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Abschnitt 4

Jagdschein

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 4 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der vierte Abschnitt enthält Regelungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Erteilung des Jagdscheins stehen, ohne dass das Land in die dem Bund zustehende Kompetenz, das Recht der Jagdschein zu regeln, eingreifen würde. Es handelt sich dabei um die bisher im Landesjagdgesetz vorgesehenen Regelungen zur Jägerprüfung und zur Erteilung des Jagdscheins, zu den dafür anfallenden Gebühren und zur dabei zu entrichtenden Jagdabgabe.

Kommentare : zu Jagdschein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

19. Kommentar von :Ohne Name

Jägerausbildung

Seit 2006 bin ich bei der Jägervereinigung Schwäbisch Hall als Ausbildungsleiter aktiv. In 7 Monaten werden bei uns angehende Jäger ausgebildet. Der Naturschutz und der Tierschutz sind uns wichtige Themen, diese werden in vielen Stunden in Theorie und Praxis geschult. Völlig unverständlich ist für mich die nun angestrebte Unterordnung des

Seit 2006 bin ich bei der Jägervereinigung Schwäbisch Hall als Ausbildungsleiter aktiv.
In 7 Monaten werden bei uns angehende Jäger ausgebildet.
Der Naturschutz und der Tierschutz sind uns wichtige Themen, diese werden in vielen Stunden in Theorie und Praxis geschult.
Völlig unverständlich ist für mich die nun angestrebte Unterordnung des Jagdrechts im Naturschutzrecht.
Naturschutzrecht und Jagdrecht müssen auch zukünftig gleichberechtigt bestehen bleiben!
Thomas D.

18. Kommentar von :Ohne Name

Ergänzung meines vorhergehenden Beitrags zum Thema Jagdschein

Dass der Jagdschein als "Grünes Abitur" bezeichnet wird ist einfach lächerlich! Wer sich einmal in einem Jägerforum umgesehen hat, der wird sich erschrocken und nachdenklich abwenden: das Bildungsniveau dort ist fast durchgängig im untersten Bereich angesiedelt. Noch einmal: der Jagdschein gehört NICHT in private Hände!

17. Kommentar von :Ohne Name

Jagdschein

Ich empfinde es als ungeheuerlich, dass Privatleute überhaupt eine Lizenz zum Schießen, bzw. zum Töten erhalten! Eine Waffe gehört zur Polizei und eventuell noch zum Förster, wobei ich mir nicht sicher bin, dass der zum Waldschutz eine solche überhaupt benötigt. Ich denke, sie dient einzig dem Verlangen nach einem Sonntagsbraten, oder der

Ich empfinde es als ungeheuerlich, dass Privatleute überhaupt eine Lizenz zum Schießen, bzw. zum Töten erhalten!
Eine Waffe gehört zur Polizei und eventuell noch zum Förster, wobei ich mir nicht sicher bin, dass der zum Waldschutz eine solche überhaupt benötigt. Ich denke, sie dient einzig dem Verlangen nach einem Sonntagsbraten, oder der fragwürdigen Befriedigung eines bei manchen Menschen anscheinend noch vorhandenen Jagdinstinktes...

16. Kommentar von :Ohne Name

Befähigung

Alle Jäger sind ausgebildete Naturschützer. Selbst ernannte Naturschützer, auch z.B. Mitglieder des BUND oder NABU aber nur in den seltensten Fällen. Das sind dann sog. Hobby-Freizeit-Piloten ohne jeden Schein. Und so was ist im Schein-wütigen Deutschland noch zulässig? Für mich sind das eher Dampfplauderer.

15. Kommentar von :Ohne Name

Nachweis der Sachkunde

Grundsätzlich sollte jeder der bei der Jagd mitreden will einen Sachkundenachweis vorlegen, so nicht nur die Jäger, sondern auch andere, vor allem Angehörende anderer Naturschutzverbänden. Es kann nicht sein, dass vom Jäger ein Nachweis verlangt wird und von anderen nicht.

14. Kommentar von :Ohne Name

Jagdabgabe

§28-(1) "... Die anerkannten Vereinigungen der Jägerinnen und Jäger können Vorschläge für die Verwendung der Mittel aus der Jagdabgabe im Rahmen der Zweckbestimmung nach Satz 1 einreichen... " Aha, können also Vorschläge machen interessiert dann aber doch wieder keinen der Oberen! Wieso sollen eigentlich nur Mitglieder eines Verbandes zahlen und

§28-(1) "... Die anerkannten Vereinigungen der Jägerinnen und Jäger können Vorschläge für die Verwendung der Mittel aus der Jagdabgabe im Rahmen der Zweckbestimmung nach Satz 1 einreichen... "
Aha, können also Vorschläge machen interessiert dann aber doch wieder keinen der Oberen!
Wieso sollen eigentlich nur Mitglieder eines Verbandes zahlen und Mitglieder aus anderen Natur- und Tierschutzverbände sind ausgenommen?

13. Kommentar von :Ohne Name

Jadschein / Jagdabgabe

Sehr geehrte Damen und Herren, Die Jägerprüfung wird nicht um sonst als „Grünes Abitur“ bezeichnet. Denn die Jäger sind die einzigen geprüften Naturschützer! deshalb sollten auch Die Ausbildung und Prüfungsmodalitäten bei den LJV, DJV. bleiben denn sie sind diejenigen die Erfragung und das Wissen haben. Die sogenannten



Sehr geehrte Damen und Herren,


Die Jägerprüfung wird nicht um sonst als „Grünes Abitur“ bezeichnet.

Denn die Jäger sind die einzigen geprüften Naturschützer!
deshalb sollten auch Die Ausbildung und Prüfungsmodalitäten bei den LJV, DJV. bleiben denn sie sind diejenigen die Erfragung und das Wissen haben.

Die sogenannten Naturschützer sollten doch auch eine Prüfung ablegen müssen und dann auch eine Naturschutzabgabe entrichten um auch hier eine gerechte Verteilung zu erlangen.

Außerdem werden sehr viele Naturschutzprojekte aus der Jagdabgabe bezahlt und gefördert.

Daher gehe ich in Zukunft davon aus, dass auch die anderen Naturschutzverbände eine Abgabe entrichten, um solche Projekte zu fördern.



Mit freundlichen Grüßen
Klaus C.

12. Kommentar von :Ohne Name

zu Abschnitt 4

es ist anzumerken, dass nur die Jagdverbände über die Jagdabgabe und deren Verwendung bestimmen und entscheiden dürfen, andere Verbände haben darauf keinen Anspruch weil sie auch nichts einbezahlen. Die Jagdabgabe ist einzig und allein für Projekte zu verwenden die in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit bejagdbaren Arten. dadurch soll der

es ist anzumerken, dass nur die Jagdverbände über die Jagdabgabe und deren Verwendung bestimmen und entscheiden dürfen, andere Verbände haben darauf keinen Anspruch weil sie auch nichts einbezahlen. Die Jagdabgabe ist einzig und allein für Projekte zu verwenden die in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit bejagdbaren Arten. dadurch soll der Finanzierung von wildbiologischen Erkenntnissen Rechnung getragen werden.

Peter Bux

11. Kommentar von :Ohne Name

Jagdabgabe

Sehr geehrte Damen und Herren, die Jägerprüfung wird nicht um sonst als „Grünes Abitur“ bezeichnet. Denn die Jäger sind die einzigen geprüften Naturschützer! Außerdem werden sehr viele Naturschutzprojekte aus der Jagdabgabe bezahlt und gefördert. Daher gehe ich in Zukunft davon aus, dass auch die anderen Naturschutzverbände eine Abgabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Jägerprüfung wird nicht um sonst als „Grünes Abitur“ bezeichnet.
Denn die Jäger sind die einzigen geprüften Naturschützer!

Außerdem werden sehr viele Naturschutzprojekte aus der Jagdabgabe bezahlt und gefördert.
Daher gehe ich in Zukunft davon aus, dass auch die anderen Naturschutzverbände eine Abgabe entrichten, um solche Projekte zu fördern.

Mit freundlichen Grüssen

10. Kommentar von :Ohne Name

Jagdschein

Das ein Jagdschein an gesetzliche Vorgaben gebunden ist und eine Umfangreiche Ausbildung erfordert ist bis heute unumstritten. Jetzt sind wir wieder beim Thema - sogenannte Natur- und Tierschützer brauchen dafür noch nicht einmal eine Anmeldung ihres Tuns bei der Behörde sondern dürfen sich ohne Hemmungen und nach Ihrem Gusto in der

Das ein Jagdschein an gesetzliche Vorgaben gebunden ist und eine Umfangreiche Ausbildung erfordert ist bis heute unumstritten.
Jetzt sind wir wieder beim Thema - sogenannte Natur- und Tierschützer brauchen dafür noch nicht einmal eine Anmeldung ihres Tuns bei der Behörde sondern dürfen sich ohne Hemmungen und nach Ihrem Gusto in der Öffentlichkeit kund tun, sie brauchen dafür noch nicht einmal eine Haftpflichtversicherung und dürfen von ihrem Bürostuhl aus über andere Leute bestimmen.