Online-Kommentierung
Die Landesregierung plant eine Reform des Landesplanungsgesetzes mit den Zielen, Planungsverfahren zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und die Digitalisierung voranzutreiben.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit den vorgesehenen Änderungen wird das Landesplanungsgesetz unter den Leitbegriffen Beschleunigung, Digitalisierung, Vereinfachung und Innovation fortentwickelt. Im Zentrum der Änderungen steht die Beschleunigung der Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen.
Ausgehend von den Aufträgen aus dem Koalitionsvertrag 2021 bis 2026 zwischen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg soll mit den vorgesehenen Änderungen vor allem das Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen beschleunigt werden. Dazu enthält der Entwurf Regelungen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen soll vorrangig über elektronische Medien erfolgen, ebenso die Bekanntmachung von Vorschriften. Die Möglichkeit zum vorzeitigen Inkraftsetzen von Teilplänen soll ebenso erweitert werden wie die Regelungen zur Planerhaltung.
Zur Förderung von Innovation im Bereich der Regionalplanung, und um auf nicht vorhersehbare Entwicklungen reagieren zu können, soll eine Flexibilisierungs- und Experimentierklausel fallbezogene Abweichungen von Standardverfahren ermöglichen. Weiter soll die Rolle der Regionalverbände bei der Umsetzung der Planung gestärkt werden. Schließlich sollen notwendige Anpassungen an die Änderungen des Raumordnungsgesetzes vorgenommen werden, die dieses durch das Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) vom 22. März 2023 erfahren hat.
Keine.
Die Gesetzesänderung und die daraus resultierenden Maßnahmen sind für die öffentlichen Haushalte haushaltsneutral.
Von der Berechnung wurde aufgrund der Entscheidung des AmtschefInnenausschusses vom 24. Oktober 2022 abgesehen.
Der Nachhaltigkeitscheck wurde durchgeführt.
Das Vorhaben wirkt sich auf Private kostenmäßig nicht aus.
Kommentare : zum Landesplanungsgesetz
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Beraterfirmen stärker kontrollieren
Solche Digitialisierungsprojekte werden sehr häufig von externen Beratungsagenturen geplant und durchgeführt (z.B. virtuelles Bauamt). Hierbei handelt es sich fast überwiegend um weltbekannte angloamerikanische Großfirmen bzw. deren deutsche Dependancen. Deren Ziel ist jedoch primär eine Kapitalvermehrung und maximaler Ertrag. Leider kommt es
Solche Digitialisierungsprojekte werden sehr häufig von externen Beratungsagenturen geplant und durchgeführt (z.B. virtuelles Bauamt).
Hierbei handelt es sich fast überwiegend um weltbekannte angloamerikanische Großfirmen bzw. deren deutsche Dependancen. Deren Ziel ist jedoch primär eine Kapitalvermehrung und maximaler Ertrag.
Leider kommt es hierbei immer wieder zu Problemen im Projektablauf, in der Einhaltung von Timelines und beim termingerechten Abliefern von Ergebnissen. Diese Prozesse müssen von dritter Stelle strikt und kontinuierlich überwacht werden, denn die Summen und Honorare, um die es hierbei geht, sind beträchtlich und werden aus Steuergeldern finanziert.
Kleiner wohnen
Für Gemeinschaften, die auf der Suche nach einem Bestandsobjekt auf dem freien Markt sind, ist es aus verschiedensten Gründen oft unmöglich, ihr Vorhaben zu realisieren. Es gibt aber eine Alternative, Tinyhaus- oder Modulhausgemeinschaften zum dauerhaften Wohnen, die viele Nachhaltigkeitskriterien hat: Schnelles und unkompliziertes Bauen, keine
Für Gemeinschaften, die auf der Suche nach einem Bestandsobjekt auf dem freien Markt sind, ist es aus verschiedensten Gründen oft unmöglich, ihr Vorhaben zu realisieren. Es gibt aber eine Alternative, Tinyhaus- oder Modulhausgemeinschaften zum dauerhaften Wohnen, die viele Nachhaltigkeitskriterien hat: Schnelles und unkompliziertes Bauen, keine Versiegelung, kostengünstiges Bauen, wenig qm pro Person, unproblematischer Erwerb von Grundstücken oder Erbpacht bei der Gemeinde, der Wohnraum entspricht über die gesamte Lebenszeit dem tatsächlichen Bedarf, da modular, Holzbau und Nutzung alternativer Energien, experimentelles Wohnen, vollständige Rückbaubarkeit in kurzer Zeit usw. Die Realisierung scheitert allerdings oft daran, dass diese Bau- und Wohnform baurechtlich mit einer Ansammlung von Einfamilienhäusern gleichgesetzt wird. Und durch die ein-anderthalb-stöckige Bauweise bekommt sie den Makel des Flächenfressers, alle anderen Nachhaltigkeitskriterien fallen unter den Tisch. Gerade in Randgebieten von Metropolen oder im ländlichen Raum könnte das aber eine attraktive und vor allem schnelle Alternative zum EFH sein, man sollte den Bauämtern den Rücken stärken, so etwas zu planen.
Logische und sinnvolle Maßnahmen
Ich kann nur äußern, dass die erklärten Ziele und enthaltenen Maßnahmen vollkommen logisch erscheinen. Ich finde um wirklich effektiv voranzukommen, muss Bürokratie abgebaut werden und Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. Dies wird durch das Gesetz zumindest in meinen Augen erreicht.
Allgemeines, Planerhaltung und neuer § 5 LplG, Raumordnerischer Vertrag
Zunächst vielen Dank für die Möglichkeit der Beteiligung. I. Allgemeines Es wird angeregt bei künftigen Beteiligungsverfahren eine konsolidierte Leseversion zusätzlich digital bereitzustellen. Dies dürfte das Lesen des Gesetzesentwurfstextes etwas vereinfachen. II. § 5 LplG n. F. Der Entwurf des neuen § 5 LplG ist weitreichend. Das
Zunächst vielen Dank für die Möglichkeit der Beteiligung.
I. Allgemeines
Es wird angeregt bei künftigen Beteiligungsverfahren eine konsolidierte Leseversion zusätzlich digital bereitzustellen. Dies dürfte das Lesen des Gesetzesentwurfstextes etwas vereinfachen.
II. § 5 LplG n. F.
Der Entwurf des neuen § 5 LplG ist weitreichend. Das Ziel, die Regionalpläne als Satzungen insgesamt robuster zu machen, wird dadurch erreicht. Jedoch wird angeregt bei der Formulierung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 LplG n. F.: "[...] eine grenzüberschreitende Beteiligung fehlerhaft erfolgte oder öffentliche Stellen nicht beteiligt wurden (Abweichung
von § 11 Absatz 1 Nr. 1 ROG), [...]", eher Vorsicht walten zu lassen. Es könnte die Gefahr bestehen, dass durch die Formulierung das Abstimmungsgebot unterlaufen wird (§ 1 Nr. 2 LplG). Die Relativierung im weiteren Rechtssatz mit der Formulierung "[...] die entsprechenden Belange jedoch unerheblich waren oder in der Entscheidung berücksichtigt worden sind.", ist gut und folgerichtig, könnte jedoch sprachlich etwas präzisiert werden.
III. Raumordnerischer Vertrag
Es wird angeregt, das Rechtsinstitut des raumordnerischen oder landesplanerischen Vertrags, welches bislang keinen Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden hat, jedoch existiert (Spannowsky in: ARL, 2018, S. 1881 ff. - https://www.arl-net.de/system/files/media-shop/pdf/HWB%202018/Raumordnerischer%20Vertrag.pdf) ebenfalls im Gesetzesentwurf ausdrucklich, wenn auch knapp, zu berücksichtigen, um auf diese Weise mehr Rechtsklarheit zu schaffen.
QR Codes
Auf Dokumente sollten QR Codes gedruckt werden, so dass man den Vorgang als Betroffener direkt digital aufrufen und beantworten kann.
Auch sollte an Internationalität gedacht werden. Die Möglichkeit offizielle Texte in verschiedenen Sprachen anzeigen zu können sollte zum Abbau von Sprachbarrieren vorhanden sein.
Nachhaltigkeitscheck
Wenn der Check durchgeführt wurde, veröffentlichen Sie ihn bitte hier.
Danke.
Finger weg von blinder Beschleunigung
„Die Beschleunigungsgesetze tragen ganz wesentlich zu der verbreiteten Politikverdrossenheit, zu der wachsenden Entfremdung zwischen Politik und Bevölkerung bei.“ Johannes Meyer: Nachhaltige Kommunalpolitik ist möglich; ISBN: 978-3-96006-002-4; Erscheinungstermin: 06.04.2017 Was von der hohen Politik gerne übersehen oder verdrängt wird ist die
„Die Beschleunigungsgesetze tragen ganz wesentlich zu der verbreiteten Politikverdrossenheit, zu der wachsenden Entfremdung zwischen Politik und Bevölkerung bei.“
Johannes Meyer: Nachhaltige Kommunalpolitik ist möglich; ISBN: 978-3-96006-002-4; Erscheinungstermin: 06.04.2017
Was von der hohen Politik gerne übersehen oder verdrängt wird ist die Tatsache, daß es auch Aufgabe der Bürokratie ist, die Bürger vor der Willkür und Übergriffen des Staates zu schützen.
Durch stetige Beschleunigung und Digitalisierung sehen sich selbige Bürger jedoch zunehmend dem Machtaparat Staat auf allen seinen Ebenen machtloser ausgeliefert. Unbestreitbar besteht zwischen Amtsträgern, Ämtern, Verwaltungen, Behörden von allen Ebenen des Staates zu seinen Bürgern ein Informationsgefälle und ein Kompetenzgefälle. Ohne rechtlichen Beistand gegen vom Staatsparat betriebene Interessen oder Projekte vorzugehen ist praktisch schon heute unmöglich und der Bürger muß sich das auch leisten können.
Die Landesplanung steht wie alles heute in einem Spannungsverhältnis von unabdinbarem Natur-, Umwelt-, Boden-, Klima- und Gesundheitsschutz zu Ansprüchen von Wirtschaft, Gewerbe, Wohnbau, Infrastrukur, allgemeinem Landverbrauch.
Bisher sind keine tauglichen Bemühungen auch nur ansatzweise zu erkennen, dem Schutz von Menschen und natürlichen Ressourcen Vorrang einzuräumen. Vorrang im Sinne von Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen und Verzicht auf die rücksichtslose Ausbeutung der natürlichen Ressourcen als Grundlage allen Lebens. Was wurde eigentlich aus den Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung und was wird aus dem Netto Null Ziel beim Flächenverbrauch in the Länd bis 2035 wenn landverbrauchenden Plaungsvorgaben beschleunigt werden sollen, Hemmnisse für bürokratische Allmachtsphantasien geschwächt oder beseitigt werden sollen und die Machtbasis „der Bürokratie“ sich dadurch verbreitert?
In den Regionalplanungungsverbänden Sitzen Verbandsdirektoren, Planungsdirektoren und Verbandspräsidenten aus dem politischen Umfeld von Landes-, Landkreispolitik und Lokalpolitik.
In den Verbandsversammlungen sind Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Lokalpolitiker vertreten, deren Sichtweise meist dem Nachkriegswachstumsgedanken der 1950er und 1960er Jahre nachhängt und die lokalen Interessen ihrer Städte und Gemeinden qua Amt auf die nächst- und übernächsthöhere Ebene tranformieren und ihr Interesse an Entwicklung der eigenen Stadt oder Gemeinde, von Industrie-, Gewerbe- und Wohnbauansprüchen für Gemeinewohl und das Interesse aller ausgeben.
Der Schutz von natürlichen Ressourcen und der dazu notwendige Verzicht auf weitere Ausbeutung ist auf regionalplanerischer Ebene höchstens in Ansätzen vorhanden. Das wird sich auf freiwilliger Basis etwas durch Einsicht und einsichtsgeleitetes handeln nur sehr sehr zögerlich ändern. Wenn überhaupt.
Daher braucht es starke landesplanerische Vorgaben und Regelungen um taugliche Bemühungen auch nur ansatzweise umzusetzen, dem Schutz von Menschen und natürlichen Ressourcen Vorrang einzuräumen. Vorrang im Sinne von Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen und Verzicht auf die rücksichtslose Ausbeutung der natürlichen Ressourcen als Grundlage allen Lebens.
Das ist die Aufgabe die gestellt ist. Das Pendel muß zur Seite des Schutzes von Boden, Natur und Ressourcen ausschlagen. Ein Blick auf die sich häufenden Katastrophen macht dies überdeutlich.
Die Novelle des Landesplanungsgesetzes ist eine vielleicht einmalige Chance Weichen richtig zu stellen und eine Entwicklung einzuleiten, welche für mindestens 20 Jahre in die notwendige, die richtige Richtung weist. Eine Reform des „weiter so“ wäre nur Kosmetik und hilft den Bürgern nichts.
unnötige Regelungen
Dies ist der wichtigste Punkt: unnötige Regelungen streichen. Ob es zielführend ist, alles online zu machen, weiß ich nicht. Und Fristen verkürzen kann auch schwierig sein.