Polizei

Online-Kommentierung

Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2016/680 für den polizeilichen Bereich umgesetzt werden. Hierzu werden das Polizeigesetz für Baden-Württemberg und die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes angepasst und ergänzt.

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Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Richtlinie (EU) 2016/680 für den polizeilichen Bereich umgesetzt werden. Hierzu werden das Polizeigesetz für Baden-Württemberg und die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes an die Anforderungen der Richtlinie angepasst und um die erforderlichen Neuregelungen ergänzt.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Folgendes vor: Notwendige Vorschriften sollen geschaffen werden, um die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates für die Polizei in Baden-Württemberg umzusetzen.

Das Polizeigesetz soll an die Vorgaben der Entscheidungen des Bundesverfassungs­gerichts vom 20. April 2016 zum Bundeskriminalamtgesetz sowie vom 18. Dezember 2018 zum Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme angepasst werden.

Durch die Schaffung neuer oder ausdrücklicher polizeilicher Rechtsgrundlagen sollen Gefahren, etwa des internationalen Terrorismus oder im Bereich der häuslichen oder sexuellen Gewalt, noch wirksamer entgegengetreten werden können.

Es handelt sich um polizeilicher Rechtsgrundlagen

  • zur Personenfeststellung sowie zur Durchsuchung von Personen und Sachen bei Großveranstaltungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen,
  • zum Einsatz der Bodycam auch in Wohnungen sowie Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen,
  • über Gefährderansprachen und -anschreiben und Gefährdetenansprachen,
  • zur Speicherung von Notrufen sowie weiterer Anrufe auf bestimmte Telefonnummern,
  • für den polizeilichen Datenabgleich zum Zweck der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit öffentlichen Liegenschaften und
  • um Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bei gefahrgeneigten Vollstreckungsmaßnahmen zu ermöglichen, vorab Informationen über die Schuldnerin oder den Schuldner bei der zuständigen Polizeidienststelle einzuholen.

Kommentare

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. April 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare.

31. Kommentar von :Ohne Name

Dagegen!

Es soll lieber Fehlverhalten der Polizei bestraft werden als auch noch dieses zu unterstützen! 100% dagegen!

32. Kommentar von :Ohne Name

Anpassung?

An was denn bitte? An Repression und Freiheitsentzug? Eine Gesetzesänderung, die während einer Krise und der Einschränkung von Versammlungsrechten durchgedrückt werden muss kann keine gute sein! Wir wollen keine intelligente Video- und digitale Überwachung! Keine BodyCams in unseren Wohnungen und Geschäftsräumen. Keine Undendlichkeitshaft für […]

An was denn bitte? An Repression und Freiheitsentzug? Eine Gesetzesänderung, die während einer Krise und der Einschränkung von Versammlungsrechten durchgedrückt werden muss kann keine gute sein! Wir wollen keine intelligente Video- und digitale Überwachung! Keine BodyCams in unseren Wohnungen und Geschäftsräumen. Keine Undendlichkeitshaft für unschuldige Menschen! Wir wollen echte Freiheit und unabhängige Kontrollen der Polizei zur Aufklärung von Polizeigewalt.

 

Freiheit stirbt mit Sicherheit.

33. Kommentar von :Ohne Name

Freiheit ist ein Grundrecht

Ich will nicht, dass die Polizei und staatliche Behörden wissen, dass ich nichts zu verbergen habe.

Ich bin dagegen, der Polizei mehr und mehr Rechte zu geben.

34. Kommentar von :Ohne Name

Das neue Polizeigesetz ist gefährlich!

Mit diesem Polizeigesetz wird eine Institution gestärkt, die rassistisch aufgebaut ist. Racial Profiling passiert wahrscheinlich jeden Tag, jede Stunde, z.B. in Baden-Württemberg. Anstelle von mehr Rechten für die Polizei muss diese zutiefst ungerechte, diskriminierende Praxis und die gesamten rassistischen Strukturen in der Polizei aufgearbeitet, […]

Mit diesem Polizeigesetz wird eine Institution gestärkt, die rassistisch aufgebaut ist. Racial Profiling passiert wahrscheinlich jeden Tag, jede Stunde, z.B. in Baden-Württemberg. Anstelle von mehr Rechten für die Polizei muss diese zutiefst ungerechte, diskriminierende Praxis und die gesamten rassistischen Strukturen in der Polizei aufgearbeitet, umgebaut und abgeschafft werden.

 

Ungefähr monatlich erscheinen Berichte, die enge Verbindungen von Polizeibeamt_innen und Soldat_innen zu rechten und rechtsterroristischen Gruppierungen und Netzwerken aufdecken. Diese Verbindungen und die polizeiinternen Strukturen, die dies befördern, müssen aufgearbeitet und verändert werden.

 

Es gibt kaum eine Möglichkeit, sich gegen unrechtmäßiges Verhalten von Polizist_innen (im Nachhinein) zu wehren, ohne mir einer Gegenklage rechnen zu müssen. Polizist_innen wird vor Gericht grundsätzlich mehr geglaubt, als denjenigen, die es nicht sind. Das ist doch schlimm!

 

Von der Polizei geht ständig diskriminierendes Verhalten aus. Eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, nach der Polizist_innen noch mehr Raum gegeben wird, rein nach ihrer eigenen Meinung und Gefühlslage zu handeln (z.B. wenn sie etwas machen dürfen, sobald sie denken, es sei "Gefahr im Verzug"), ist fahrlässig und bedeutet Willkür.

 

Was passiert denn, wenn die Landesregierung (noch) autoritärer wird? Das muss bei Polizeigesetzen doch mitgedacht werden!

 

Hallo Landesregierung, bitte nehmen Sie diese Gesetzesänderung zurück und kümmern sie sich um die bestehenden Misstände in der Polizei, wie u.a. Rassismus, Sexismus und Transdiskriminierung.

35. Kommentar von :Ohne Name

Tun Sie es nicht!

Dieses neue Polizeigesetz schüchtert Menschen ein und hält sie davon ab, an Demonstrationen teilzunehmen. Es schränkt unsere Demonstrationsfreiheit ein. Dabei ist Demonstrationsfreiheit doch ein Grundstein einer funktionierenden Demokratie. Ich bin in tiefer Sorge darüber. Ein solches Gesetz darf nicht verabschiedet werden. Heidenei!   Mit […]

Dieses neue Polizeigesetz schüchtert Menschen ein und hält sie davon ab, an Demonstrationen teilzunehmen. Es schränkt unsere Demonstrationsfreiheit ein. Dabei ist Demonstrationsfreiheit doch ein Grundstein einer funktionierenden Demokratie.

Ich bin in tiefer Sorge darüber.

Ein solches Gesetz darf nicht verabschiedet werden. Heidenei!

 

Mit freundlichen Grüßen

Caro

36. Kommentar von :Ohne Name

Dagegen

Ich bin gegen das oben genannte Schriftstück und ihrem Inhalt.

37. Kommentar von :Ohne Name

Unabhängige Ermittlungsstelle anstatt Fehlverhalten legitimieren

Liebe Landesregierung.   Jetzt mal ehrlich. Viele Polizeimaßnahmen werden mindestens in einer Grauzone, wenn nicht im illegalen Bereich durchgeführt. Zum Beispiel werden Betroffenen von polizeilichen Maßnahmen regelmäßig Auskünfte verweigert, die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt oder ähnliches. Denn wie gesetzlich festgehalten ist, hat die […]

Liebe Landesregierung.

 

Jetzt mal ehrlich. Viele Polizeimaßnahmen werden mindestens in einer Grauzone, wenn nicht im illegalen Bereich durchgeführt. Zum Beispiel werden Betroffenen von polizeilichen Maßnahmen regelmäßig Auskünfte verweigert, die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt oder ähnliches. Denn wie gesetzlich festgehalten ist, hat die Polizei bei der Wahl der Art einer Maßnahme diejenige zu wählen, die die Rechte der betroffenen Person voraussichtlich am wenigsten beschneidet.

 

Erfahrungsgemäß sind aber vor allem junge PolizistInnen dabei etwas übereifrig ihre Lernerfolge der Polizeischule in der Praxis auszuprobieren. Und das ist sehr diplomatisch ausgedrückt.

 

Bei den Polizeigesetz-Erneuerungen in den letzten drei Jahren, lässt sich der Eindruck gewinnen, dass es einfach nur darum geht die BeamtInnen mit möglichst weitreichenden und umfassenden Rechten auszustatten. Schon 2017 wurde das damals neue Gestzt als "an die Grenzen des verfassungsmäßig Möglichen" gehend bezeichnet. Und das auch noch vom Herrn Ministerpräsidenten persönlich.

Und damals war eigentlich eine Evaluation eingeplant ob man bei der damiligen Version bleiben wolle.

 

Und statt einer Evaluation gibt es jetzt ein noch weitreichenderes Polizeigesetz?

 

Liebe Landesregierug, mal eine Gegenfrage: Wie wäre es mit der Einrichtung einer unabhängigen, von der Polizei und Staatsanwaltschaft losgelösten, Ermittlungsstelle, die bei vermutetem Fehlverhalten von PolizistInnen angerufen werden kann?

Nicht einmal 1% der Anklagen gegen PolizistInnen führen zu einem Gerichtsurteil. Und die Dunkelziffer von Betroffen von unrechtmäßigen oder überzogenen Polizeimaßnahmen ist ein Vielfaches höher als die zur Anklage gebrachten Fälle.

Selbst internationale NGOs wie beispielsweise Amnesty International empfehlen Deutschland regelmäßig die Einrichtung einer solchen unabhängigen Ermittlungsstelle.

 

Deshalb der Vorschlag: Liebe Landesregierung, denkt doch bitte mal darüber nach ob die Einrichtung einer solchen Ermittlungsstelle nicht vielleicht eine höhere Priorität hat als eine weitere Übervorteilung von PolizeibeamtInnen. Zumindest wenn Gesetze zum Schutz der Bürgerrechte dienen sollen.

38. Kommentar von :Ohne Name

Anpassung Polizeigesetz

Woran soll das Polizeigesetz denn angepasst werden? und warum? Weshalb gibt es immer wieder dehnbare Begriffe wie z.B. Gefährder? Wo beginnt eine Großveranstaltung und wann hat sie Gefährdungspotential? Soll das alles der/die Polizist/in selbst entscheiden? Da wird mir Angst und Bange...noch gar nicht lange her, da habe ich berichten hören von […]

Woran soll das Polizeigesetz denn angepasst werden? und warum?

Weshalb gibt es immer wieder dehnbare Begriffe wie z.B. Gefährder?

Wo beginnt eine Großveranstaltung und wann hat sie Gefährdungspotential? Soll das alles der/die Polizist/in selbst entscheiden?

Da wird mir Angst und Bange...noch gar nicht lange her, da habe ich berichten hören

von einem Polizeieinsatz von 70 Beamten in voller Montur wegen ein jungen Frau !, die gewalttätig geworden sein soll!! Wenn auch nur die Hälfte der Geschichte gestimmt hat ( das Recht auf einen Anwalt wurde verweigert, einer wurde auf dem Boden gewaltsam gefesselt und bedroht , es wurde kein Durchsuchungsbefehl vorgelegt)dann ist das jetzt schon erschreckend für mich. Bisher bin ich noch froh in einem demokratischen Land zu leben, ausgestattet mit Grundrechten.

 

Wo bleibt die öffentliche Diskussion und die Berichterstattung über eine so wichtige Sache, wie wach muß man eigentlich sein in diesem Staat?

Wurde nicht neulich die Anwältin, welche die Einschränkung des Versammlungsrechtes kritisiert hat, mal eben in die Psychiatrie verfrachtet?.... das ist nicht in Ordnung...nicht noch mehr

Freiheit für Willkür bitte.

39. Kommentar von :Ohne Name

Zur Anpassung des Polizeigesetztes

Ich habe große Bedenken, dass wir uns auf dem Wege zur totalen Willkür und Überwachung befinden. Die Begriffe bezüglich der Möglichkeiten, wann und in welchem Umfang jemand überwacht, kontrolliert und letztlich beschuldigt werden kann, sind vollkommen undefiniert. Es ist am Ende der Einschätzung der Polizei überlassen, wie sie die Rechte der Bürger […]

Ich habe große Bedenken, dass wir uns auf dem Wege zur totalen Willkür und Überwachung befinden. Die Begriffe bezüglich der Möglichkeiten, wann und in welchem Umfang jemand überwacht, kontrolliert und letztlich beschuldigt werden kann, sind vollkommen undefiniert. Es ist am Ende der Einschätzung der Polizei überlassen, wie sie die Rechte der Bürger wahren möchte. Dazu darf keine Polizeibehörde befugt werden, sonst sind wir irgendwann in ständiger Angst, uns verdächtig zu machen. Das ist das Aus unserer Demokratischen Verfassung und unseres Rechtsstaates!! Stoppt das Vorhaben und schützt unsere Freiheit!

40. Kommentar von :Deliberation_MA

Nachfrage

7 Anmerkungen a) Was ist ein "besonderes Gefährdungsrisiko" und wie lange sollen die personenbezogenen Daten, die bei Großveranstaltungen erhoben werden, gespeichert werden? Wer löscht sie? Wer hat Zugriff darauf? b) Wann wird die Bodycam eingesetzt? Etwas auch bei Schulverweigerern? Wer speichert die Daten wie lange? Wer hat Zugriff darauf? Wer […]

7 Anmerkungen

a) Was ist ein "besonderes Gefährdungsrisiko" und wie lange sollen die personenbezogenen Daten, die bei Großveranstaltungen erhoben werden, gespeichert werden? Wer löscht sie? Wer hat Zugriff darauf?

b) Wann wird die Bodycam eingesetzt? Etwas auch bei Schulverweigerern? Wer speichert die Daten wie lange? Wer hat Zugriff darauf? Wer löscht sie?

c) Ist es vorgesehen, die Daten der Bodycam im begründeten Einzelfall gegen gewalttätige Polizistinnen und Polizisten vor Gericht zu verwenden?

d) Ist der Einsatz der Bodycam genau definiert? Wird sie nur nachts bei Fahrzeugkontrollen oder grundsätzlich in jeder Privatwohnung eingesetzt?

e) Ist die Polizeigewerkschaft in der Abmachung darüber involviert, wann die Kamera aktiviert werden soll, ist es ausgeschlossen, dass damit die Arbeit von Beamtinnen und Beamten insgesamt überwacht wird?

f) wie lange werden die Notrufe und "andere Anrufe" gespeichert. Wer löscht die Daten?

g) Um Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zu schützen besteht die Möglichkeit das Waffenrecht zu ändern. Privatpersonen sollten keine Waffen daheim aufbewahren dürfen, nur im Schützenverein sollten Schußwaffen aufbewahrt werden.