Revier bejagen in der Zeit von der ersten Milchreife Schadensgefährdeter Frucht wie beispielsweise Weizen bis zur Ernte des letzten Mais im Oktober Schwarzwild im Wald nur sehr zurückhaltend. Es werden nur einzeln gehende Stücke oder in kleinen Gruppen ziehende Überläuffer erlegt. Niemals Rotten mit Bachen und Frischlingen. Hierdurch haben wir sehr sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Sauen bleiben überwiegend im Wald. In dieser Zeit herrscht auf dem Feld schärfste Jagd auf Sauen und der Jagddruck wird von uns so hoch als möglich gehalten. Es wäre daher sehr viel logischer, die Jagdruhe für SW in die vorgenannten Monate zu legen. Noch besser wäre es, diese Entscheidung dem Jäger zu überlassen und eine ganzjährige Jagdzeit mit den üblichen Einschränkung auf Elterntiere zuzulassen. Die Revierstrukturen sind sehr unterschiedlich in unserem schönen Ländle und als Pächter eines Revieres bin ich der Meinung selbst am besten ein Gespür für Ruhe oder nicht im Revier zu haben.

219. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhe 15.2. bis 15.4

In dieser Zeit machen wir sehr gut Strecke an der Kirrung im Wald bei Schwarzwild. Die Jagd in dieser Zeit ist äusserst effektiv. Der Zeitraum ist daher vollkommen falsch gewählt. Wir in unserem Revier bejagen in der Zeit von der ersten Milchreife Schadensgefährdeter Frucht wie beispielsweise Weizen bis zur Ernte des letzten Mais im Oktober

In dieser Zeit machen wir sehr gut Strecke an der Kirrung im Wald bei Schwarzwild. Die Jagd in dieser Zeit ist äusserst effektiv. Der Zeitraum ist daher vollkommen falsch gewählt. Wir in unserem Revier bejagen in der Zeit von der ersten Milchreife Schadensgefährdeter Frucht wie beispielsweise Weizen bis zur Ernte des letzten Mais im Oktober Schwarzwild im Wald nur sehr zurückhaltend. Es werden nur einzeln gehende Stücke oder in kleinen Gruppen ziehende Überläuffer erlegt. Niemals Rotten mit Bachen und Frischlingen. Hierdurch haben wir sehr sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Sauen bleiben überwiegend im Wald. In dieser Zeit herrscht auf dem Feld schärfste Jagd auf Sauen und der Jagddruck wird von uns so hoch als möglich gehalten. Es wäre daher sehr viel logischer, die Jagdruhe für SW in die vorgenannten Monate zu legen. Noch besser wäre es, diese Entscheidung dem Jäger zu überlassen und eine ganzjährige Jagdzeit mit den üblichen Einschränkung auf Elterntiere zuzulassen. Die Revierstrukturen sind sehr unterschiedlich in unserem schönen Ländle und als Pächter eines Revieres bin ich der Meinung selbst am besten ein Gespür für Ruhe oder nicht im Revier zu haben.

218. Kommentar von :Ohne Name

Hunde/Katzen


Sind Wildtiere weniger Wert als Haustiere? Dieses Gesetz gibt den Jägern keine Möglichkeit Wildtiere zu schützen. Glauben Sie dies ist praxisnah?