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Anpassung des Polizeigesetzes

In Westen gekleidete Polizisten stehen in Reutlingen. (Bild: picture alliance/Silas Stein/dpa)

Polizei

Anpassung des Polizei­gesetzes und weiterer polizeirechtlicher Vorschriften

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Richtlinie (EU) 2016/680 für den polizeilichen Bereich umgesetzt werden. Hierzu werden das Polizeigesetz für Baden-Württemberg und die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes an die Anforderungen der Richtlinie angepasst und um die erforderlichen Neuregelungen ergänzt.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Folgendes vor: Notwendige Vorschriften sollen geschaffen werden, um die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates für die Polizei in Baden-Württemberg umzusetzen.

Das Polizeigesetz soll an die Vorgaben der Entscheidungen des Bundesverfassungs­gerichts vom 20. April 2016 zum Bundeskriminalamtgesetz sowie vom 18. Dezember 2018 zum Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme angepasst werden.

Durch die Schaffung neuer oder ausdrücklicher polizeilicher Rechtsgrundlagen sollen Gefahren, etwa des internationalen Terrorismus oder im Bereich der häuslichen oder sexuellen Gewalt, noch wirksamer entgegengetreten werden können.

Es handelt sich um polizeilicher Rechtsgrundlagen

  • zur Personenfeststellung sowie zur Durchsuchung von Personen und Sachen bei Großveranstaltungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen,
  • zum Einsatz der Bodycam auch in Wohnungen sowie Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen,
  • über Gefährderansprachen und -anschreiben und Gefährdetenansprachen,
  • zur Speicherung von Notrufen sowie weiterer Anrufe auf bestimmte Telefonnummern,
  • für den polizeilichen Datenabgleich zum Zweck der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit öffentlichen Liegenschaften und
  • um Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bei gefahrgeneigten Vollstreckungsmaßnahmen zu ermöglichen, vorab Informationen über die Schuldnerin oder den Schuldner bei der zuständigen Polizeidienststelle einzuholen.

Kommentare : zur Anpassung des Polizeigesetzes

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare.

25. Kommentar von :ohne Name 5894

Verschärfung unnötig, Grundrechte stärken

Wie die Änderung angekündigt wird, ist schon bezeichnend.

Am 17.04.2020, also drei(!) Tage vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme, wird das erste Mal per Newsletter darauf hingewiesen.

Das zeigt, dass keine Beteiligung gewünscht ist.

Zudem muss ich den anderen Kommentaren zustimmen, dass es ein Unding ist, während einer Pandemielage, zu

Wie die Änderung angekündigt wird, ist schon bezeichnend.
Am 17.04.2020, also drei(!) Tage vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme, wird das erste Mal per Newsletter darauf hingewiesen.
Das zeigt, dass keine Beteiligung gewünscht ist.
Zudem muss ich den anderen Kommentaren zustimmen, dass es ein Unding ist, während einer Pandemielage, zu versuchen die Freiheitsrechte still und heimlich weiter einzuschränken.


Inhaltlich komme ich mir als Bürger nicht ernst genommen vor.

Personenkontrollen bei Großveranstaltungen:
Die angedachten Personenkontrollen bei Großveranstaltungen greifen tief in die Privatsphäre ein und sind nur aus unterdrückenden Regimen wie z. B. der DDR und Nordkorea bekannt.

Als Begründung werden Ereignisse genannt, die bis zu fünf Jahre in der Vergangenheit liegen und/oder durch Personenkontrollen nicht zu verhindern gewesen wären.
Der Anschlag auf das Bataclan-Theater wurde von Terroristen mit vollautomatischen Schusswaffen und Handgranaten durchgeführt. Letztere wurden in die Menschenmenge geworfen. Eine Personenkontrolle hätte hier nichts genützt, die eingesetzten Beamten wären ebenso Opfer der Terroristen geworden.

Die Anschläge in Nizza und auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016 wurden mit LKWs durchgeführt. Es sollte wohl jedem offensichtlich sein, dass niemand einen LKW in seiner Tasche mit sich führt.

Darüber hinaus wird eine allgemeine Behauptung angeführt, dass Großveranstaltungen zu mehr Straftaten führen würden. Dabei wird aber noch nicht einmal aufgeführt, welche Straftaten vermehrt vorkommen. Beleidigungen, Betrug und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung lassen sich nicht mit Personenkontrollen verhindern, da es nicht auf das Mitführen von Gegenständen zur Tatbegehung ankommt.

Ebenso absurd ist es, davon zu sprechen, dass "potentielle Straftäter aus ihrer Anonymität" geholt werden sollen. Potenzieller Straftäter kann jede lebende Person sein, das Merkmal hat keinerlei Abgrenzungsschärfe.
Bereits heute bietet das Polizeirecht die Möglichkeit, Personen zu kontrollieren, welche eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.

Der "Blick in die Tasche" oder der Griff an die Körper der Bürger schafft keine Sicherheit sondern nur Unfreiheit.

Gefährderansprache:
Das Konzept der Gefährderansprache ist schon in sich so unlogisch, dass es gesetzlich untersagt werden muss.
Wenn die Polizei der Meinung ist, eine Person werde zukünftig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, so kann sie natürlich dieser Meinung sein.
Das ändert aber nichts daran, dass diese Person nichts getan hat.
Reine Gedankenspiele oder rechtlich zulässige Meinungsäußerungen sind keine Gefahr.
Eine Ansprache durch die Polizei stellt hier lediglich eine Einschüchterung dar, die dazu geeignet ist, dass die Person aus Furcht vor Repressionen ihre Grundrechte nicht mehr wahrnimmt und beispielsweise Versammlungen fernbleibt.
Und wenn man als Gedankenspiel sich einen Terroristen vorstellt, der sein Leben opfern möchte um andere Menschen zu töten: Lässt dieser sich von einem Schreiben oder einer Ansprache davon abhalten? Ganz sicher nicht. Dafür wird er seine Aktivitäten weiter verschleiern oder auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

Einsatz von Bodycams außerhalb der Öffentlichkeit:
Der Einsatz von Bodycams ist generell nirgendwo eine sinnvoll Idee.
Die Verfügbarkeit von Kameraufnahmen aus der Polizeiperspektive führt zu einer verzerrten Wahrnehmung der Ereignisse durch die Gerichte:
https://www.nytimes.com/2019/08/08/opinion/bodycams-privacy.html

Die Verwendung von Bodycams gehört gesetzlich verboten. Neben dem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen zeigt sich in der Praxis, dass die Behörden nicht einmal über das technische Fachwissen zur sicheren Verwahrung der Aufnahmen verfügen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundespolizei-speichert-https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bodycam-Aufnahmen-bei-Amazon-Datenschutzbeauftragter-kritisiert-Bundespolizei-4347640.html

Automatische Kennzeichenlesesysteme:
Die verschiedenen Verfassungsgerichte haben zurecht geurteilt, dass der Einsatz fast ausschließlich verfassungswidrig ist.
Diese technische Möglichkeit gehört verboten. Sie dient alleine einer flächendeckenden Überwachung der Bevölkerung.

Durchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen:
Es ist unklar, warum es überhaupt zulässig sein sollte, dass der Zugang zu öffentlichen Liegenschaften, Festivals, Sportbegegnungen und sonstigen Großveranstaltungen von einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei abhängig sein sollte.
Öffentliche Liegenschaften sind, wie der Name schon sagt, im öffentlichen Besitz und damit der Öffentlichkeit ohne Zugangsbeschränkungen zugänglich zu machen. Ein Ministerium, der Landtag oder Behördengebäude müssen von jedem ohne Kontrolle betreten werden dürfen. Das gleiche gilt für Veranstaltungen, die durch die öffentliche Hand durchgeführt werden.
Bei Veranstaltungen, die durch private Veranstalter durchgeführt werden, obliegt das Hausrecht und damit die Entscheidung über den Zugang den Veranstaltern. Eine Einmischung durch die Polizei greift unverhältnismäßig in die Grundrechte des Veranstalters ein.


Abfragen durch Gerichtsvollzieher:
Die Abfragen führen nur zu einem erhöhten Datenaustausch mit dem Gefahr der Verletzung der Vertraulichkeit der Daten.
Eine Erhöhung der Sicherheit der Gerichtsvollzieher ist dadurch nicht gegeben. Im Zweifelsfalls wird diese sogar verringert. Wenn beispielsweise die Anfrage nach Waffenbesitz bei der Polizei negativ beantwortet wird, würden die Gerichtsvollzieher eher weniger vorsichtig sein. Besitzt der Schuldner nun illegale Waffen, wäre diese mental nicht darauf vorbereitet und stärker gefährdet.

Wenn Sie die Sicherheit erhöhen wollen, führen Sie die folgenden Änderungen durch:
* Abschaffung anlassloser Personenkontrollen
* Eindeutige Kennzeichnung von Polizeibeamten (beispielsweise mit eindeutigen Nummern), auch in geschlossenen Einheiten und Spezialeinheiten
* Gesetzesinitiativen auf Bundesebene zur Verschärfung des Waffenrechts: Waffen sollen ohne Bedürfnis, aber mit Zuverlässigkeitsprüfung erworben werden dürfen und überall in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Auch in öffentlichen Liegenschaften wie Ministerien, dem Landtag und Behördengebäuden.

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

die Frist zur Stellungnahme endet am 22. April 2020, sodass Sie mit dem Erhalt des Beteiligungsportal-Newsletters vom 17. April 2020 noch fünf Tage Zeit hatten beziehungsweise haben, um einen Kommentar zu dem Gesetzentwurf abzugeben.

Im Übrigen wurde auf diesen Kommentierungsprozess nicht erst im

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

die Frist zur Stellungnahme endet am 22. April 2020, sodass Sie mit dem Erhalt des Beteiligungsportal-Newsletters vom 17. April 2020 noch fünf Tage Zeit hatten beziehungsweise haben, um einen Kommentar zu dem Gesetzentwurf abzugeben.

Im Übrigen wurde auf diesen Kommentierungsprozess nicht erst im Newsletter vom 17. April 2020 hingewiesen, sondern bereits im vorherigen Newsletter vom 20. März 2020.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

24. Kommentar von :ohne Name 9061

Demokratie umgehen?

Neue Polizeigesetze in Baden Württemberg – am liebsten still und heimlich. Es ist absurd, dass die Umsetzung neuer Polizeigesetze in Baden-Württemberg nur im Verdeckten geschieht: 2017 das letzte Mal, und so wie es sich gerade abzeichnet 2020 erneut. Der grün-schwarzen Landesregierung ist hier bewusste Intransparenz zu unterstellen:

Neue Polizeigesetze in Baden Württemberg – am liebsten still und heimlich.


Es ist absurd, dass die Umsetzung neuer Polizeigesetze in Baden-Württemberg nur im Verdeckten geschieht: 2017 das letzte Mal, und so wie es sich gerade abzeichnet 2020 erneut. Der grün-schwarzen Landesregierung ist hier bewusste Intransparenz zu unterstellen: Informationsseiten wurden ohne Hinweise auf vergangene Inhalte einfach abgeändert und auch wesentliche inhaltliche Änderungen nicht begründet. Eine solche Handlungsweise spricht in einer Zeit, in der die Corona-Krise die mediale Berichterstattung beherrscht, nicht für den Wunsch dieser Regierung, eine kritische Bürger*innenbeteiligung anzuregen. Böse Zungen könnten behaupten, dass die Krise als Mittel zum Zweck genutzt wird – spontan neue Inhalte einzubringen, denen vor einigen Monaten sehr kritisch öffentlich widersprochen wurde, würde jedenfalls dafür sprechen. Wir erinnern uns an W. Kretschmanns Worte zur Verschärfung des Polizeigesetzes 2017: „Wir gehen an die Grenze des verfassungsmäßig Machbaren”.[24] Spätestens mit der aktuellen Verschärfung könnte diese Grenze überschritten werden. Dass nun aufgrund der Corona-Krise Proteste praktisch nicht möglich sind, dürfte der Landesregierung dabei gut in die Karten spielen.

https://freiheitsfoo.de/2020/04/17/corona-rise-of-the-police-bawue-polizeigesetzreform/

23. Kommentar von :ohne Name 9059

Nicht in diesen Zeiten

Ich halte es für eine schlechte Idee ein solches Gesetz in Zeiten, in denen sich die öffentliche Berichterstattung auf ein Thema reduziert und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt ist, durchdrücken zu wollen. Dadurch wird eine öffentliche Debatte verhindert und die Bürger können nur sehr eingeschränkt gegen dieses Gesetz protestieren. Da die

Ich halte es für eine schlechte Idee ein solches Gesetz in Zeiten, in denen sich die öffentliche Berichterstattung auf ein Thema reduziert und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt ist, durchdrücken zu wollen. Dadurch wird eine öffentliche Debatte verhindert und die Bürger können nur sehr eingeschränkt gegen dieses Gesetz protestieren.

Da die Änderung des Polizeigesetzes alles andere als dringen ist, sollte das Gesetz erst nach dem Ende der derzeitigen Krise in den Landtag eingebracht werden.

22. Kommentar von :ohne Name 9057

Das Spiel mit der Angst

Herr Strobel hatte Anfang des Jahres schon verkündet, dass er nur auf die nächste "Krise" wartet, um seine nächsten Überwachungsphantasien umsetzen zu können. Es scheint soweit zu sein.
Klammheimlich. Und die Grünen machen mit. ebenfalls klammheimlich.
Schämen sie sich!
Treten sie zurück!

21. Kommentar von :ohne Name 9051

Zu viel Macht!

Die Polizei hat zu viel rechte! Die rechte der Bürger werden immer mehr eingeschränkt und falsche Amtshandlungen von Polizisten wird nicht nachgegangen. Das passt nicht zusammen! Daher gegen das neue Polizeigesetz!

20. Kommentar von :ohne Name 9048

Polizeistaat, nein! Danke!

In Zeiten, in denen Demonstrationen unter dem Deckmantel "Corona" verboten werden, auch wenn es Ein-Personen-Mahnwachen sind, die AFD schwärmt wie viele ihrer Mitglieder bei Bund und Polizei zu finden sind, NSU2.0, Hannibal Komplex, Nordkreuz und rechte Terrorzellen ausgehoben werden, in denen verschiedenste Beamte involviert sind, Rechte als

In Zeiten, in denen Demonstrationen unter dem Deckmantel "Corona" verboten werden, auch wenn es Ein-Personen-Mahnwachen sind, die AFD schwärmt wie viele ihrer Mitglieder bei Bund und Polizei zu finden sind, NSU2.0, Hannibal Komplex, Nordkreuz und rechte Terrorzellen ausgehoben werden, in denen verschiedenste Beamte involviert sind, Rechte als verwirrte Einzeltäter dargestellt werden und das Vertrauen der Bevölkerung gegenüber dem Polizeiapparat gleich null geht, ist die Verschärfung des Polizei - Gesetztes sowie die Einführung des Bußgeldkatalog der Polizei ein ganz falscher Weg.
Nicht mehr Kontrollen gegenüber der Bevölkerung muss es geben, sondern sehr dringend viel mehr Kontrollen innerhalb der Polizei.
Es braucht polizeiunabhängige Instanzen, die Fälle von Machtmissbrauch im Amt, (Dessau etc.) und gewalttätige Demonstrationseinsätze sowie allgemein unverhältnismäßige Einsätze und Gewalttaten der Polizei untersucht.
Die Kennzeichnung aller Polizisten und die Untersuchung von gewaltausübenden Polizisten muss unbedingt möglich sein. Der Einsatz von Bodycams ist zu unterlassen. Immer wenn es um Gewalt vonseiten der Polizei geht, sind diese plötzlich nicht eingeschalten gewesen.
Jegliche öffentliche Kritik an Einsätzen und die Reaktionen der Polizei darauf sowie die Untätigkeit der Polizei auf ihre eigenen Leute zu reagieren, zeigt, dass die Polizei schon längst nicht mehr demokratische Rechte durchsetzten will und zum Schutze der Bevölkerung da ist, sondern eben genau das Gegenteil eintritt und sie versucht immer mehr Macht zu bekommen und auszuüben.
Ich sage NEIN!!! zum Leben in einem Polizeistaat.

19. Kommentar von :ohne Name 9047

DPolGBW

Um Bürger zu schützen bedarf es nicht mehr Kontrolle, sondern Aufklärung und Bildung.
Freiheit stirbt mit Sicherheit.

18. Kommentar von :ohne Name 9043

Ausnutzen der Corona-Krise zur heimlichen Verschärfung des Entwurfs?!

Wie ******* ist das denn bitte?? Schön wenn die meisten nichts mitbekommen und die Medien damit beschäftigt sind über anderes zu berichten, da sehen Sie den Moment gekommen, endlich mal die Verschärfung des Polizeigesetzes durchzuboxen und dabei noch heimlich ein paar grundlegende Änderungen gegenüber des letzten Entwurfs zu verstecken.. Wird

Wie ******* ist das denn bitte?? Schön wenn die meisten nichts mitbekommen und die Medien damit beschäftigt sind über anderes zu berichten, da sehen Sie den Moment gekommen, endlich mal die Verschärfung des Polizeigesetzes durchzuboxen und dabei noch heimlich ein paar grundlegende Änderungen gegenüber des letzten Entwurfs zu verstecken.. Wird schon keiner mitbekommen oder?? Da ändert sich der besondere Schutz von Versammlungs- und Demonstrationsteilnehmer auf einmal geändert zur Möglichkeit einer anlasslosen Kontrolle aller Menschen die sich irgendwo in der Nähe oder vermeintlich auf dem Weg zu einer Versammlung befinden! Hallo Polizeistaat.. Irgendwo wird sich ja immer eine Versammlung finden, die man als Anlass für eine Kontrolle von jeder beliebigen Person an jedem beliebigen Ort finden lässt..

Ich fordere Sie nachdrücklich auf, diese Verschärfung zu verwerfen!! Oder haben Sie vergessen, was in diesem Land vor knapp einem Jahrhundert geschehen ist??

17. Kommentar von :ohne Name 9039

Keine Anpassung des Polizeigesetzes

Sehr geehrte Gesetzmachende es ist nicht demokratisch, Gesetze anzupassen, wie es beliebt, ohne die Bürger*innen darüber ausreichend in Kenntnis zu setzen und deren Grundrechte in einem Maße zu beschneiden, dass es bedrohlich erinnert an vergangene Zeiten Sei es das 3. Reich oder die DDR Überwachung und zu viel Staatsmacht führen zu Missbrauch

Sehr geehrte Gesetzmachende
es ist nicht demokratisch, Gesetze anzupassen, wie es beliebt, ohne die Bürger*innen darüber ausreichend in Kenntnis zu setzen und deren Grundrechte in einem Maße zu beschneiden, dass es bedrohlich erinnert an vergangene Zeiten
Sei es das 3. Reich oder die DDR
Überwachung und zu viel Staatsmacht führen zu Missbrauch und Autokratien, wenn nicht sogar zu Diktaturen
Ich möchte in einer echten DEMOKRATIE leben und fordere Sie deshalb auf, keine weiteren 'Anpassungen' zu veranlassen.
Schlimm genug, dass es das Gesetz überhaupt gibt.
Es hat nichts in einer Demokratie und in einem 'Rechtsstaat' verloren.

16. Kommentar von :ohne Name 9038

Wo sind die demokratische Kontrolle und die Transparenz?

In diesen Zeiten das Polizeigesetz zu verschärfen ist unverantwortlich und illegitim. Gerade können Bürger*innen nicht demonstrieren, und haben mit vielen weitere Probleme zu kämpfen, um sich an den Gesetzesänderungen zu beteiligen. Auch in den Medien finden leider keine andere Themen als Corona Anschluss. Es ist also tiefst undemokratisch, diese

In diesen Zeiten das Polizeigesetz zu verschärfen ist unverantwortlich und illegitim. Gerade können Bürger*innen nicht demonstrieren, und haben mit vielen weitere Probleme zu kämpfen, um sich an den Gesetzesänderungen zu beteiligen. Auch in den Medien finden leider keine andere Themen als Corona Anschluss. Es ist also tiefst undemokratisch, diese Krisenzeit auszunutzen, um durch Gesetzesverschärfungen weitere Grundrechte zu gefährden.