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Landesentwicklung

Änderung des Landesplanungsgesetzes

Die Landesregierung plant eine Reform des Landesplanungsgesetzes (LplG) mit den Zielen, Planungsverfahren zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und die Digitalisierung voranzutreiben.

Wesentliche Ziele und Maßnahmen

  1. Beschleunigung der Verfahren: Fristen für Stellungnahmen werden verkürzt, um die Prozesse effizienter zu gestalten.
  2. Digitalisierung: Alle Verfahrensschritte sollen digital ablaufen. Veröffentlichungen und die Kommunikation öffentlicher Stellen erfolgen bevorzugt online, um die Effizienz zu steigern.
  3. Bürokratieabbau und Vereinfachung: Unnötige Regelungen werden gestrichen, um die Erstellung und Begründung von Raumordnungsplänen zu vereinfachen. Parallelregelungen zum Raumordnungsgesetz (ROG) werden harmonisiert. Formale Fehler im Planungsprozess sollen künftig nicht mehr den gesamten Plan ungültig machen
  4. Innovation: Eine Flexibilisierungs- und Experimentierklausel erlaubt Abweichungen von Standardverfahren, um innovative Ansätze zu testen und auf Krisen flexibel zu reagieren.

Konkret geplante Änderungen

  • Elektronische Kommunikation: Veröffentlichungen und Bekanntmachungen erfolgen online. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen bevorzugt über Internetformulare abgegeben werden.
  • Beteiligung bei Raumordnungsplänen: Die frühe Unterrichtung der Öffentlichkeit wird flexibilisiert, und die Fristen für Stellungnahmen werden verbindlich und verkürzt.
  • Plangenehmigung: Das Genehmigungsverfahren wird gestrafft und die Rechtsprüfung auf das Wesentliche konzentriert.
  • Planerhaltung: Fehler im Verfahren sollen unbeachtlich sein, sofern sie nicht wesentlich sind. Nachträgliche Heilungsmöglichkeiten und die Abtrennung unwirksamer Teile werden eingeführt

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

: Information für Verbände und Organisationen

Verbände und Organisationen, die von der Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 18. September 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (PDF)

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