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Änderung Landespflegestrukturgesetz

Ein Krankenpfleger schiebt in einer Klinik ein Krankenbett über einen Flur. (Foto: © dpa)

Soziales

Änderung Landespflegestrukturgesetz

Die heutigen Anforderungen an eine leistungsfähige, nachhaltige und sozialraumorientierte Pflege- und Unterstützungsinfrastruktur für Menschen, die aufgrund ihres Alters, wegen Krankheit oder Behinderung auf diese angewiesen sind, werden im Landespflegestrukturgesetz abgebildet.

Durch das Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen (Landespflegestrukturgesetz – LPSG) soll das Landespflegegesetz von 1995 novelliert werden. Die heutigen Anforderungen an eine leistungsfähige, nachhaltige und sozialraumorientierte Pflege- und Unterstützungsinfrastruktur für Menschen, die aufgrund ihres Alters, wegen Krankheit oder Behinderung auf diese angewiesen sind, werden im LPSG abgebildet. Die Regelungen zur Förderung von Pflegeheimen sowie die Regelungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pflegeberufen, die Pflege ergänzenden Berufen und Gesundheitsfachberufen bleiben im Landespflegegesetz bestehen. Die Regelungen zur Pflegeheimförderung werden unter anderem derzeit noch vorübergehend für die Abwicklung des Pflegeheimförderprogramms bis zum Ablauf der Zweckbindungsfristen und die Regelungen zu Pflegeberufen noch bis zum Inkrafttreten der Pflegeberufereform 2020 benötigt.

Das Landespflegestrukturgesetz soll sicherstellen, dass sich die Pflege- und Unterstützungsinfrastruktur an den individuellen Situationen der Menschen orientiert und gewährleistet, dass Betroffene mit Pflege- und Unterstützungsbedarf möglichst lange im gewohnten Umfeld ihres Quartiers verbleiben können. Inhaltliche Schwerpunkte des Landespflegestrukturgesetzes sind die Ausrichtung der Pflege- und Unterstützungsinfrastruktur auf den jeweiligen Sozialraum und deren Stärkung und Förderung, die Umsetzung der Modellkommunen Pflege, die Einführung kommunaler Pflegekonferenzen, die stärkere Nutzung assistiver Technologien und der Digitalisierung in der Pflege, sowie die sektorenübergreifende Zusammenarbeit.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 6. September 2018 kommentieren.

Gesetzentwurf zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen (PDF)

Begründung des Gesetzentwurfs zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen (PDF)

Kommentare : zur Änderung des Landespflegestrukturgesetzes

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1. Kommentar von :Ohne Name

Zusammenarbeit aller Beteiligten

Dass die Kommunen hier Strukturen schaffen sollen, ist zunächst eine gute Sache. Doch muss gewährleistet werden, dass alle diejenigen und alle Strukturen die vorhanden sind auch wirklich beteiligt werden. Innerhalb der Kommunen darf es keine Bevorzugung einzelner Leistungserbringer geben, sondern alle diejenigen die Pflegeleistungen bzw.

Dass die Kommunen hier Strukturen schaffen sollen, ist zunächst eine gute Sache. Doch muss gewährleistet werden, dass alle diejenigen und alle Strukturen die vorhanden sind auch wirklich beteiligt werden. Innerhalb der Kommunen darf es keine Bevorzugung einzelner Leistungserbringer geben, sondern alle diejenigen die Pflegeleistungen bzw. Pflegeberatung jetzt schon leisten, müssen eingbezogen werden.

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