In der Regel entscheidet der Auftragnehmer und der Auftraggeber in einem Beteiligungsprozess, wie viele Veranstaltungen organisiert werden und wie das Beteiligungsverfahren ablaufen soll. Was aus vergaberechtlichen Gesichtspunkten legitim ist, stößt politisch häufig nicht auf Verständnis, da die Akteure, die sich beteiligen sollen, das Verfahren so akzeptieren müssen, wie es ihnen angeboten wird. Auftraggeber sollten daher mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Prozesse einplanen. Die Teilnehmenden der Begleitgruppe, in der auch der Auftraggeber vertreten ist, können gemeinsam überlegen, wie der Auftragnehmer das Beteiligungsverfahren organisieren soll. Das erhöht die Akzeptanz des Verfahrens und damit des Ergebnisses.
Werden in einem Beteiligungsverfahren Gutachten herangezogen, kann eine Begleitgruppe sich mit der Frage befassen, wer ist ein Gutachter/eine Gutachterin, der/die von allen Seiten akzeptiert wird.
In einem vergangenen Beteiligungsprozess über Bahninfrastruktur wurde, entgegen der Planung, ein Gutachten frühzeitiger fertig und veröffentlicht. Bis zum nächsten Beteiligungstermin konnten die Teilnehmenden dieses Gutachten aber nicht mehr durcharbeiten. Es kam in der Veranstaltung zu langen Debatten, wie nun mit der Situation umzugehen sei. Faktisch ging dadurch ein Tag verloren, weil sich die Teilnehmenden nicht auf ein Vorgehen einigen konnten. Diese Debatte wäre sinnvoller in einer Begleitgruppe geführt worden, die dann ein konsensfähiges Vorgehen hätte beschließen können.
Bei einem anderen Beteiligungsverfahren konnten zu Beginn nicht ausreichend zufällig ausgewählte Teilnehmende rekrutiert werden. Die politisch Verantwortlichen für den Beteiligungsprozess hätten eine Fortführung des Verfahrens nur schwer verteidigen können. Die eingesetzte Begleitgruppe verlangte, dass nochmals Menschen angeschrieben werden sollten und verschob den Starttermin des Verfahrens nach hinten. Dieses Vorgehen wurde in der Öffentlichkeit nicht hinterfragt oder kritisiert.