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Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beabsichtigt das Sozialministerium die Rechte von Menschen mit Behinderungen und deren Durchsetzung zu stärken.

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Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beabsichtigt das Sozialministerium die Rechte von Menschen mit Behinderungen und deren Durchsetzung zu stärken. Der durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) festgeschriebene Paradigmenwechsel von den Prinzipien der Fürsorge und Integration hin zur Inklusion erfordert eine Neuorientierung auch für das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG).

Im Folgenden werden die wichtigsten inhaltlichen Neuerungen erläutert.

Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes auf Kommunen

Durch die konsequente Einbeziehung der Kommunen in den Anwendungsbereich des Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen sowie die barrierefreie Gestaltung von medialen Angeboten, sollen die Barrierefreiheit und die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Recht lückenlos gesichert werden.

Stärkung der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen

Eine gesetzliche Regelung zu Bestellung, Aufgaben und Befugnissen der beziehungsweise des Landes-Behindertenbeauftragten wird in das L-BGG aufgenommen. Zudem werden Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse des Landes-Behindertenbeirats, der bislang noch nicht gesetzlich verankert war, gesetzlich geregelt.

Zur Stärkung der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen wird die Bestellung von Behindertenbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen verpflichtend, da gerade auf Kreisebene eine wirksame Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen besonders wichtig ist. In den kreisangehörigen Gemeinden können kommunale Behindertenbeauftragte bestellt werden. Die Art der Ausgestaltung des Amtes wird gesetzlich nicht festgelegt, diese kann zum Beispiel hauptamtlich oder ehrenamtlich sein.

Bessere Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Möglichkeit der Verbandsklage wird erweitert. Durch die Einführung einer Beweislastumkehr können Menschen mit Behinderungen ihre Rechte einfacher durchsetzen.

Verbesserung der Barrierefreiheit

Behörden sollen Menschen mit Sehbehinderungen Schriftstücke auf Verlangen in geeigneter Form zur Kenntnis geben. Aus der Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes ergibt sich folgerichtig, dass die Regelungen zur barrierefreien Kommunikation und zur barrierefreien Gestaltung medialer Angebote auch auf kommunale Behörden Anwendung finden.

Das neue Behinderungsverständnis der UN-BRK wird übernommen.

Der erarbeitete Gesetzentwurf wurde vom Ministerrat am 22. Juli 2014 für das Anhörungsverfahren freigegeben.

Kommentare : Landesbehindertengleichstellungsgesetz

Sie konnten bis zum 5. September 2014 zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

2. Kommentar von :Ohne Name

Barrierefreiheit

In Bezug auf die Realisierung der Barrierefreiheit von Gebäuden, insbesondere auch solchen der öffentlichen Verwaltung und Bürogebäude, ist die Gleichstellungsidee der Landesregierung leider defizitär. § 39 Abs. 3 Landesbauordnung bleibt nach wie vor die Stellschraube, mit der die volle Teilhabe in vielen Fällen unter finanziellem Vorwand zunichte

In Bezug auf die Realisierung der Barrierefreiheit von Gebäuden, insbesondere auch solchen der öffentlichen Verwaltung und Bürogebäude, ist die Gleichstellungsidee der Landesregierung leider defizitär. § 39 Abs. 3 Landesbauordnung bleibt nach wie vor die Stellschraube, mit der die volle Teilhabe in vielen Fällen unter finanziellem Vorwand zunichte gemacht werden wird.

5. Kommentar von :Ohne Name

Betroffene müssen beteiligt werden

Ein/e Behindertenbeauftragte/r sollte immer von einem Behindertenbeirat begleitet und unterstützt werden. Letztendlich erwarte ich, dass dieser Beirat aus Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen besteht, die dem/der Behindertenbeauftragten die nötige Unterstützung geben. Und eigentlich sollte der Beirat auch ein Vorschlagsrecht haben, wer als

Ein/e Behindertenbeauftragte/r sollte immer von einem Behindertenbeirat begleitet und unterstützt werden. Letztendlich erwarte ich, dass dieser Beirat aus Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen besteht, die dem/der Behindertenbeauftragten die nötige Unterstützung geben. Und eigentlich sollte der Beirat auch ein Vorschlagsrecht haben, wer als Behindertenbeauftragte/n benannt wird. Nur so kann auch gewährleistet sein, dass die Belange von Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen wirklich berücksichtigt werden.

3. Kommentar von :Ohne Name

Ehrenamtliche Behindertenbeauftragten

Ehrenamtlich tätige Behindertenbeauftragte werden nichts an der schlechten Lage der Behinderten auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft ändern. Es sollte und muss fachkundiges Personal dafür bereitgestellt werden. Behinderung ist nicht gleich Behinderung. "Nur" um Barrierefreiheit zu kämpfen - so stellt man sich das Ehrenamt vor - das

Ehrenamtlich tätige Behindertenbeauftragte werden nichts an der schlechten Lage der Behinderten auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft ändern. Es sollte und muss fachkundiges Personal dafür bereitgestellt werden. Behinderung ist nicht gleich Behinderung. "Nur" um Barrierefreiheit zu kämpfen - so stellt man sich das Ehrenamt vor - das verleitet so manchen dazu, ein solches Amt anzunehmen. Da gehört aber viel mehr dazu. Menschen mit Autismus, z.B.: welcher Laie weiß, was das genau bedeutet und wo die Probleme liegen? Welche Hilfestellung brauchen diese Menschen? Nicht jede Behinderung ist auf den ersten Blick zu erkennen oder deren Probleme einzuordnen. Jeder, der einen Rollstuhl-Fahrer sieht, weiß, welche Probleme er hat, es gibt aber eine Vielzahl an Behinderungen, die Kenntnisse verlangen, um diesen Menschen adäquat zu helfen. Mein Sohn hat Autismus, ist trotz sehr guter schulischer Ausbildung und Abitur schon fast ein Jahr arbeitslos - nur, weil niemand weiß, was Autismus ist und wie man damit umgehen kann. Da nützten ihm die ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten in den Betrieben nichts, denn die haben über diese Behinderung keine Kenntnisse. Ich hoffe nicht, dass diese wichtige Aufgabe aus Kostengründen wieder nur "ehrenamtlich" abgedeckt wird.

4. Kommentar von :Ohne Name

Behindertenbeauftragte

Menschen mit Behinderung werden nicht gestärkt, in dem mensch einen Beauftragten für sie sprechen lässt. Es gibt so viele verschiedene Behinderungsarten, dass es mehr als ein Vollzeitstudium bedarf, um wenigstens annähernd die verschiedenen Behinderungsarten zu begreifen. Wenn, dann muss ein/e Beauftrage/r von den Betroffenen selbst gewählt werden.

Menschen mit Behinderung werden nicht gestärkt, in dem mensch einen Beauftragten für sie sprechen lässt. Es gibt so viele verschiedene Behinderungsarten, dass es mehr als ein Vollzeitstudium bedarf, um wenigstens annähernd die verschiedenen Behinderungsarten zu begreifen. Wenn, dann muss ein/e Beauftrage/r von den Betroffenen selbst gewählt werden. - Im Übrigen kann ich den obigen Beitrag zum Thema "ehrenamtliche Behindertenbeauftrage" nur voll unterstützen.

7. Kommentar von :ohne Name 2440

sind alle Behinderungen gleich?

In den ganzen Veröffentlichungen liest man immer von den körperlichen und geistigen Behinderten. Wo aber bleibt die Unterstützung für die seelisch Behinderten? Dort passieren jetzt vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Ungeheuerlichkeiten.... Als Mutter eines Aspergerautisten kann ich sagen, bei Ämtern und Behörden passiert keine Inklusion sondern

In den ganzen Veröffentlichungen liest man immer von den körperlichen und geistigen Behinderten. Wo aber bleibt die Unterstützung für die seelisch Behinderten? Dort passieren jetzt vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Ungeheuerlichkeiten....

Als Mutter eines Aspergerautisten kann ich sagen, bei Ämtern und Behörden passiert keine Inklusion sondern aufgrund von angeblichen Unklarheiten in den Finanzierungen und Zuständigkeiten bei Jugendämtern und Schulämtern, geschieht Exklusion. Es werden Eingliederungshilfen zurückgefahren, damit der Druck der Eltern auf die Politik und Rechtsprechung steigt.

Eltern und seelisch behinderte Kinder werden zu Opfern einer Behördenwillkür, damit die Politik im Interesse der monetären Bedürfnisse der Behörden agiert. Ja, das sind harte Vorwürfe, aber alle belegbar, und nachweisbar. Und seltsamerweise ist für diese Behindertensituation auch keine adäquate Lösung vorgesehen, ausser die Eltern gehen den Rechtsweg, und die Gerichte entscheiden vielleicht im Sinne dieser Behinderten.

Und dann frage ich die Zuständigen: Wo bleibt hier die Inklusion, jetzt im Augenblick??? Was geschieht mit Kindern denen man die dringend benötigte Inklusionshilfe kürzt? Wer hilft ihnen und den damit belasteten Eltern? Wo bleiben die Rechte dieser Behinderten?


A. Göttel

6. Kommentar von :ohne Name 2440

sind alle Behinderungen gleich?

In den ganzen Veröffentlichungen liest man immer von den körperlichen und geistigen Behinderten. Wo aber bleibt die Unterstützung für die seelisch Behinderten? Dort passieren jetzt vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Ungeheuerlichkeiten.... Als Mutter eines Aspergerautisten kann ich sagen, bei Ämtern und Behörden passiert keine Inklusion sondern

In den ganzen Veröffentlichungen liest man immer von den körperlichen und geistigen Behinderten. Wo aber bleibt die Unterstützung für die seelisch Behinderten? Dort passieren jetzt vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Ungeheuerlichkeiten....

Als Mutter eines Aspergerautisten kann ich sagen, bei Ämtern und Behörden passiert keine Inklusion sondern aufgrund von angeblichen Unklarheiten in den Finanzierungen und Zuständigkeiten bei Jugendämtern und Schulämtern, geschieht Exklusion. Es werden Eingliederungshilfen zurückgefahren, damit der Druck der Eltern auf die Politik und Rechtsprechung steigt.

Eltern und seelisch behinderte Kinder werden zu Opfern einer Behördenwillkür, damit die Politik im Interesse der monetären Bedürfnisse der Behörden agiert. Ja, das sind harte Vorwürfe, aber alle belegbar, und nachweisbar. Und seltsamerweise ist für diese Behindertensituation auch keine adäquate Lösung vorgesehen, ausser die Eltern gehen den Rechtsweg, und die Gerichte entscheiden vielleicht im Sinne dieser Behinderten.

Und dann frage ich die Zuständigen: Wo bleibt hier die Inklusion, jetzt im Augenblick??? Was geschieht mit Kindern denen man die dringend benötigte Inklusionshilfe kürzt? Wer hilft ihnen und den damit belasteten Eltern? Wo bleiben die Rechte dieser Behinderten?


A. Göttel

9. Kommentar von :Ohne Name

Gesetzestext

Der §3 versucht, den Begriff "Behinderte" zu definieren. Als Referenz wird dabei der "Typische Zustand" genannt. Liest man dies zusammen mit §1, "Folgen der Behinderung beseitigen", hat man die Fragwürdigkeit der gewählten Formulierungen schön beisammen. Ziele müssen nicht unbedingt erreichbar sein, aber bei Gesetztestexten sollten sie es. Könnte

Der §3 versucht, den Begriff "Behinderte" zu definieren. Als Referenz wird dabei der "Typische Zustand" genannt. Liest man dies zusammen mit §1, "Folgen der Behinderung beseitigen", hat man die Fragwürdigkeit der gewählten Formulierungen schön beisammen. Ziele müssen nicht unbedingt erreichbar sein, aber bei Gesetztestexten sollten sie es. Könnte bei der bekannten und benannten Vielseitigkeit der Behinderungsarten nicht schon eher differenziert werden? Was ist eigentlich bei dem bekannten Schuldenstand der Öffentlichen Hände finanzierbar? Was wird an bestehenden Werten infrage gestellt? Wie viele Gebäude müssen grundlegend geändert werden?
Man sieht es noch deutlicher in §10: Wie wären Vordrucke zur Einkommensteuererklärung in Blindenschrift? Muss man wirklich das Unmögliche verlangen, um das Mögliche zu bewirken?
Behinderte sind in ihrer Lebensgestaltung eingeschränkt; es ist gut, ihnen zu helfen, so weit die Umstände dies zulassen, sollte aber nicht vergessen: wenn alle Bahnsteige erhöht werden, ist dies erleichternd für die Betroffenen, aber es erhöht die Fahrpreise für alle.

11. Kommentar von :Ohne Name

barrierefreiheit

Aus meiner eigenen Arbeit ist mir bekannt, dass die bauliche Barrierefreiheit aufgrund nicht zur Verfügung gestellter Haushaltsmittel scheitert, oder auf die "lange Bank" geschoben wird. Barrierefreiheit darf nicht am Geld scheitern, vielmehr sollten die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Landesverwaltung einschließlich der

Aus meiner eigenen Arbeit ist mir bekannt, dass die bauliche Barrierefreiheit aufgrund nicht zur Verfügung gestellter Haushaltsmittel scheitert, oder auf die "lange Bank" geschoben wird.
Barrierefreiheit darf nicht am Geld scheitern, vielmehr sollten die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Landesverwaltung einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie für Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des
Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts angehalten werden durch eine vernünftige Haushaltsmittelplanung in die Lage versetzt werden auf mittelfristige Sicht Barrierefreiheit zu ermöglichen.

10. Kommentar von :Ohne Name

barrierefreiheit

Aus meiner eigenen Arbeit ist mir bekannt, dass die bauliche Barrierefreiheit aufgrund nicht zur Verfügung gestellter Haushaltsmittel scheitert, oder auf die "lange Bank" geschoben wird. Barrierefreiheit darf nicht am Geld scheitern, vielmehr sollten die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Landesverwaltung einschließlich der

Aus meiner eigenen Arbeit ist mir bekannt, dass die bauliche Barrierefreiheit aufgrund nicht zur Verfügung gestellter Haushaltsmittel scheitert, oder auf die "lange Bank" geschoben wird.
Barrierefreiheit darf nicht am Geld scheitern, vielmehr sollten die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Landesverwaltung einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie für Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des
Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts angehalten werden durch eine vernünftige Haushaltsmittelplanung in die Lage versetzt werden auf mittelfristige Sicht Barrierefreiheit zu ermöglichen.

12. Kommentar von :Ohne Name

§15 ua

Insgesamt ist dieses Gesetz ein bedeutender Fortschritt. Va die Aussagen zur Einklagbarkeit der ÖPNV Barrierefreiheit hat uns gefallen! -Wir vom "Initiativkreis zur Barrierefreiheit im RM-Kreis", dem 10 behinderte und 5 nichtbehinderte Menschen angehören, halten jedoch die Installation eines Behindertenbeauftragten im Landkreis für den

Insgesamt ist dieses Gesetz ein bedeutender Fortschritt. Va die Aussagen zur Einklagbarkeit der ÖPNV Barrierefreiheit hat uns gefallen!

-Wir vom "Initiativkreis zur Barrierefreiheit im RM-Kreis", dem 10 behinderte und 5 nichtbehinderte Menschen angehören, halten jedoch die Installation eines Behindertenbeauftragten im Landkreis für den entscheidenden Durchbruch. Unsere Kritik bezieht sich auf den unklaren "Förderung"sbegriff: Was bedeutet das konkret? Schon der letzte Behindertenbeauftragte des Landes sorgte für Behindertenbeauftragte der Landkreise, die aber meist wirkungslos blieben, weil sie eben nicht ausreichend "gefördert", dh verpflichtend installiert wurden. Unserer tat auch überhaupt nichts, weil er damit völlig überfordert wäre. Wir wissen, dass angesichts der Schulden unseres Lk einer neuen, teuren Position von den Räten nie zugestimmt würde!

-Eine weitere Kritik ist die Auslassung von spez. Hilfevereinen im Gesetz, die von MmgB für MmgB gegründet werden möchten. Wir haben so einen, der mit der juristischen Sprache überhaupt nicht zurecht kam. Ließe sich nicht ein Vertragstext in leichter Sprache formulieren?

-Bei uns in der DS leben die MmgB in Heimen. Die Konversion dieser Heime wird von den Kostenträgern kaum unterstützt, so dass sich die Lebensqualität aufgrund des Spardrucks ständig verschlechtert.
Ich komme daher trotz aller Absichtserklärungen auch Ihrerseits nicht umhin, Prof Wohlfahrt zuzustimmen: "Inklusion" ist ein genial verpacktes Sparprogramm der öffentlichen Hand zulasten von MmgB und der Betreuer und Angehörigen! Denn die 25% schwerbehinderten Menschen, die auf Rundumbetreuung angewiesen sind, können die Heime nicht verlassen. Sie haben auch kaum was von baulichen Verbesserungen,- sie brauchen va Fachpersonal.

-Auch in Ergänzung zu oben: Uns fehlt der "Kulturbegriff" bei Mm schweren geistigen Behinderungen.
Wollen Sie den Zugang zu Kultur für MmgB ausschließen?
Es müsste allerdings erst einmal ein "inkludierender", allgemeingültiger Kulturbegriff formuliert werden. Wenn gilt, dass Kultur (zu lateinisch cultura „Bearbeitung, Pflege, Ackerbau“, von colere „pflegen, verehren, den Acker bestellen“) im weitesten Sinne alles ist , was der Mensch selbst gestaltend hervorbringt, im Unterschied zu der von ihm nicht geschaffenen und nicht veränderten Natur und Kulturleistungen alle formenden Umgestaltungen eines gegebenen Materials, wie in der Technik oder der bildenden Kunst sind , aber auch geistige Gebilde wie etwa Recht, Moral, Religion, Wirtschaft und Wissenschaft, dann würde dies so nicht für schwerst geistig behinderte Menschen gelten.
Das wäre diskriminierend, weil auch der schwerst behinderte Mensch nicht nur von Brot allein lebt. Alles was nicht dem "Satt u. Sauber" dient, muss auch bei schwerst behinderten Menschen als Kultur bezeichnet werden. Mit abnehmendem Hilfebedarf müssen die Prinzipien gelten, die man auch für Kinder unterschiedlicher Altersstufen gelten lässt, ohne natürlich erwachsene MmgB als Kinder zu behandeln.

Kurz zusammengefasst: Das Ernstnehmen des Kulturbegriffs führt zu einem gewaltigen und damit teuren Personalbedarf auf der Unterstützerseite. Damit sind wir am Ende der Debatte über die Beteiligung der Behinderten an einer veränderten Gesetzeslage. Ihre sonst hervorragenden Gesetzesinitiative wird ohne eine Antwort auf obige Frage ein "creaming the poor", denn solche Mehrausgaben wird (mit einer Ausnahme) keine politische Partei unterstützen.

-Ich möchte zudem, dass die Heime ggf angehalten werden, neueste wissenschaftliche Standards der Betreuung, das GBM -Verfahren von Prof. Haisch zur Verbesserung der Lebensqualität, der MmgB zur Anwendung zu bringen!
Wir haben sonst - nicht nur nicht in der DS- sondern nirgends, fachliche und va zeitliche pädagogische Standards in der Betreuung und Betreuungsplanung, die nachprüfbar wären und va mit den Kostenträgern in ihrer Erfüllung verhandel- und einklagbar! Dies wäre auch bzgl Kontrolle der erwünschten Inklusionsbemühungen der Heime eine Chance der öffentlichen Hand!
Die vielen Planungsmanuale der Kommunen sind gut gemeint. Doch durch reine Wunschlisten in den kommunalen Erhebungsbögen, die nicht nachprüfbar sind, verbessert sich nichts!
H. Kolbe, Diakonie Stetten