Fakten und Erläuterungen

Dialogische Bürgerbeteiligung

Mit dem Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung gibt es eine rechtliche Grundlage, Bürgerbeteiligung mit zufällig ausgewählten Teilnehmenden zu organisieren.

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Diskussionen auf dem Kongress für Beteiligung (Bild: © Mario Wezel)

Mit dem Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung (GDB) gibt es eine rechtliche Grundlage, Bürgerbeteiligung mit zufällig ausgewählten Teilnehmenden zu organisieren. Das Gesetz führt dazu den Begriff der "Dialogischen Bürgerbeteiligung" ein und beschreibt damit ein Bürgerbeteiligungsverfahren, das mit zufällig ausgewählten Personen funktioniert.

Zur Dialogischen Bürgerbeteiligung gibt es viele Fragen, insbesondere zur Abgrenzung zur Direkten Demokratie, dem Nutzen und der Interpretation des Verfahrens und der Ergebnisse. Die wichtigsten haben wir hier zusammen gestellt. 

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