Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Zwei Frauen in Tracht und Bollenhut bei der Stimmabgabe im Wahllokal (Bild: dpa).

Beteiligung vor Ort

Ihre Stadt, ihre Gemeinde, ihr Landkreis bilden den Lebensmittelpunkt für die Bürgerinnen und Bürger. Hier können Sie die Ergebnisse Ihres Engagements aus nächster Nähe erleben! Die Mitwirkungsmöglichkeiten beschränken sich nicht auf die Wahl des Gemeinderates oder des Bürgermeisters. Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, Einwohnerversammlungen, die Mitwirkung an der Bauleitplanung und eine Vielzahl von informellen Verfahren machen es möglich, Ihre Kommune aktiv mitzugestalten.

  • Reform der Gemeindeordnung 2015

Neue demokratische Spielregeln in den Gemeinden

Seit dem 1. Dezember 2015 gelten in den Kommunen neue Spielregeln für Gemeinderäte, für Bürgeranträge, für die Jugendbeteiligung und für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.

  • Direkte Demokratie

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Die Bürgerinnen und Bürger können auf ihre eigene Initiative hin selbst über Themen abstimmen, die ihnen wichtig sind. Über ein Bürgerbegehren kann ein Bürgerentscheid erreicht werden.

  • Einwohnerantrag

Themen des Gemeinderats mitbestimmen

Mit einem Einwohnerantrag können Sie ein Thema auf die Tagesordnung Ihres Gemeinderates bringen und damit direkt auf die Politik der Kommune einwirken und die Zukunft der eigenen Gemeinde aktiv mitgestalten.

  • Kommunalwahl

Sie bestimmen, wer in Ihrer Kommune das Sagen hat

Kommunalwahlen sind das Herzstück der Mitbestimmung: Mit ihnen wird eine demokratische Auswahl getroffen. Dadurch erhalten die politischen Handlungsträgerinnen und -träger und deren Entscheidungen ihre Legitimation.

  • Bauleitplanung

Mitsprache bei Bauleitplänen

Die Gemeinden haben die Aufgabe, Bauleitpläne aufzustellen. Auch die Bürgerinnen und Bürger haben bei der Aufstellung der Pläne ein Mitspracherecht.

  • Dialog

Bürgerversammlung

Die Städte und Gemeinden im Land sind die Orte, in denen die Stärken der Demokratie erlebt werden können. Die Einwohnerversammlung fördert die direkte Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Einwohnerinnen und Einwohnern.

  • Informelle Beteiligung

Informieren, konsultieren, kooperieren

Freiwillige oder informelle Bürgerbeteiligung stellt eine Möglichkeit der politischen Mitwirkung dar, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie legt in aller Regel ein großes Gewicht auf dialogorientierte Verfahren.

// //