Änderung des Landesplanungsgesetzes
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit den vorgesehenen Änderungen wird das Landesplanungsgesetz unter den Leitbegriffen Beschleunigung, Digitalisierung, Vereinfachung und Innovation fortentwickelt. Im Zentrum der Änderungen steht die Beschleunigung der Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen.
Ausgehend von den Aufträgen aus dem Koalitionsvertrag 2021 bis 2026 zwischen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg soll mit den vorgesehenen Änderungen vor allem das Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen beschleunigt werden. Dazu enthält der Entwurf Regelungen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen soll vorrangig über elektronische Medien erfolgen, ebenso die Bekanntmachung von Vorschriften. Die Möglichkeit zum vorzeitigen Inkraftsetzen von Teilplänen soll ebenso erweitert werden wie die Regelungen zur Planerhaltung.
Zur Förderung von Innovation im Bereich der Regionalplanung, und um auf nicht vorhersehbare Entwicklungen reagieren zu können, soll eine Flexibilisierungs- und Experimentierklausel fallbezogene Abweichungen von Standardverfahren ermöglichen. Weiter soll die Rolle der Regionalverbände bei der Umsetzung der Planung gestärkt werden. Schließlich sollen notwendige Anpassungen an die Änderungen des Raumordnungsgesetzes vorgenommen werden, die dieses durch das Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) vom 22. März 2023 erfahren hat.
Keine.
Die Gesetzesänderung und die daraus resultierenden Maßnahmen sind für die öffentlichen Haushalte haushaltsneutral.
Von der Berechnung wurde aufgrund der Entscheidung des AmtschefInnenausschusses vom 24. Oktober 2022 abgesehen.
Der Nachhaltigkeitscheck wurde durchgeführt.
Das Vorhaben wirkt sich auf Private kostenmäßig nicht aus.
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