Änderung des Landesplanungsgesetzes

Datenarbeit und Tablet, Laptop mit Architekturprojekt auf der Baustelle am Schreibtisch im Büro.

Landesentwicklung

Online-Kommentierung

Die Landesregierung plant eine Reform des Landesplanungsgesetzes mit den Zielen, Planungsverfahren zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und die Digitalisierung voranzutreiben.

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Wesentliche Ziele und Maßnahmen

  1. Beschleunigung der Verfahren: Fristen für Stellungnahmen werden verkürzt, um die Prozesse effizienter zu gestalten.
  2. Digitalisierung: Alle Verfahrensschritte sollen digital ablaufen. Veröffentlichungen und die Kommunikation öffentlicher Stellen erfolgen bevorzugt online, um die Effizienz zu steigern.
  3. Bürokratieabbau und Vereinfachung: Unnötige Regelungen werden gestrichen, um die Erstellung und Begründung von Raumordnungsplänen zu vereinfachen. Parallelregelungen zum Raumordnungsgesetz (ROG) werden harmonisiert. Formale Fehler im Planungsprozess sollen künftig nicht mehr den gesamten Plan ungültig machen
  4. Innovation: Eine Flexibilisierungs- und Experimentierklausel erlaubt Abweichungen von Standardverfahren, um innovative Ansätze zu testen und auf Krisen flexibel zu reagieren.

Konkret geplante Änderungen

  • Elektronische Kommunikation: Veröffentlichungen und Bekanntmachungen erfolgen online. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen bevorzugt über Internetformulare abgegeben werden.
  • Beteiligung bei Raumordnungsplänen: Die frühe Unterrichtung der Öffentlichkeit wird flexibilisiert, und die Fristen für Stellungnahmen werden verbindlich und verkürzt.
  • Plangenehmigung: Das Genehmigungsverfahren wird gestrafft und die Rechtsprüfung auf das Wesentliche konzentriert.
  • Planerhaltung: Fehler im Verfahren sollen unbeachtlich sein, sofern sie nicht wesentlich sind. Nachträgliche Heilungsmöglichkeiten und die Abtrennung unwirksamer Teile werden eingeführt

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

: Information für Verbände und Organisationen

Verbände und Organisationen, die von der Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. September 2024 kommentieren.

Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (PDF)

Kommentare : zum Landesplanungsgesetz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

8. Kommentar von :Thomasle27

Beraterfirmen stärker kontrollieren

Solche Digitialisierungsprojekte werden sehr häufig von externen Beratungsagenturen geplant und durchgeführt (z.B. virtuelles Bauamt). Hierbei handelt es sich fast überwiegend um weltbekannte angloamerikanische Großfirmen bzw. deren deutsche Dependancen. Deren Ziel ist jedoch primär eine Kapitalvermehrung und maximaler Ertrag. Leider kommt es

Solche Digitialisierungsprojekte werden sehr häufig von externen Beratungsagenturen geplant und durchgeführt (z.B. virtuelles Bauamt).

Hierbei handelt es sich fast überwiegend um weltbekannte angloamerikanische Großfirmen bzw. deren deutsche Dependancen. Deren Ziel ist jedoch primär eine Kapitalvermehrung und maximaler Ertrag.
Leider kommt es hierbei immer wieder zu Problemen im Projektablauf, in der Einhaltung von Timelines und beim termingerechten Abliefern von Ergebnissen. Diese Prozesse müssen von dritter Stelle strikt und kontinuierlich überwacht werden, denn die Summen und Honorare, um die es hierbei geht, sind beträchtlich und werden aus Steuergeldern finanziert.

7. Kommentar von :Heike Schulz

Kleiner wohnen

Für Gemeinschaften, die auf der Suche nach einem Bestandsobjekt auf dem freien Markt sind, ist es aus verschiedensten Gründen oft unmöglich, ihr Vorhaben zu realisieren. Es gibt aber eine Alternative, Tinyhaus- oder Modulhausgemeinschaften zum dauerhaften Wohnen, die viele Nachhaltigkeitskriterien hat: Schnelles und unkompliziertes Bauen, keine

Für Gemeinschaften, die auf der Suche nach einem Bestandsobjekt auf dem freien Markt sind, ist es aus verschiedensten Gründen oft unmöglich, ihr Vorhaben zu realisieren. Es gibt aber eine Alternative, Tinyhaus- oder Modulhausgemeinschaften zum dauerhaften Wohnen, die viele Nachhaltigkeitskriterien hat: Schnelles und unkompliziertes Bauen, keine Versiegelung, kostengünstiges Bauen, wenig qm pro Person, unproblematischer Erwerb von Grundstücken oder Erbpacht bei der Gemeinde, der Wohnraum entspricht über die gesamte Lebenszeit dem tatsächlichen Bedarf, da modular, Holzbau und Nutzung alternativer Energien, experimentelles Wohnen, vollständige Rückbaubarkeit in kurzer Zeit usw. Die Realisierung scheitert allerdings oft daran, dass diese Bau- und Wohnform baurechtlich mit einer Ansammlung von Einfamilienhäusern gleichgesetzt wird. Und durch die ein-anderthalb-stöckige Bauweise bekommt sie den Makel des Flächenfressers, alle anderen Nachhaltigkeitskriterien fallen unter den Tisch. Gerade in Randgebieten von Metropolen oder im ländlichen Raum könnte das aber eine attraktive und vor allem schnelle Alternative zum EFH sein, man sollte den Bauämtern den Rücken stärken, so etwas zu planen.

6. Kommentar von :FelixLudwigsburg

Logische und sinnvolle Maßnahmen

Ich kann nur äußern, dass die erklärten Ziele und enthaltenen Maßnahmen vollkommen logisch erscheinen. Ich finde um wirklich effektiv voranzukommen, muss Bürokratie abgebaut werden und Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. Dies wird durch das Gesetz zumindest in meinen Augen erreicht.

5. Kommentar von :Martin B.

Allgemeines, Planerhaltung und neuer § 5 LplG, Raumordnerischer Vertrag

Zunächst vielen Dank für die Möglichkeit der Beteiligung. I. Allgemeines Es wird angeregt bei künftigen Beteiligungsverfahren eine konsolidierte Leseversion zusätzlich digital bereitzustellen. Dies dürfte das Lesen des Gesetzesentwurfstextes etwas vereinfachen. II. § 5 LplG n. F. Der Entwurf des neuen § 5 LplG ist weitreichend. Das

Zunächst vielen Dank für die Möglichkeit der Beteiligung.

I. Allgemeines

Es wird angeregt bei künftigen Beteiligungsverfahren eine konsolidierte Leseversion zusätzlich digital bereitzustellen. Dies dürfte das Lesen des Gesetzesentwurfstextes etwas vereinfachen.

II. § 5 LplG n. F.

Der Entwurf des neuen § 5 LplG ist weitreichend. Das Ziel, die Regionalpläne als Satzungen insgesamt robuster zu machen, wird dadurch erreicht. Jedoch wird angeregt bei der Formulierung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 LplG n. F.: "[...] eine grenzüberschreitende Beteiligung fehlerhaft erfolgte oder öffentliche Stellen nicht beteiligt wurden (Abweichung
von § 11 Absatz 1 Nr. 1 ROG), [...]", eher Vorsicht walten zu lassen. Es könnte die Gefahr bestehen, dass durch die Formulierung das Abstimmungsgebot unterlaufen wird (§ 1 Nr. 2 LplG). Die Relativierung im weiteren Rechtssatz mit der Formulierung "[...] die entsprechenden Belange jedoch unerheblich waren oder in der Entscheidung berücksichtigt worden sind.", ist gut und folgerichtig, könnte jedoch sprachlich etwas präzisiert werden.

III. Raumordnerischer Vertrag

Es wird angeregt, das Rechtsinstitut des raumordnerischen oder landesplanerischen Vertrags, welches bislang keinen Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden hat, jedoch existiert (Spannowsky in: ARL, 2018, S. 1881 ff. - https://www.arl-net.de/system/files/media-shop/pdf/HWB%202018/Raumordnerischer%20Vertrag.pdf) ebenfalls im Gesetzesentwurf ausdrucklich, wenn auch knapp, zu berücksichtigen, um auf diese Weise mehr Rechtsklarheit zu schaffen.

4. Kommentar von :Cornelia_aus_RT

QR Codes

Auf Dokumente sollten QR Codes gedruckt werden, so dass man den Vorgang als Betroffener direkt digital aufrufen und beantworten kann.

Auch sollte an Internationalität gedacht werden. Die Möglichkeit offizielle Texte in verschiedenen Sprachen anzeigen zu können sollte zum Abbau von Sprachbarrieren vorhanden sein.

3. Kommentar von :M Kauber

Nachhaltigkeitscheck

Wenn der Check durchgeführt wurde, veröffentlichen Sie ihn bitte hier.
Danke.

2. Kommentar von :ohne Name 70253

Finger weg von blinder Beschleunigung

„Die Beschleunigungsgesetze tragen ganz wesentlich zu der verbreiteten Politikverdrossenheit, zu der wachsenden Entfremdung zwischen Politik und Bevölkerung bei.“ Johannes Meyer: Nachhaltige Kommunalpolitik ist möglich; ISBN: 978-3-96006-002-4; Erscheinungstermin: 06.04.2017 Was von der hohen Politik gerne übersehen oder verdrängt wird ist die

„Die Beschleunigungsgesetze tragen ganz wesentlich zu der verbreiteten Politikverdrossenheit, zu der wachsenden Entfremdung zwischen Politik und Bevölkerung bei.“
Johannes Meyer: Nachhaltige Kommunalpolitik ist möglich; ISBN: 978-3-96006-002-4; Erscheinungstermin: 06.04.2017
Was von der hohen Politik gerne übersehen oder verdrängt wird ist die Tatsache, daß es auch Aufgabe der Bürokratie ist, die Bürger vor der Willkür und Übergriffen des Staates zu schützen.
Durch stetige Beschleunigung und Digitalisierung sehen sich selbige Bürger jedoch zunehmend dem Machtaparat Staat auf allen seinen Ebenen machtloser ausgeliefert. Unbestreitbar besteht zwischen Amtsträgern, Ämtern, Verwaltungen, Behörden von allen Ebenen des Staates zu seinen Bürgern ein Informationsgefälle und ein Kompetenzgefälle. Ohne rechtlichen Beistand gegen vom Staatsparat betriebene Interessen oder Projekte vorzugehen ist praktisch schon heute unmöglich und der Bürger muß sich das auch leisten können.
Die Landesplanung steht wie alles heute in einem Spannungsverhältnis von unabdinbarem Natur-, Umwelt-, Boden-, Klima- und Gesundheitsschutz zu Ansprüchen von Wirtschaft, Gewerbe, Wohnbau, Infrastrukur, allgemeinem Landverbrauch.
Bisher sind keine tauglichen Bemühungen auch nur ansatzweise zu erkennen, dem Schutz von Menschen und natürlichen Ressourcen Vorrang einzuräumen. Vorrang im Sinne von Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen und Verzicht auf die rücksichtslose Ausbeutung der natürlichen Ressourcen als Grundlage allen Lebens. Was wurde eigentlich aus den Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung und was wird aus dem Netto Null Ziel beim Flächenverbrauch in the Länd bis 2035 wenn landverbrauchenden Plaungsvorgaben beschleunigt werden sollen, Hemmnisse für bürokratische Allmachtsphantasien geschwächt oder beseitigt werden sollen und die Machtbasis „der Bürokratie“ sich dadurch verbreitert?
In den Regionalplanungungsverbänden Sitzen Verbandsdirektoren, Planungsdirektoren und Verbandspräsidenten aus dem politischen Umfeld von Landes-, Landkreispolitik und Lokalpolitik.
In den Verbandsversammlungen sind Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Lokalpolitiker vertreten, deren Sichtweise meist dem Nachkriegswachstumsgedanken der 1950er und 1960er Jahre nachhängt und die lokalen Interessen ihrer Städte und Gemeinden qua Amt auf die nächst- und übernächsthöhere Ebene tranformieren und ihr Interesse an Entwicklung der eigenen Stadt oder Gemeinde, von Industrie-, Gewerbe- und Wohnbauansprüchen für Gemeinewohl und das Interesse aller ausgeben.
Der Schutz von natürlichen Ressourcen und der dazu notwendige Verzicht auf weitere Ausbeutung ist auf regionalplanerischer Ebene höchstens in Ansätzen vorhanden. Das wird sich auf freiwilliger Basis etwas durch Einsicht und einsichtsgeleitetes handeln nur sehr sehr zögerlich ändern. Wenn überhaupt.
Daher braucht es starke landesplanerische Vorgaben und Regelungen um taugliche Bemühungen auch nur ansatzweise umzusetzen, dem Schutz von Menschen und natürlichen Ressourcen Vorrang einzuräumen. Vorrang im Sinne von Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen und Verzicht auf die rücksichtslose Ausbeutung der natürlichen Ressourcen als Grundlage allen Lebens.
Das ist die Aufgabe die gestellt ist. Das Pendel muß zur Seite des Schutzes von Boden, Natur und Ressourcen ausschlagen. Ein Blick auf die sich häufenden Katastrophen macht dies überdeutlich.
Die Novelle des Landesplanungsgesetzes ist eine vielleicht einmalige Chance Weichen richtig zu stellen und eine Entwicklung einzuleiten, welche für mindestens 20 Jahre in die notwendige, die richtige Richtung weist. Eine Reform des „weiter so“ wäre nur Kosmetik und hilft den Bürgern nichts.

1. Kommentar von :jahn@diakonie-heckengaeu.de

unnötige Regelungen

Dies ist der wichtigste Punkt: unnötige Regelungen streichen. Ob es zielführend ist, alles online zu machen, weiß ich nicht. Und Fristen verkürzen kann auch schwierig sein.