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Kommunalwahl

Sie bestimmen, wer in Ihrer Kommune das Sagen hat

Bürgerin bei Wahl

Kommunalwahlen sind das Herzstück der Mitbestimmung: Mit ihnen wird eine demokratische Auswahl getroffen. Dadurch erhalten die politischen Handlungsträgerinnen und -träger und deren Entscheidungen ihre Legitimation.

Wozu überhaupt wählen?

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ heißt es in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen ihre Vertreterinnen und Vertreter alle fünf Jahre bei den Kommunal-, Landtags- und Europawahlen. Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre gewählt. Wahlen führen auch eine Auswahl aus verschiedenen politischen Programmen und Politikkonzepten herbei. Sie verhelfen dazu, dass unterschiedliche Wertvorstellungen, Meinungen und Interessen in politische Entscheidungen eingebunden werden.

Welche Merkmale liegen der Wahl zugrunde?

Eine Grundvoraussetzung der Demokratie findet sich in den Artikeln 28 und 38 des Grundgesetzes zur Wahl der Volksvertreterinnen und -vertreter. Dort ist unter anderem festgeschrieben, dass das Wahlrecht allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein muss.

Wer darf wählen?

Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. Seit 2014 dürfen bei den baden-württembergischen Kommunalwahlen erstmals auch 16- und 17-Jährige wählen.

Muss überhaupt gewählt werden?

Zwar heißt es in Artikel 26, Absatz 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg, dass „die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts Bürgerpflicht ist“, darunter ist allerdings eher eine Aufforderung an die Bürgerinnen und Bürger zu verstehen, aktiv zu werden und sich mit der Stimmabgabe an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Eine gesetzliche Wahlpflicht existiert in Deutschland nicht. Es sollte dennoch im Interesse jeder Bürgerin und jedes Bürgers liegen, die Chance auf aktive Mitgestaltung am politischen Prozess zu nutzen.

Was ist das Besondere an den Kommunalwahlen?

Kommunalwahlen unterscheiden sich von den anderen Wahlen vor allem darin, dass hier das Persönlichkeitsprinzip in Reinform praktiziert werden kann. Die Auswahl erfolgt auch kandidaten- und nicht nur parteiorientiert. Gewählt werden vor allem diejenigen, die man kennt und die in der Gemeinde verwurzelt sind. Dies gilt vor allem in kleinen Städten und Gemeinden. Der „reine“ Parteipolitiker ist weniger gefragt. Dementsprechend fällt auch das Ergebnis der Kommunalwahlen in Baden-Württemberg aus, denn hier haben parteiungebundene Bewerberinnen und -bewerber und Wahllisten gute Chancen.

Bei Kommunalwahlen fiel bisher auf, dass nur sehr wenige Frauen in die Gemeinderäte und Kreistage einzogen. Frauen sind, gemessen an ihrem Anteil an der Wahlbevölkerung, stark unterrepräsentiert. Dem will der Landtag mit einer neuen, rechtlich nicht verbindlichen Soll-Vorschrift entgegenwirken. Bei der Wahl 2014 waren die Parteien und Wählervereinigungen erstmals angehalten, die Listenplätze gleichmäßig auf Frauen und Männer zu verteilen. So soll ein gleichmäßigeres Verhältnis von Männern und Frauen erreicht werden, ohne das Wahlrecht stark zu verändern.

Wählen Sie „à la carte“?

In Baden-Württemberg gibt es auf den ersten Blick ein kompliziertes Kommunalwahlrecht mit der Möglichkeit zur Stimmenhäufung (Kumulieren) und zur Übertragung von Kandidatinnen und Kandidaten von einer Liste auf eine andere (Panaschieren). Damit weist das Wahlsystem aber eine hohe Durchlässigkeit für die Wünsche und Vorstellungen der Wählerinnen und Wähler auf.

Wie werden der Gemeinderat und der Kreistag gewählt?

Die Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre in der Regel zusammen mit den Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Die letzten Wahlen fanden am 25. Mai 2014 statt.

Wie werden der Ortschaftsrat und der Bezirksbeirat gewählt?

Je nach Gliederung und Einwohnerzahl können Kommunen in Baden-Württemberg Ortschaftsräte oder Bezirksbeiräte einführen. Der Ortschaftsrat wird in der Regel direkt gewählt. Eine Direktwahl der Bezirksbeiräte ist lediglich in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern möglich. In der Regel finden die Wahlen gleichzeitig mit der Kommunalwahl statt.

Wie wird der Ortschaftsrat gewählt?

Ortschaftsratswahlen werden in einzelnen Ortsteilen durchgeführt, für die die Gemeinden die Ortschaftsverfassung eingeführt haben. Die Wahl erfolgt alle fünf Jahre zusammen mit den Gemeinderatswahlen.

Wie werden Oberbürgermeister und Bürgermeister gewählt?

Die Bürgermeisterin und der Bürgermeister und – in den Stadtkreisen und Großen Kreisstädten – die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister werden direkt vom Volk gewählt. Die Wahl findet bei Ablauf der Amtszeit (nach acht Jahren) oder bei Eintritt des Amtsinhabers in den Ruhestand frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle statt, in anderen Fällen, zum Beispiel bei Krankheit oder Tod, spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle. Den Wahltag bestimmt der Gemeinderat. Die Stelle wird spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben. In Kommunen mit Oberbürgermeisterämtern haben Bürgermeister eine reine Verwaltungsfunktion, einem Dezernenten ähnlich, und werden in der Regel vom Gemeinderat gewählt.

Wie wird die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart gewählt?

Baden-Württemberg besteht aus zwölf Regionalverbänden. Dem Verband Region Stuttgart kommt aufgrund seiner Funktion als Metropolregion eine besondere Bedeutung zu. Für ihn wird daher eine Regionalversammlung gewählt. Obwohl der Verband keine kommunale Selbstverwaltungskörperschaft ist, findet die Wahl ebenfalls nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts statt. Die Wahl findet alle fünf Jahre zusammen mit den Kommunalwahlen statt. Die letzten Wahlen fanden am 9. Juni 2024 statt.