In welchem Umfang eine Unterstützung der Kommunen im Land bei der Durchführung von Beteiligungsverfahren notwendig ist, ergibt sich auch aus einer Erhebung der Universität Stuttgart. Diese hat im Auftrag des Staatsministeriums alle Verfahren der dialogischen Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg erfasst. Aus den erhobenen Daten lässt sich der konkrete Unterstützungsbedarf gerade für die Kommunen direkt ableiten. Demnach haben rund 70 Prozent der 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg mindestens schon eine informelle Bürgerbeteiligung durchgeführt. Mit zunehmender Gemeindegröße steigt diese Zahl an. Die Erhebung zeigt zudem auf, dass sich die allgemeine Entwicklung hin zu mehr informeller Bürgerbeteiligung vor allem in größeren Kommunen vollzieht. In kleineren Kommunen fehlt es dafür in der Regel an personellen wie finanziellen Ressourcen und auch an notwendigem Know-how. An diesem Punkt setzt die zentrale Servicestelle an, die im Zuge der Evaluation der Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF) auch vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer empfohlen wurde.
Das neue Kompetenzzentrum fungiert dabei unter der Dachmarke „Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg (SBBW)“. Sie umfasst die zentrale Vergabestelle und die Beratungseinheit.
Zentrale Vergabestelle
Vergabeverfahren sind sehr aufwändig und benötigen einen zeitlichen Vorlauf, um etwa einen Moderator und Organisator zu finden. Bürgerbeteiligung soll aber oft ohne Zeitverzug beginnen. Eine zentrale Vergabestelle kann diese Aufgabe schneller und effizienter übernehmen. Sie führt den Beschaffungsbedarf zusammen, um so Größenvorteile zu erzielen und Transaktionskosten zu verringern. Ziel ist es, durch verschiedene regionale und fachliche Lose mehrjährige Rahmenverträge abzuschließen. Auf diesem Weg wird ein Pool an unterschiedlich qualifizierten Dienstleistern geschaffen, die schnell verfügbar sind und je nach Aufgabenstellung fachlich passende Expertise und Erfahrung haben. Haupttätigkeit einer zentralen Vergabestelle muss die Durchführung von Vergabeverfahren sein. Deshalb darf sie Vorhabenträger nicht bei der Wahl der Methoden und Formate einer Bürgerbeteiligung beraten und auch keine Beteiligungsverfahren konzipieren. Daher bedarf es einer zusätzlichen Einheit.
Beratungseinheit
Die Beratungseinheit wird als Dienstleister tätig und berät die Vorhabenträger bei der Konzeption von Bürgerbeteiligungsverfahren. Das gilt insbesondere auch bei der Auswahl des passenden Dienstleisters aus den Rahmenverträgen. Der ausgewählte Dienstleister wiederum unterstützt den Vorhabenträger bei der konkreten Durchführung der Bürgerbeteiligung vor Ort, etwa bei der Wahl der Räume, der Moderation von Veranstaltungen oder der Gestaltung von Flyern und Befragungstools. Die Inanspruchnahme der Beratungsleistung ist für die Behörden freiwillig und kostenfrei.
Beteiligungslandschaft Baden-Württemberg: Zusammenfassung – Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg – Erste Ergebnisse aus der Datenbank dialogische Beteiligungsverfahren - dem Forschungsprojekt zur Vermessung der Beteiligungslandschaft in Baden-Württemberg
Pressemitteilung vom 10. November 2020: Bürgerbeteiligung hat sich in Baden-Württemberg etabliert
Anordnung und Verwaltungsvorschrift über die Errichtung einer nicht-rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts »Beratungseinheit Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg«, Seite 970-971