Zu Beginn sollten folgende Fragen geprüft werden: Bestehen Handlungsmöglichkeiten? Ist die Politik wirklich bereit, Optionen zu erörtern (oder sind die Entscheidungen bereits gefallen)? Wenn Sie eine dieser Fragen mit Nein beantworten, ist eine Bürgerbeteiligung schwierig. Es sollte geprüft werden, ob Information bereitgestellt werden und Transparenz hergestellt wird.
Bei der Vorprüfung sollte die Entscheidung fallen, ob die Methode der zufällig ausgewählten Teilnehmenden gewählt wird und wie die Stakeholder (zum Beispiel Verbände, Initiativen, Vereine et cetera) einbezogen werden. Hier sind mehrere Optionen denkbar: Stakeholder werden im Beteiligungsscoping beteiligt. Sie können Fachleute im Bürgerforum sein. Zudem können sie in einem separaten Prozess, zum Beispiel als Begleitgruppe, eingebunden werden.
Im Beteiligungsscoping werden von der Servicestelle Bürgerbeteiligung, einer Behörde oder einem Dienstleister Themen- und Akteurs-Landkarten erstellt. Sie werden durch die Stakeholder und die Öffentlichkeit ergänzt – entweder in bilateralem Austausch, in einer Arbeitssitzung oder über eine Webseite wie dem Beteiligungsportal. Die Landkarten sind öffentlich zugänglich. Über was wollen wir sprechen? Wen haben wir vergessen und wen sollten wir noch miteinbeziehen? Durch die Ergänzungen werden frühe Handlungsoptionen für die inhaltliche Agenda eröffnet. Vorbehalte, Probleme, Vor- und Nachteile wie auch Rahmenbedingungen und viele inhaltliche Aspekte werden mit der Themenlandkarte für alle erkennbar. Auch das Verfahren sollte in die Themenlandkarte aufgenommen sein. Beispiele siehe auch Links dazu unten.
Das Bürgerforum wird einberufen und gemäß Paragraph 2 Absatz 4 DBG veröffentlicht. Die Auswahl der Zufallsbürger erfolgt über das Rechenzentrum der Kommunen (Paragraph 2 Absatz 5 und 6, Paragraph 3 Absatz 1 DBG) oder eine Kommune selbst. In der Regel reichen 30 bis 50 Zufallsbürger aus. Es geht nicht um Repräsentativität, sondern um Vielfalt von Milieus und Meinungen. Wir empfehlen eine "Überrekrutierung", da nicht alle Teilnehmenden immer Zeit haben oder einige kurzfristig abspringen.
Standard sind eine Kennenlern-Sitzung (optional), vier bis fünf inhaltliche Sitzungen und eine Ergebnis-Runde:
- Eine erste Sitzung kann dem Kennenlernen dienen. Dort kann der Prozess geklärt werden. Sie ist nicht-öffentlich und es findet dort noch keine inhaltliche Debatte statt. Es können aber Erwartungen und Wünsche an das Verfahren geäußert werden.
- In zwei bis drei Sitzungen geben Fachleute, die Politik und die Pro- wie Contra-Seite Impulse. Je größer die Bandbreite der Referenten ist, umso besser. Diese Sitzungen mit Vorträgen, Nachfragen und Diskussionen können (presse-)öffentlich sein. Mögliche Beratungen der Teilnehmenden unter sich sind nicht-öffentlich.
- In ein bis zwei weiteren Sitzung sollten die Inputs aufgearbeitet und Empfehlungen beraten werden. Hier findet die Deliberation statt.
- Öffentliche Vorstellung/Übergabe der Ergebnisse
Format: Videokonferenzen haben sich als sehr zweckmäßig erwiesen, vor allem bei landesweiten oder auch regionalen Anliegen. Die No-Show-Quote sinkt. Junge Eltern nehmen eher an einer Videokonferenz teil als einen Tag zu verreisen. Eine Teilnahme ist sogar von unterwegs möglich. Der Aufwand ist geringer sowohl für die Teilnehmenden als auch für die Organisatoren (keine Anreisen, Hotelbuchungen, Catering, Räume). Die Teilnahme ist inklusiver, da sie einfacher für Menschen mit Handicap ist. Donnerstag ab 16.00 Uhr und Freitag ab 15.00 Uhr haben zuletzt die geringsten No-Show-Raten gezeigt.
Nach der Präsentation der Empfehlungen setzen sich deren Adressaten damit auseinander und geben Antworten. Diese Veranstaltungen sollten bei der Ausschreibung mit bedacht werden. Sie sind Teil des Prozesses: Die Bürgerbeteiligung endet mit den Antworten – nicht mit dem Bericht eines Bürgerforums.
Leitlinien und rechtliche Grundlagen
Gesetz über die dialogische Bürgerbeteiligung (Dialogische-Bürgerbeteiligungs-Gesetz – DBG)
Beteiligungsportal: Planungsleitfaden der Landesregierung (PDF)
Regeln für gute Bürgerbeteiligung
Allianz für Beteiligung e.V.: Handbücher
Allianz für Beteiligung e.V.: Beraternetzwerk
Erläuterungen Zufallsbürger
Allianz Vielfältige Demokratie: Zufallsauswahl
Kommunikation mit dem Zufallsbürger
Exemplarisches Anschreiben an die zufällig ausgewählten Einwohnerinnen und Einwohner (RTF)
Exemplarischer Datenschutzhinweis, Verweisen auf Datenschutzhinweise der zuständigen Stelle (RTF)
Beispiel: Datenschutzhinweise auf dem Beteiligungsportal (hier insbesondere der Abschnitt „Daten für Beteiligungsprozesse“ und „Anmeldung und Akkreditierung zu Veranstaltungen/Beteiligungsverfahren“)
Wichtig: Personenbezogene Daten werden für bestimmte Zwecke gespeichert. Im Falle von Beteiligungsverfahren endet der Zweck mit „dem Ende“ des Verfahrens. Hierbei sollte aber definiert werden, dass damit der Abschluss der Resonanz-Runde gemeint ist.
Beispiele für Akteurslandkarten
Beteiligungsportal: Öffentlichkeitsbeteiligung KSK-Absprunggelände
Beispiele für Themenlandkarten
Themenlandkarte Bürgerforum Corona nach Onlinebeteiligung (PDF) / vor Onlinebeteiligung (PDF)
Themenlandkarte Ersatzgelände Haiterbach Nagold (PDF)
Themenlandkarte zur öffentlichen Nutzung des Neuen Schlosses in Stuttgart